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Prozess Gericht stellt keine Unfallflucht fest

Hat eine Autofahrerin einen Unfall bemerkt oder nicht. Das musste das Amtsgericht Burg herausfinden.

Von Tobias Dachenhausen 10.08.2015, 21:29

Burg l Eine 67-jährige Autofahrerin aus Burg soll am 23. Dezember 2014 beim Rückwärtsausparken in der August-Bebel-Straße am Burger Krankenhaus ein Auto gerammt, und sich dann vom Unfallort unerlaubt entfernt haben. So lautet die Anklage am Montagmorgen im Burger Amtsgericht. Das bestätigen auch zwei Zeugen, die ihr Kennzeichen damals notiert hatten. Die 67-Jährige betont, dass sie den Zusammenprall nicht bemerkt habe. „Sonst hätte ich doch angehalten. Ich weiß, was so ein Auto kostet. Ich habe auch keine Passanten gesehen, die mich anhalten wollten oder dergleichen“, betont sie.

Am Morgen des 23. Dezembers war die Angeklagte auf dem Weg mit ihrem Nachbarn, dessen Mutter bei einem Friseur in der Alten Kaserne in Burg zu bringen. Während des Termins wollte sie gemeinsam mit dem Nachbarn auf dem Gelände des Krankenhauses einen Kaffee trinken. Zweimal wollte sie auf den Parkplatz an der August-Bebel-Straße auffahren. Einmal kam sie mit dem Auto nicht weiter und ein anderes Mal blockierte die Schranke den Weg. Ein Ticket wollte sie nicht ziehen, also fuhr sie rückwärts wieder runter. Dabei soll es zum Zusammenstoß mit einem auf der linken Fahrbahnseite parkenden Auto gekommen sein. Die Angeklagte streitet das ab.

Die 56-jährige Zeugin erinnere sich noch genau an den Unfallhergang, wie sie im Prozess mitteilt. „Der laute Knall war deutlich zu hören“, sagt sie. „Ich habe deutlich gesehen, wie sie rückwärts in den Wagen gefahren ist.“ Darum hat sie sich das Nummernschild notiert und den Zettel an der Rezeption des Krankenhauses abgegeben. Die Angeklagte sei ihr aufgrund der unsicheren Fahrweise komisch vorgekommen. Eine Reaktion nach dem Unfall hätte sie allerdings nicht gezeigt, so die Zeugin.

Das bestätigt auch ihr Mann, der ebenfalls als Zeuge aussagt. Er spricht allerdings von einem dumpfen Knall, da die Angeklagte „sehr langsam rückwärts“ gefahren sei. Obwohl er mit seiner Frau etwa 50 Meter vom Unfallort entfernt gestanden habe, hat er gesehen, wie das parkende Auto gewackelt hat. Auch er konnte aber keine Reaktion der Angeklagten nach dem Unfall erkennen. „Es sah aus, als hätte sie sich kurz mit dem Beifahrer unterhalten“, erklärt der 60-Jährige. „Als wir dann zu dem Auto gegangen sind, haben wir kleine Lackschäden am Auto und kleine Beulen am Kotflügel der Fahrerseite festgestellt.“

Das zeigen auch Fotos, die sich Gericht, Anwalt und Staatsanwaltschaft gemeinsam mit den Zeugen und der Angeklagten während des Prozesses anschauen. Dellen, Schäden an der Stoßstange und ein leichter Farbabrieb sind darauf zu erkennen.

Staatsanwaltschaft und Verteidiger waren sich im Nachhinein allerdings einig. „Den Schäden zufolge kann der Knall nicht so heftig gewesen sein. Ich kann nicht ausschließen, dass sie das Berühren des anderen Autos nicht wahrgenommen haben.“ Die Staatsanwältin fordert Freispruch. Bei einer Unfallflucht müsse der Täter immer Kenntnis vom Unfall haben, so der Verteidiger. Zudem zweifele er am Unfall überhaupt, weil die Höhe der Schäden mit dem beschriebenen Vorgang nicht zusammenpassen würden und wirft der Zeugin eine gewisse „Belastungstendenz“ vor.

An dem Unfall an sich zweifelt Richter Matthias Baumann nicht. Aber: „Da sie danach nicht reagierte, gehe ich davon aus, dass sie den Anstoß nicht bemerkt hat. Darum ist es keine Unfallflucht“, erklärt er und spricht die 67-Jährige frei.