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Bohrschlammdeponie Lenz weist Vorwurf zurück

Der Chef des Landesamtes für Geologie und Bergwesen wirft dem Referenten einer Bürgerinitiative unseriöse Aussagen vor.

11.03.2016, 05:02

Kalbe/Brüchau (apu) l Während des Informationsabends zur Zukunft der Bohrschlammdeponie Brüchau warf der Präsident des Landesamtes für Geologie und Bergwesen (LAGB), Kurt Schnieber, dem Referenten Bernd Ebeling vor, unseriöse Angaben gemacht zu haben. Diesen Vorwurf weist die Bürgerinitiative (BI) Saubere Umwelt und Energie Altmark zurück. Schnieber hatte die durch Ebeling vorgenommene Bewertung der Grundwasserbelastung anhand der Vorgaben der Trinkwasserverordnung als unseriös bezeichnet.

Dazu teilt die BI Saubere Umwelt und Energie Altmark mit, dass die Bewertung der Schadstoffe im Grundwasser unterhalb der Deponie Brüchau auf Grundlage von bundesweit gültigen Vorgaben erfolgt sei. Dazu gehörten die Grundwasserverordnung, die Trinkwasserverordnung, die Strahlenschutzverordnung, sowie andere Arbeitspapiere , unter anderem der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser und Abfall (LAWA) sowie die GeoBerichte 22. „Fakt ist, dass anhand dieser gesetzlichen Vorgaben ein Grundwasserschaden festzustellen ist“, so BI-Sprecher Christfried Lenz.

Auch die von Schnieber vorgetragene Erklärung, dass das Messergebnis der Mergelschicht-Mächtigkeit von 70 Zentimetern dadurch zustande gekommen sei, weil ein Bohrer in dieser Tiefe zu Bruch gegangen sei, überzeugt die BI nicht. „Der Längsschnitt durch den Deponiekörper, der von einem Gutachterbüro am 9. Juli 2015 vorgestellt wurde, zeigt deutlich, dass die Mergelschicht nach links zu immer dünner wird und selbst in dieser verallgemeinernden Darstellung nur noch wenig dicker als einen Meter dargestellt wird. Das legt nahe, dass es auch Stellen gibt, wo ein Meter deutlich unterschritten wird“, so Lenz.