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Wohlfahrt Geld wird nicht abgerufen

Nur 5500 von 8000 Euro haben Vereine und Träger der Wohlfahrt zwischen Burg und Genthin vom Kreis abgerufen. Verfallen soll es nicht.

Von Tobias Dachenhausen 30.05.2017, 08:00

Burg/Genthin l 8000 Euro stehen für Selbsthilfegruppen und Träger der Wohlfahrtsverbände im Haushalt des Landkreises Jerichower Land zur Verfügung. Für 2017 wurden lediglich 5500 Euro abgerufen. Der Sozialausschuss plädiert dafür, die Möglichkeit dieser Förderung noch transparenter zu machen.
600 Euro für den Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen-Anhalt, 240 Euro für die Selbsthilfegruppe Angsterkrankungen oder 3000 Euro für die Förderung der Selbsthilfekontaktstelle des Aufbruch-Vereins - insgesamt hat der Landkreis Jerichower Land bis zum 31. März neun Anträge mit einem Volumen von 5550 Euro zur Förderung bekommen. 2450 Euro wurden nicht abgerufen und kommen dem Haushalt des Landkreises zugute. "Die Verbände kennen das Prozedere und die Frist. Wir haben hier keine Änderungen gegenüber den Vorjahren vorgenommen", sagte Sozialamtsleiter Hans-Jürgen Conrady.
Für 2017 hätten beispielsweise die Suchtkurve Jerichower Land, die Telefonseelsorge Magdeburg und die Lebenshilfe keine Anträge auf Förderung gestellt. "Im Normalfall wurde das Geld für den eigenen Haushalt gebraucht, das scheint bei manchen Institutionen in diesem Jahr nicht der Fall zu sein", vermutete Michael Krause (SPD) im Sozialausschuss. Wilmut Pflaumbaum (FDP/WG/FW) spekulierte darauf, dass möglicherweise die Bedingungen zu kompliziert für die relativ kleinen Beträge seien.
Doch das sehen die angesprochenen Verbände anders. "Uns geht es generell nicht schlecht, aber wir wussten auch nicht, dass so viel Geld zur Verfügung steht. Das ist so bei uns nicht angekommen", sagte Wolfgang Auerbach von der Suchtkurve Jerichower Land im Gespräch mit der Volksstimme. Im nächsten Jahr wird dann auch wieder ein Antrag eingereicht. Bei der Telefonseelsorge wurde einfach nur die Frist versäumt. Ein Antrag für eine gezielte Fördermaßnahme wurde Ende Mai noch gestellt. "Ich würde mich über jede Unterstützung, in welcher Form auch immer, freuen", betonte Leiterin Anette Carstens.
"Damals haben wir das Budget erhöht und waren stolz darauf. Es wäre bedauerlich, es jetzt so wieder abzutun", betonte Elke Fenger-Schwindack. Sie plädierte dafür, die Frist auf den 31. August zu verschieben, um den Angesprochenen mehr Zeit für die Jahresplanung zu geben. Das hätte einen langwierigen bürokratischen Weg zur Folge. Außerdem: "Die Richtlinie ist seit zehn Jahren unverändert. Die Träger kennen die Fristen", machte Conrady deutlich. "Ich denke auch nicht, dass es am Zeitpunkt liegt. Ein Verein plant zu Beginn eines Jahres und nicht in der Mitte", ergänzte Marco Klapper (CDU). Noch konkreter wurde Frank Endert (Grüne-Endert): "Wir haben eine klare Regelung, eine feste Frist. Und wer zu spät kommt, hat Pech gehabt."
Kreisvorstand Bernhard Braun favorisierte ebenfalls eine unbürokratischere Lösung. "Die Frist bleibt. Keiner wird ausgeschlossen. Und sollten noch Anträge kommen, kann der Ausschuss darüber dann auch separat beschließen." Wie beispielsweise jetzt über den nachgereichten Antrag der Telefonseelsorge Magdeburg. Auf diese Möglichkeit vertraut Elke Fenger-Schwindack. Jedoch: "Für mein Herz wäre mir eine feste Sicherheit lieber gewesen."
Letztendlich waren sich die Ausschussmitglieder darin einig, die Richtlinie bekannter machen zu müssen. Im Idealfall so, dass jeder Angesprochene darauf auch Zugriff hat. "Zum Beispiel auf der Internetseite des Landkreises", schlug Andreas Fischer (FDP/WG/FW) vor. Dabei sollte auch nochmal darauf eingegangen werden, dass es kein Limit für den gewünschten, geförderten Betrag gebe. "Eine Begrenzung gibt es generell nicht. Letztendlich kommt es aber auf die Begründung des Vorhabens an", betonte Braun.