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Backbethaus Stiftung nimmt Angebot nicht an

Die Hospitalstiftung zu Gardelegen wird das Kaufangebot des Stendaler Architekten für den unsanierten Hospitalflügel nicht annehmen.

Von Cornelia Ahlfeld 23.03.2017, 02:00

Gardelegen l Der Stiftungsrat der Vereinigten Hospitalstiftung zu Gardelegen hat sich entschieden. Auch wenn es ein anderes Angebot gibt, werde die Stiftung bestehende Verträge mit der Gardeleger Wohnungsbaugesellschaft (Wobau) nicht auflösen und somit vertragsbrüchig werden, geht aus einer Pressemitteilung der Stiftung hervor, die auf Volksstimme-Anfrage in der Redaktion einging.

Hintergrund der Anfrage war zum einen der von der Unteren Denkmalschutzbehörde genehmigte Abriss des Backhauses. Dieser Abriss war von der Stiftung im Sommer 2015 beantragt worden. Ende 2015 hatte die Stiftung der Wobau, eine hundertprozentige Tochter der Stadt, das Große Hospital mit seinen zwei Flügeln und das dazu gehörige Hofgrundstück mit dem alten Backhaus für 2100 Euro verkauft (1 Euro für das Gebäude und 2099 Euro für das Grundstück). Allerdings soll der Eigentümerwechsel laut Kaufvertrag erst erfolgen, wenn „... der Abriss des Hofgebäudes durch den Veräußerer (Stiftung) vollzogen ist, wobei die Abrisskosten vom Erwerber (Wobau) getragen werden“.

Die Abrissgenehmigung wurde im März dieses Jahres erteilt. Mit Bekanntwerden der Abrisspläne hatte sich der Stendaler Architekt Lutz Schwarzbrunn eingebracht. Um einen Abriss zu verhindern, hatte er einen Kauf des Backhauses, dessen Sanierung und Vermarktung angeboten.

Mit der Abrissgenehmigung erweiterte Schwarzbrunn sein Kaufangebot um den Hospitalflügel an der Philipp-Müller-Straße. Auch den würde er auf eigene Kosten sanieren und dann vermarkten wollen, um auf diese Weise einen Abbruch des Backhauses zu verhindern. Damit würde auch die komplizierte Inselproblematik gelöst. Denn bei einem Kauf des Backhauses allein hätte er nicht automatisch auch ein Zugangsrecht, da er nicht Eigentümer des umliegenden Grundstückes wäre (wir berichteten).

Die Stiftung bestätigte Mittwoch das neue Kaufangebot des Stendaler Architekten, das nach der Abrissgenehmigung eingegangen sei. „Dies nahmen wir zum Anlass, erneut die Möglichkeit eines Erhalts des Backhauses über diese Option zu prüfen“, heißt es in der Pressemitteilung der Stiftung.

Nach intensiver Abwägung habe sich der Stiftungsrat einstimmig dafür entschieden, „den bereits bestehenden Kaufvertrag einzuhalten und nicht vertragsbrüchig zu werden“. Anderenfalls müsse die Stiftung mit „erheblichen, berechtigten Forderungen im Schadensersatzbereich rechnen.“ Dies würde zu einer Existenzbedrohung für die Stiftung führen, die nicht zu verantworten sei.

Die Stiftung sei eine Stiftung bürgerlichen Rechts und habe als solche einen Kaufvertrag mit der Wobau geschlossen, der es ermögliche, die beiden straßenbegleitenden Flügel des Hospitals zu erhalten und auch einer sinnvollen Nutzung zuzuführen. Diese stadtbildprägende Ansicht könne damit erhalten und einer Sanierung zugeführt werden. Das wäre der Stiftung aus stiftungsrechtlicher Sicht nicht möglich gewesen, heißt es abschließend in der Pressemitteilung des Stiftungsrates.

Da die Pläne Schwarzbrunns bisher kein Echo fanden, hatte er im November des vorigen Jahres den Petitionsausschuss des Landtages angerufen. Nach monatelangem Schweigen folgte nach Bekanntwerden der Abrissgenehmigung offenbar auch eine Reaktion.

Für Donnerstag wurde ein Gesprächstermin in Gardelegen anberaumt.