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Sexuelle ÜbergriffeNotarzteinsatz im Gericht

Ihre Kinder sollen sexuell missbraucht worden sein. Als eine Mutter aus Burg vor Gericht als Zeugin aussagen soll, bricht sie zusammen.

Von Wolfgang Biermann 19.02.2017, 23:01

Stendal/Burg l Der Prozessauftakt am Landgericht in Stendal um schweren sexuellen Kindesmissbrauch in Burg endete mit dem Einsatz eines Notarztes im Gerichtssaal. Die geschiedene Ehefrau des 52 Jahre alten Angeklagten, der von 1997 bis 1999 ihre beiden mit in die Ehe gebrachten minderjährigen Töchter unter Androhung von Gewalt insgesamt 23-mal missbraucht haben soll, erlitt bei ihrer Befragung als Zeugin eine Art Nervenzusammenbruch. Die Endfünfzigerin wurde daraufhin mit dem Rettungswagen ins Johanniter-Krankenhaus gebracht.

Der Angeklagte, der aus Ostasien stammt und seit mehr als 20 Jahren in Deutschland lebt, lernte die Mutter von mehreren Kindern 1996 kennen und heiratete sie 1998. Von Mitte/Ende 1997 bis Januar 1998 soll er damals die erste Stieftochter laut Anklage, bei den ersten Taten 15 Jahre alt, in „mindestens 20 Fällen“ missbraucht haben. Ab Oktober 1998 soll er sich dann nach einem längerem Aufenthalt in seinem Heimatland an seiner zweiten Stieftochter, zur Tatzeit ebenfalls 15 Jahre alt, dreimal vergangen haben.

Beiden Mädchen soll er unter anderem damit gedroht haben, dass etwas „Schlimmes“ passieren würde, wenn sie von den Missbräuchen jemandem erzählen würden. Gewalt soll laut Anklage ein beherrschendes Thema in der Familie gewesen sein. Über ihren Anwalt hat die jüngere der beiden Mädchen im November 2015 Strafanzeige gegen den ehemaligen Stiefvater erstattet. Der ist seit 2009 von ihrer Mutter geschieden. Den Kontakt zum Angeklagten hat diese dem Vernehmen nach aber nie abbrechen lassen. Sie will von all dem nichts gewusst haben. Ihre Töchter hätten sich ihr nie anvertraut, sagte sie aus.

Die ältere Tochter habe wohl vor etwa drei Jahren davon gesprochen, dass der Angeklagte sie „angefasst“ hätte. Weil sie aber alkoholisiert gewesen sei, habe sie ihr nicht geglaubt. Der Angeklagte bestreitet die Tatvorwürfe. Bedingt durch den Abbruch der Aussage der Mutter durch ihren Nervenzusammenbruch beim Prozessauftakt muss diese nun noch einmal in den Zeugenstand. Beim Fortsetzungstermin am 22. Februar sollen zunächst aber die beiden Mädchen, heute junge Frauen, als Zeugen gehört werden. Eine von ihnen ist über einen Anwalt als Nebenklägerin in dem Prozess gegen ihren ehemaligen Stiefvater vertreten. Vier Prozesstage hat die Jugendschutzkammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler bislang angesetzt. Nach gegenwärtigem Stand ist das Urteil für den 8. März geplant.