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Baumschutz Stadt Gardelegen droht mit Anzeigen

Bis zu 11.000 Euro kann es kosten, wenn ein Baum nicht fachgerecht beschnitten wird oder gleich ganz ohne Antrag gefällt wird.

Von Ilka Marten 22.04.2016, 03:00

Gardelegen l Sie haben schon viel gesehen – die drei Baumfachleute der Gardeleger Stadtverwaltung. „Da wurden Muster reingeschnitten oder komplett gestutzt“, berichtet Dagmar Bauer, die sich zusammen mit Anette Sell und Daniel Langer um Gehölze in Gardelegen und den Ortsteilen kümmert. Und besonders in den Ortsteilen ist der Schnitt-Eifer einiger Einwohner an Bäumen, die auf öffentlichen Flächen stehen, groß. Doch Bauer betont: „Das ist verboten.“ Und daher werde die Stadt jetzt vermehrt prüfen – und dann Strafanzeige bei der Polizei erstatten, kündigte sie an. So wie es in einigen Fällen auch schon geschehen ist.

Wer einen Baum fällt, ohne vorher einen Antrag gestellt zu haben, Hecken, Bäume und Sträucher radikal beschneidet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Und die kann laut Baumschutzsatzung der Hansestadt mit einer Geldbuße von bis zu 11.000 Euro geahndet werden. Nachzulesen ist das in der Satzung von 2001, die auf der städtischen Internetseite steht. Nicht nur gegen die Baumschutzsatzung wird dort verstoßen, sondern auch gegen den Paragrafen 39 des Bundesnaturschutzgesetzes.

Bürgermeisterin Mandy Zepig ergänzte: „Es gibt Leute, die denken, dass man einen Baum jedes Jahr beschneiden muss.“ Dem immer wieder genannten Argument von Betroffenen, die selbst Hand an städtische Bäume anlegen, weil es ja sonst nicht passieren würde, hält Zepig entgegen: „Es wird geschnitten, aber es kann nicht alles auf einmal passieren. Es kann nur nach und nach gemacht werden.“ Für den Baumschnitt engagiert die Stadt manchmal auch Fachfirmen, weil die Mitarbeiter der Grünabteilung auf 632 Quadratkilometern nicht alles selbst schaffen, „aber auch die richten manchmal Schaden an“, räumt Bauer ein.

Sie kann jedoch viele Beispiele aufzählen, wo nicht fachgerechter Schnitt – der ausschließlich im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar zulässig ist – von Bürgerhand erfolgt ist. Etwa an der Rotdorn- allee in Potzehne. An anderer Stelle „sind alte Linden auf den Kopf gestellt“ worden. Bauer verdeutlicht: „Das ist das Todesurteil für die Bäume.“

Die vielen Beispiele von nicht fachgerechtem Schnitt sind Anlass, „dass wir jetzt strenger vorgehen werden“. Und das gilt nicht nur für öffentliche Bäume, die von Privatleuten bearbeitet worden sind, denn die „Satzung über den Schutz von Gehölzen“ greift auch für Privatbäume auf Privatflächen. Bauer: „Wir brauchen Bäume zum Leben.“ Wer Tipps zum richtigen Schnitt haben möchte, „kann immer bei uns anrufen, da sind wir behilflich“, betont die Verwaltungsmitarbeiterin. Und wer Hinweise hat, wo dringender Schnittbedarf ist, möge sich an die Ortsbürgermeister wenden – oder direkt in der Verwaltung anrufen. Bauer: „Dann kommen wir raus und schauen uns das an.“

Auch zum Thema Baumfällen verdeutlichte sie noch einmal den Ablauf: „Es muss für jeden Baum, der gefällt werden soll, ein Antrag gestellt werden. Das gilt auch für Nadelbäume, auch wenn man dazu ab und an andere Meinungen hört.“ Formulare dazu liegen bei Dagmar Bauer (Liegenschaftsverwaltung/Bewirtschaftung) und Daniel Langer (Tiefbau) vor. Sie können aber auch formlos mit den wichtigsten Angaben an Langer geschickt werden. Dazu gehört die Baumart und der Stammumfang. „Es kann auch gerne gleich ein Bild mitgeschickt werden“, so Bauer.

Je nach Information werde dann entschieden, ob ein Vor-Ort-Termin erfolgt – oder eine Zustimmung oder Ablehnung ohne Besichtigung erfolgen kann. Fällt die Entscheidung für das Fällen aus, gibt es dazu – gegen Zahlung einer Gebühr – eine schriftliche Zustimmung. Bürgermeisterin Mandy Zepig merkte an: „Fällen ohne Genehmigung ist teurer.“ Je nach Größe des Baumes, der gefällt werden darf, müssen neue – in den meisten Fällen mindestens zwei – gepflanzt werden.