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Brandstiftung Freisprüche für zwei Gardeleger

Sie wurden vor dem Landgericht verurteilt - aber nicht für die schwere Brandstiftung im November 2013 in Solpke.

Von Ilka Marten 16.06.2016, 03:00

Gardelegen l Zu einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe verurteilte die Große Strafkammer am Landgericht Stendal am Dienstag zwei 28 und 33 Jahre alte Gardeleger. Die Männer hatten zahlreiche Taten – darunter Diebstahl, Körperverletzung, Trunkenheit im Verkehr, Betrug – begangen. Auch wegen schwerer Brandstiftung waren die Gardeleger angeklagt, doch die Große Strafkammer sprach sie davon frei. Es gebe nur die Aussagen der beiden Männer, die sich gegenseitig beschuldigen. „Andere sichere Beweisspuren haben wir nicht“, sagte Ulrich Galler, Vorsitzender Richter der Großen Strafkammer, in seiner Begründung.

Auch die zwei Verteidiger der Angeklagten sowie die Staatsanwältin hatten Freisprüche für die Männer für den Tatbestand der Brandstiftung beantragt. Bei dem Brand in den frühen Morgenstunden am 4. November 2013 waren der Saal der Solpker Gaststätte an der Bundesstraße 188 sowie ein anliegendes Saalgebäude in Flammen aufgegangen. Sachschaden: rund 900 000 Euro.

Kein Zeuge hatte die Männer am Tatort oder auf der Hin- und Rückfahrt mit dem Fahrrad gesehen, nur dubiose SMS gab es rund um das Brandgeschehen. Dazu kamen höchst unterschiedliche Versionen der Angeklagten: vom Geständnis des 28-Jährigen bei der Polizei, das er nur gemacht habe, weil der 33-Jährige ihm gedroht habe, wie er später sagte, bis hin zur Beschuldigung seines Kumpels, bei der er bis zum Schluss blieb.

Während des ersten der insgesamt fünf Verhandlungstage hatte Richter Ulrich Galler eine dritte Version in den Raum gestellt: „Sie waren es beide zusammen.“ Am Ende gab es den Freispruch.

Zu einer Gesamtgeldstrafe von 1800 Euro (180 Tagessätze à 10 Euro) verurteilte das Gericht den 33-Jährigen. Er war mit 1,72 Promille Fahrrad gefahren, hatte 20 Kästen Bier, ein Notstromaggregat und eine Kamera aus einer Lagerhalle gestohlen sowie eine Zeugin in dem Brandstifterprozess, der im vergangenen Jahr zunächst am Gardeleger Amtsgericht verhandelt worden war, genötigt und sie gekratzt. Wegen einer Trunkenheitsfahrt war der 33-jährige Alkoholiker zuletzt im Januar 2016 verurteilt worden.

Ein Jahr und zehn Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, bekam der 28-jährige Gardeleger. 30 Fälle von Betrug 2014 und 2015, zwei Diebstähle sowie eine Körperverletzung hatte der Mann begangen. Mehr als 5000 Euro hatte er erbeutet, in dem er Smartphones und Spielkonsolen im Internet verkaufte, das Geld kassierte, aber die Ware nie verschickte. Alle Betrugstaten hatte der Mann zugegeben. „Ein Mensch, der sich zu seinen Taten bekennt, ist zumindest auf dem richtigen Weg zurück ins bürgerliche Leben“, sagte Richter Galler.

Zugegeben hatte der Gardeleger, dass er in der Brandnacht in der Solpker Gaststätte gewesen war und eine Kettensäge dort gestohlen hatte, die die Polizei wenige Stunden später bei ihm in der Wohnung fand. Außerdem hatte er im März 2014 ein angeschlossenes Fahrrad gestohlen und im Juni 2015 einen Mann geschlagen. Verurteilt wurde er auch wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz: Er besaß im Sommer 2014 Übungsmunition, die er als Deko in der Wohnung nutzen wollte. Galler dazu: „Jedes Kind in Deutschland weiß, dass man keine Munition besitzen darf.“