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Bewährungsversager Flucht endet im Gefängnis

Er wusste, dass die nächste Fahrt in den Knast führen könnte. Trotzdem setzte sich ein Packebuscher auf ein selbst restauriertes Moped.

Von Antonius Wollmann 19.08.2016, 03:00

Packebusch/Gardelegen l Nachdem die Staatsanwältin ihr Plädoyer beendet hat, ist nur noch das Schluchzen des Angeklagten zu hören. Ein Jahr Freiheitsstrafe fordert sie, weil der Packebuscher im April dieses Jahres zum wiederholten Male ohne Fahrerlaubnis von der Polizei erwischt worden war. Immer wieder hatte er sich, ohne im Besitz eines Führerscheins zu sein, hinter die Steuer unversicherter Autos gesetzt. Dreimal zuvor war er wegen dieses Deliktes bereits verurteilt worden, hatte aber immer die Chance erhalten, sich zu bewähren. Ins Gefängnis musste er noch nicht einrücken.

Dass es dieses Mal eng werden könnte, spürt der junge Mann. Schon kurz nach Beginn der Verhandlung im Amtsgericht Gardelegen bricht der Handwerker in Tränen aus. „Ich gebe alles zu und möchte mich entschuldigen“, sagt er mit brüchiger Stimme.

Statt anzuhalten und die Kontrolle über sich ergehen zu lassen, drückte der junge Mann dann allerdings auf das Gas und versuchte zu flüchten. In seiner Verzweiflung ignorierte er sogar die heruntergelassenen Schranken eines Bahnüberganges und riskierte damit sein Leben. Doch die Polizisten konnte er mit dieser waghalsigen Aktion nicht abschütteln. Sie überquerten mit ihrem Wagen die Bahntrasse und gingen ebenfalls ein hohes Risiko ein, um den Flüchtigen zu stellen. Der Ausreißversuch endete schließlich auf einem Feld, weil das Moped seinen Geist aufgab.

Zwar wirkt die Reue des Angeklagten aufrichtig, doch auf Mitleid hofft er vor Gericht vergeblich. Richter Axel Bormann nimmt kein Blatt vor den Mund: „Warum sind Sie nur so dumm gewesen, wieder auf das Moped zu steigen? Der Fluchtversuch ist wirklich der komplette Wahnsinn.“

Ähnlich äußert sich die Staatsanwältin: „Sie nehmen bewusst in Kauf, dass Ihr Leben den Bach runtergeht.“, Dem Angeklagten wirft sie außerdem das Fehlen jeglichen Unrechtsbewusstseins vor. Deshalb kommt sie zu dem Schluss: „Sie sind ein ausgewiesener Bewährungsversager. In Ihrem Fall macht sich die Justiz unglaubwürdig, wenn Sie doch wieder ohne Freiheitsstrafe davonkommen.“

Eine vierte Möglichkeit, dem Gefängnis zu entgehen, erhält der Familienvater nicht mehr. Richter Axel Bormann folgt in seinem Urteil der Forderung der Staatsanwältin. „Sämtliche Geld- und Bewährungsstrafen haben nichts bewirkt. Sie haben unser Rechtssystem immer wieder ignoriert. Der erhobene Zeigefinger reicht bei Ihnen nicht mehr aus. Jetzt müssen Sie die Konsequenzen spüren.“

Der Packebuscher muss nun für ein Jahr ins Gefängnis. Hinzu kommt, dass er innerhalb der nächsten drei Jahre nicht den Führerschein machen darf.