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Straßenbau Neue Satzung für Anwohnerbeiträge

Die Straßenausbaubeitragssatzung im Gebiet der Einheitsgemeinde Möckern sollen in diesem Jahr vereinheitlicht werden.

Von Stephen Zechendorf 05.02.2016, 15:00

Möckern l Einheitsgemeinde hin oder her: Bislang haben die 27 Ortschaften der Einheitsgemeinde Möckern teils unterschiedliche Satzungen, in denen geregelt wird, wie und in welcher Höhe die Anwohner an dem Ausbau der kommunalen Straßen im Ort beteiligt werden.

Der erste Unterschied: es gibt das System der wiederkehrenden Beitragszahlungen und das System der einmaligen Zahlungen. „Einmalig“ bedeutet konkret: Nur wenn vor der eigenen Haustür eine Straße oder die Nebenanlagen grundhaft ausgebaut oder saniert werden, können die Anwohner bis zu einer gewissen Höhe an den Ausbaukosten für Straße und Nebenanlagen beteiligt werden. In der Einheitsgemeinde Möckern gibt es nach Aussagen des Stadtbürgermeisters Frank von Holly überwiegend einmalige Ausbaubeitragssatzungen.

In anderen Ortschaften hatte man sich auf wiederkehrende Ausbaubeiträge geeinigt. Bedeutet: egal, wo im Ort eine Straße oder Gehwege ausgebaut werden – es bezahlen alle Grundstücksbesitzer im Ort dafür.

„Unsere Beitragssatzung für wiederkehrende Beiträge ist auf dem neuesten Stand, an der wird jetzt nichts geändert“, erläutert Frank von Holly. Zur Diskussion stehen nur die vielen einmaligen Ausbaubeitragssatzungen in den Ortschaften. Diese Satzungen haben Gültigkeit, nachdem die vormals selbständigen Gemeinden sich lange vor der Eingemeindung in die Stadt Möckern selbst solch eine Satzung gegeben hatten.

Sinn einer Einheitsgemeinde sind allerdings einheitliche Grundlagen. Laut Stadtchef Frank von Holly sollen diese noch im ersten Quartal 2016 geschaffen werden: „Mit den Stadträten wurde im Dezember 2015 vereinbart, dass eine solche einheitliche Satzung beraten und beschlossen wird.“

In den meisten Ortschaften wurden die Anlieger bislang mit 60 Prozent an den Gesamtkosten beteiligt. In Loburg liegt die Anliegerbeteiligung mit 75 Prozent der Kosten besonders hoch.

„Das Ergebnis der neuen Satzung könnte ein einheitlicher Beitragssatz von 60 Prozent sein“, heißt es in einem Schreiben des Stadtbürgermeisters. Doch es sei auch nicht auszuschließen, dass die Kommunalaufsicht im Landkreis Jerichower Land künftig einen Satz von bis zu 75 Prozent verlangt. Schließlich befindet sich die finanzklamme Stadt Möckern in der Haushaltskonsolidierung. Das bedeutet: sparen wo es geht und Einnahmen erzielen, wo es möglich ist.

„Ein endgültiges Ergebnis dazu wird es erst Mitte des Jahres 2016 geben“, schätzt der Stadtbürgermeister.

Jedes der beiden Systeme hat Stärken und Schwächen. Er befürworte das einmalige Umlagesystem, sagt von Holly: „Ich zahle dann, wenn vor meiner Haustür auch wirklich etwas gemacht wird.“ Was man dann nicht steuern kann, ist die Tatsache, dass es Straßenbaumaßnahmen gibt, die etwa vom Land gefördert werden. Somit müssen Anwohner an geförderten Straßen weniger dazuzahlen, als Anlieger an nicht geförderten Straßenbaumaßnahmen.

Der Nachteil bei den wiederkehrenden Beitragserhebungen: Man zahlt auch dann für Straßenausbauten, wenn vor der eigenen Tür nichts passiert. Im schlimmsten Fall wohnt man ausgerechnet in der Straße, die erst ganz als letztes ausgebaut wird.

Eine einzige wiederkehrende Satzung für die ganze Einheitsgemeinde, in der die Kosten für einen grundhaften Straßenausbau in einem Ort auf alle anderen Ortschaften umgelegt wird, ist dagegen nicht zu befürchten. Die Umlage der Kosten auf die Anlieger kann immer nur innerhalb eines Ortsteiles erfolgen.