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Garagenverkauf Rechtsstreit geht weiter

Nachdem die Stadt Burg den Garagenhof Burg-Süd verkauft hat, geht das juristische Tauziehen weiter.

Von Mario Kraus 13.07.2017, 01:01

Burg l Arno Hopp vom Garagenverein gab während der Mitgliederversammlung im Grabower „Weißen Roß“ die Richtung vor: „Wir haben uns damals nicht unterkriegen lassen und werden das auch in Zukunft nicht tun“, sagte er in Richtung der 61 Männer und Frauen. Zu tief sitzt bei den Garagennutzern der Stachel, dass die Stadt den Garagenhof in Süd veräußert hat. Der Vorwurf: Die damaligen Besitzer und Nutzer seien nicht darüber informiert worden, um entsprechend selbst reagieren zu können. Möglicherweise wäre eine Eigentümergemeinschaft gebildet worden. Noch vor Monaten hatte Bürgermeister Jörg Rehbaum (SPD) eingeräumt, dass die Stadt offensiver mit den damaligen Nutzen hätte reden müssen; der Vertrag mit dem Münchener Eigentümer aber in jedem Fall rechtmäßig sei.

Mittlerweile aber hat ein juristisches Tauziehen zwischen Garagennutzern und dem neuen Besitzer begonnen, dessen endgültiger Ausgang ungewiss ist. Fest steht aber: Zwei Klagen der Garagennutzer sind inzwischen abgewiesen worden, sagte Vorstandsmitglied André Engelmann, der die Mitglieder über den Stand der jeweiligen Verfahren detailliert informierte. In einem Fall sollte in einem so genannten Feststellungsantrag bestätigt werden, dass eine Kündigung durch den neuen Besitzer das Pachtverhältniss nicht beendet.

Das hat das Amtsgericht in Burg allerdings verworfen.

Eine weitere Klage zwischen Ute Engelmann und dem neuen Eigentümer – hier wurde über den Fortbestand des Pachtverhältnisses gestritten – wurde ebenfalls abgewiesen. Hintergrund: Der neue Besitzer hatte Engelmann zum 31. Dezember 2016 eine ordentliche Kündigung ausgesprochen. Er verwies laut dem Urteil darauf, dass der existierende Nutzungsvertrag nicht der gesetzlichen Norm entspreche, die Klägerin (Engelmann – d. Red.) den Vertrag nicht unterschrieben habe und in der Stadt kein Zweitexemplar vorhanden sei. Engelmann wiederum beklagte, dass der Eigentümer nicht zu einer Kündigung berechtigt sei – weil kein wichtiger Kündigungsgrund vorliege und der Neubesitzer zum Zeitpunkt der Kündigung nicht als Eigentümer im Grundbuch verankert worden sei.

Diese Gründe erkannte das Gericht so nicht an. Es verwies unter anderem darauf, dass eine Unterschrift fehle und der „Pachtvertrag auf unbestimmte Zeit“ lief und somit laut BGB gesetzlich gekündigt werden könne.

Mit beiden Urteilen will sich die Bürgerinitiative nicht zufrieden geben und erhebt schwere Vorwürfe gegen die Stadt, weil Zweitexemplare der Verträge nicht vorhanden seien. André Engelmann bezeichnete die Urteile als „nicht nachvollziehbar“. Da die Berufung zugelassen ist, soll dieser Weg nun auch eingeschlagen werden, ermunterte Engelmann die Mitglieder, die zustimmten und sich trotz allem sehr gut vertreten sehen.

Zugleich wurde beschlossen, gegen den Rechtsanwalt des neuen Eigentümers Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer einzulegen – weil dieser unter anderem trotz der Berufung mit Räumungsklage gedroht habe.

Stadt-Justiziar und Vize-Bürgermeister Jens Vogler betrachtet die Vorwürfe als haltlos. „Wenn Unterlagen nicht mehr vorhanden sind, handelt es sich um Einzelfälle, weil diese seinerzeit nicht an die Stadt zurückgeschickt wurden. Und es ist selbstverständlich, dass Verträge an den neuen Eigentümer übergeben wurden“, sagte er auf Nachfrage der Volksstimme.

Der Verein mit seinen 106 Mitlgiedern sieht sehr gute Chancen, in nächster Instanz zu gewinnen. „Da sind wir uns sicher“, so Engelmann. Bestärkt wurden die Mitglieder von Stadtrat Frank Endert von der gleichnamigen Wählergemeinschaft. Er sicherte Hilfe zu. „Der Verein benötigt eine juristische Vertretung mit dem nötigen Biss“, sagte er.