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Beitragssatzung „Desaster“ mit Wohngebiet Ost

Der Finanzausschuss ist für Straßenbaubeitragssatzungen mit wiederkehrenden Beiträgen, auch für das Wohngebiet Ost in Gardelegen.

Von Cornelia Ahlfeld 28.11.2015, 02:00

Gardelegen l Achtmal Ja, einmal Nein – der Finanzausschuss war sich im wesentlichen einig. Der Stadtrat soll einen Grundsatzbeschluss fassen und damit die Bürgermeisterin ermächtigen, Beitragssatzungen für den Straßenausbau mit wiederkehrenden Beiträgen zu erstellen. Und zwar für alle Ortsteile, die zu Zeiten der Selbstständigkeit eine Satzung mit wiederkehrenden Beiträgen hatten. Das würde für 26 Ortsteile und für das Wohngebiet Ost in Gardelegen – Auslöser der Problematik – gelten. Einen Gegner gab es allerdings im Finanzausschuss: SPD-Stadtrat Jörg Marten. Gut gemeint sei nicht immer gut gemacht, so Marten mit Blick auf das Wohngebiet Ost. „Ein Desaster“ sei das gewesen, was „wir mit dem Wohngebiet Ost erlebt haben“. Dort wäre alles glattgegangen, wenn eben nicht erfolgreich gegen die Satzung geklagt worden wäre.

„Für mich ist das ein bisschen viel Wäre, Wäre“, stellte Marten klar. Es könne nunmehr in jedem Ort passieren, dass einer gegen die Satzung klagt. „Und dann stehen wir vor dem selben Dilemma. Wir haben jetzt im Wohngebiet Ost Rechtssicherheit. Und damit ist das erledigt. Ich warne davor, die Verwaltung mit solcher Arbeit zu belasten. Wir lehnen das als SPD-Fraktion ab“, betonte Marten. Auch wenn wiederkehrende Beiträge in finanzieller Sicht gut für die Bürger seien. Aber es sei eben zu befürchten, dass die Satzungen nicht rechtskonform seien und zu Klagen führten.

Das Wohngebiet Ost sei auch keine abgeschlossene Einheit, „obwohl jeder das Gebiet als abgeschlossene Einheit sieht“, so Marten weiter. Laut Gerichtsurteil hätten Teile der Stendaler Straße mit dazu gehören müssen. „Das war verwaltungsintern bekannt, dass es eine knifflige Angelegenheit ist in der Hoffnung, dass keiner klagt. Das ist aber passiert“, so Marten.

Zur Vorgeschichte: Bis auf Peckfitz und Sichau hatten alle ehemaligen Gemeinden Satzungen mit wiederkehrenden Beiträgen. Dies hatte zum Vorteil, dass sich alle Grundstückseigentümer an allen Straßenbauvorhaben beteiligen mussten. Die finanzielle Belastung des einzelnen war damit überschaubar. In Gardelegen gilt schon immer eine Satzung mit einmaligen Beiträgen. Das bedeutet, dass jeder Grundstückseigentümer nur seine Straße mitbezahlt. Die finanzielle Belastung ist bei dieser Satzung wesentlich größer. Einzige Ausnahme war das Wohngebiet Ost. Mit dem Beschluss, dort alle Straßen zu sanieren, wurde vor Jahren für dieses Gebiet eine Satzung mit wiederkehrenden Beiträgen beschlossen. Der Plan sah vor, jedes Jahr eine Straße zu erneuern und für die nächste Straße die Planungen zu erstellen.

Das funktionierte auch für etliche Straßen – bis ein Grundstückseigentümer in diesem Gebiet erfolgreich gegen die Satzung geklagt hatte. Seitdem gilt auch für dieses Gebiet die Satzung mit einmaligen Beiträgen. Mit der Folge, dass für die Anwohner des Kastanienweges – der zuletzt dort ausgebauten Straße – jetzt die einmaligen Beiträge gelten sollen. Zum Zeitpunkt des Ausbaus ihrer Straße waren es noch die wesentlich kostengünstigeren wiederkehrenden Beiträge. Von betroffenen Anliegern und anderen Grundstückseigentümern gab es zahlreiche Proteste und eine Unterschriftenaktion. Auch in den Dörfern sorgten die einmaligen Beiträge für Ärger.

„Ich kann die Argumentation der SPD-Fraktion nicht teilen“, erklärte CDU-Stadtrat Steffen Rötz. Die CDU sei für die wiederkehrenden Beiträge. Die Verwaltung werde schließlich beauftragt, rechtskonforme Satzungen zu erstellen. Schließlich würden nicht die alten Satzungen einfach übernommen. Auch Hem- stedts Ortsbürgermeister Günter Hoop (CDU) sprach sich für wiederkehrende Beiträge aus. In den meisten Orten seien die meisten Straßen bereits erneuert. Wenn jetzt die einmaligen Beiträge gelten sollen, dann würde man die bestrafen, die bis zum Schluss gewartet haben.

Sollte es bei einmaligen Beiträgen im Wohngebiet Ost bleiben, dann könnten „da schon mal Beträge zwischen 20 000 und 30 000 Euro zusammenkommen“, gab Bürgermeisterin Mandy Zepig zu bedenken. Das Gerichtsurteil galt für einen Verwaltungsakt. „Mehr nicht“, so Zepig. 100-prozentige Sicherheit gebe es nie, aber man sollte nicht von allen Dingen die Finger lassen, wovor man sich fürchte. „Denn schlechter als jetzt kann es nicht werden“, so Zepig.  Die Thematik wird am 1. Dezember im Hauptausschuss beraten. Am 7. Dezember befasst sich der Stadtrat damit.