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Gericht Vier Jahre Haft für Kindesmissbrauch

Das Landgericht Stendal hat in einem Prozess um schweren sexuellen Kindesmissbrauch das Urteil gesprochen. Ein Mann aus Burg muss in Haft.

Von Wolfgang Biermann 12.03.2017, 06:00

Burg/Stendal l Nach drei Prozesstagen verurteilte die Jugendschutzkammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler einen 52 Jahre alten Burger wegen Missbrauchs seiner beiden Stieftöchter zu vier Jahren Gefängnis.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte Ende der 1990er Jahre die beiden mit in die Ehe gebrachten Töchter seiner damaligen Ehefrau unter Androhung von Gewalt in fünf Fällen missbraucht hat. Angeklagt waren 23 Taten, die von 1997 bis 1999 passiert sein sollen. Aufgrund der seitdem vergangenen Zeit vermochten sich die jungen Frauen, beide heute um die 25 Jahre alt, als Zeugen nicht mehr konkret an alle Taten zu erinnern.

Deshalb beschränkte sich das Gericht im Urteil auf die Fälle, die es für eindeutig erwiesen hielt. Demnach fand der letzte Missbrauch 1998 statt. Die inzwischen vergangene Zeit hielt das Gericht dem Angeklagten strafmildernd zugute. Damit folgten die Richter weitgehend der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre und drei Monate Gefängnis gefordert hatte.

Der Verteidiger hatte auf Freispruch für seinen Mandanten plädiert, weil er die Taten für nicht erwiesen ansah. Der Angeklagte ist in Asien aufgewachsen und lebt seit mehr als 20 Jahren in Deutschland. 1996 hatte er die Mutter der späteren Opfer kennen gelernt und 1998 geheiratet. Zunächst hat er eine der Stieftöchter missbraucht.

Nach einem längeren Aufenthalt in seiner Heimat 1998 hat er sich danach an dem anderen Mädchen vergangen. Beide waren jeweils um die 15 Jahre alt. Gewalt spielte in der Familie demnach eine große Rolle. Drangsalierung der Kinder durch den Angeklagten war offenbar an der Tagesordnung.

Das hatten nicht nur die beiden Opfer, sondern auch ein Bruder ausgesagt. Seit 2009 ist die Ehe wohl geschieden, gleichwohl ist der Kontakt zwischen dem Angeklagten und seiner Ex-Frau nie abgerissen, sagte diese als Zeugin aus.

Wie berichtet, endete ihr erster Zeugenauftritt beim Prozessauftakt mit Notarzteinsatz und Krankenhausbehandlung, weil sie bei ihrer Aussage einen Zusammenbruch erlitt. Darum musste die Endfünfzigerin am letzten Prozesstag nochmals in den Zeugenstand. Sie will von all dem nichts gewusst und bemerkt haben. Eine ihrer Töchter hatte sich ihr laut deren Aussage jedoch schon vor Jahren geöffnet.

Unternommen hatte die Mutter aber nichts. So kam es denn erst Ende 2015 nach psychologischer Aufarbeitung des Geschehens zu einer Anzeige durch eines der Opfer. Die junge Frau ließ sich durch einen Anwalt als Nebenklägerin vertreten.