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Bußgeld Über ein Jahr falsch geparkt

In Burg häufen sich Fahrzeuge ohne Kennzeichen, die über längere Zeiträume abgestellt werden. Das Ordnungsamt greift jetzt ein.

Von Juliane Just 13.10.2016, 07:00

Burg l Abgestellt, zerstört, herrenlos - in der Mauerstraße häufen sich Fahrzeuge ohne Kennzeichen, die nicht mehr bewegt werden. Grund genug für Gerald Lauenroth, dessen Sohn in der Straße wohnt, seinem Ärger Luft zu machen. „Seit mehr als einem Jahr stand in der Mauerstraße ein roter Opel Corsa und blockierte einen Parkplatz. Inzwischen hat er durch zwei weitere Fahrzeuge Gesellschaft bekommen“, schrieb er der Volksstimme. Er meldete die alten, teils zerstörten Karossen dem Ordnungsamt der Stadt sowie der Abfallbehörde des Landkreises.

Damit handelte er richtig, denn die Behörden bitten Bürger um Mithilfe bei wild abgestellten Fahrzeugen. „Mehrere Fahrzeuge in der Mauerstraße sind und waren uns bekannt“, sagt Jens Roszczka, Beauftragter für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Burg. Nur müsse bei den Fahrzeugen darauf geachtet werden, ob die Stadt oder die Abfallbehörde des Landkreises zuständig ist.

Wird ein Auto für längere Zeit ohne Kennzeichen und gültige Zulassung auf einer öffentlichen Fläche abgestellt, ist die Stadt Burg zuständig. „Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes versuchen zuerst, einen Fahrzeughalter ausfindig zu machen“, erklärt Roszczka. Dies sei durch eine Umweltplakette an der Frontscheibe oder eine Identifikationsnummer im Fahrerraum möglich, könne sich in manchen Fällen jedoch auch äußerst schwierig gestalten.

Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes bringen dann einen roten Aufkleber an der Frontscheibe an. Der Fahrzeugführer wird aufgefordert, das Auto innerhalb eines Monats zu entfernen - per Aufkleber und persönlichem Brief. Geschieht dies nicht, wird das Auto im Auftrag des Ordnungsamtes kostenpflichtig abgeschleppt. Die Kosten in Höhe von 180 Euro trägt der Fahrzeughalter. Ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2500 Euro wartet ebenfalls.

Ist das Auto jedoch auf einer öffentlichen Fläche abgestellt und offensichtlich beschädigt, ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz der Landkreis zuständig. So geschah es im vergangenen Monat mit einem roten Opel Corsa, der ebenfalls in der Mauerstraße parkte und den Ärger der Anwohner auf sich zog. „Die Fenster des Autos waren eingeschlagen. Damit fällt das Auto unter das Abfallgesetz“, weiß Roszczka. Egal, welche Behörde jedoch zuständig ist - in beiden Fällen bleiben dem Fahrzeughalter nicht mehr als vier Wochen zur Entfernung des Autos.

„Im vergangenen Jahr haben wir ein Auto abgeschleppt. Allein in diesem Jahr waren es schon fünf – davon zwei in der Mauerstraße und zwei in der Straße der Einheit“, bilanziert Roszczka. Oftmals würden polnische Bürger ihre Autos wild abstellen, ohne sich über die Konsequenzen im Klaren zu sein. Dabei könnten sie sich durch Entsorgung beim Händler oder zertifizierten Unternehmen die Bußgelder sparen.

Drei weitere Fahrzeuge ohne amtliches Kennzeichen haben die Mitarbeiter des Ordnungsamtes in der Mauerstraße im Blick. „Längere Wartezeiten können zustande kommen, wenn der letzte Fahrzeughalter nur schwer zu ermitteln ist“, betont Roszczka. Den ersten beiden Falschparkern ging es in der Mauerstraße im vergangenen Monat an den Kragen, weitere folgen wahrscheinlich bald.