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Erholungsort Kurtaxe soll ab 2018 bezahlt werden

Der Einführung der Kurtaxe für die Hansestadt Havelberg steht nun offensichtlich nichts mehr im Wege.

Von Andrea Schröder 14.06.2017, 19:04

Havelberg l Wer künftig von April bis Oktober die Hansestadt Havelberg mit den Ortsteilen Wöplitz, Müggenbusch und Toppel besucht und sich hier ein Quartier nimmt, soll pro Übernachtung eine Kurtaxe in Höhe von einem Euro bezahlen. Geplant ist das auch für Besitzer und Benutzer einer Zweitwohnung. Während der Umweltausschuss einstimmig für die Beschlussvorlage votierte, gab es im Hauptausschuss sechs Ja-Stimmen und eine Enthaltung. Stadtrat Herbert Luksch (Linke) war von der Beschlussfassung ausgeschlossen, weil er als Vorsitzender des Wassersportvereins direkt betroffen ist.

Dass dem so ist, zeigte sich in der vorangegangenen Diskussion, wo er seine Ablehnung zum Satzungsentwurf deutlich machte. Grund: Der Verein, der in seinem Domizil auf der Spül­insel auch Übernachtungen für Wassertouristen anbietet, könne nicht jeden kontrollieren, der auf dem Grundstück zeltet, wenn er etwa spätabends ankommt und morgens wieder abreist. Zudem kritisierte er, dass lediglich Teilnehmer an Sportwettkämpfen von der Kurtaxe befreit seien und nicht auch Teilnehmer etwa am Judo-Sommerlager, das der Verein alljährlich ausrichtet.

Bürgermeister Bernd Poloski antwortete, dass jeder Gast, der gegen Entgelt in der Stadt übernachtet, eine Kurtaxe zu bezahlen hat. Es sei denn, er kann davon befreit werden. Die Befreiung gilt zum Beispiel für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre, Teilnehmer an Tagungen, Seminaren, Lehrgängen, gewerblichen Ausstellungen und vergleichbaren Veranstaltungen – worunter die Betreuer des Sommerlagers fallen könnten –, für Personen, die sich dienstlich hier aufhalten, sowie für Schwerbehinderte ab 80 Prozent Behinderungsgrad und eine Begleitperson. Wenn der Verein einen Gast für die Übernachtung zur Kasse bittet, hat er auch die Kurtaxe zu bezahlen, machte der Bürgermeister deutlich.

Kämmerin Petra Jonschkowski verdeutlichte dies: „Alle, die nach dem Bundesmeldegesetz hier übernachten und ein Entgelt bezahlen, haben die Kurtaxe zu bezahlen, wenn sie nicht davon befreit sind. Wichtig ist, dass das Meldegesetz eingehalten wird, davon sind auch gemeinnützige Vereine nicht ausgenommen.“

Die von jedem Bettenanbieter auszufüllenden Meldescheine dienen auch als Basis zur Abrechnung der Kurtaxe. Das ist ein Ergebnis aus den zwei Informationsabenden mit den betroffenen Quartiergebern, berichtete Petra Jonschkowski. Die Stadt übernimmt damit auch die zehnjährige Aufbewahrungspflicht für die Meldescheine für Beherbungsstätten. Erhoben werden soll die Kurtaxe am Tag der Abrechnung des Aufenthaltes. Auch das war ein Vorschlag der Bettenanbieter. Im übrigen kann auch eine Jahreskurtaxe von 42 Euro bezahlt werden.

Nicht eingearbeitet wurde in den Satzungsentwurf der Vorschlag, Gästen die Kurtaxe für die erste Übernachtung zu erlassen, um damit zum Beispiel Radtouristen, die abends nach 18 Uhr und somit zur Schließzeit der meisten touristischen Angebote an- und morgens gleich wieder weiterreisen, gerecht zu werden. „Es kann niemand kontrollieren, ob sie nicht doch noch in der Stadt bleiben und Angebote wahrnehmen“, sagte Petra Jonschkowski.

Nach Abschluss der ersten Saison 2018 soll es mit den Bettenanbietern eine Auswertung geben und über eventuell notwendige Änderungen gesprochen werden. Generell soll für die Kurtaxe das Prinzip gelten, dass der Aufwand so gering wie möglich gehalten wird.

Die Einführung der Kurtaxe ist ein Bestandteil der Haushaltskonsolidierung. Geplant war dies bereits für dieses Jahr. Ein Beschluss war auch schon gefasst. Doch wurde vom Landesverwaltungsamt angemahnt, dass der Titel „Staatlich anerkannter Erholungsort“ nicht für das gesamte Gebiet der Einheitsgemeinde gilt. Der Stadtrat will am 29. Juni über den Beschluss befinden.