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Denkmalschutz Blumen sorgen für Missverständnis

Zwei Themengärten sind auf Gut Zichtau verlegt worden. Zu Unrecht, heißt es aus dem Landesamt für Denkmalpflege in Halle.

Von Gesine Biermann 26.06.2017, 03:00

Zichtau l Sie gehören seit Jahren zu den am meisten besuchten Plätzen auf Gut Zichtau: die Themengärten – liebevoll angelegt und gepflegt, sind eine Augenweide. Ob japanischer Garten oder Küchengarten, Recycling- oder Rosengarten, Pfefferminz-Prinz, Schul- oder Hortensiengarten, sie alle werden von den Parkbesuchern bewundert und dienen vielen (Hobby)Gärtnern als schönes Beispiel für eigene Gartenideen.

Seit einigen Wochen indes gibt es drei der Gärten nicht mehr – oder zumindest nicht in ihrer bisherigen Form. Sie wurden umgesetzt, die Pflanzen wurden stattdessen in den zentraleren Bereich des Parkes verlegt. Und genau das fiel in jüngster Zeit nicht nur einigen Besuchern auf, sondern auch Fachleuten.

Während eines der regulären Konservatorentage hatten Mitarbeiter der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landkreis und des Landesamtes für Denkmalpflege als beratende Behörde zufällig einen Zwischenstopp in Zichtau eingelegt und dabei das Fehlen des Rosen- und Hortensiengartens bemerkt, bestätigt Heike Tenzer, Referentin für Gartendenkmalpflege beim Landesamt für Denkmalpflege Sachsen-Anhalt, auf Nachfrage. Und das habe die Teilnehmer dann doch sehr erstaunt. Denn offenbar seien dort Veränderungen vorgenommen worden, die ohne Abstimmung mit den Denkmalpflegern erfolgten.

Die allerdings sei in diesem Fall nötig, denn die Themengärten sind nicht nur schön anzusehen, sie gehörten als Teil des Zichtauer Gutsparkes auch zu einem echten Gartendenkmal, macht Tenzer klar. Ein solches sei der Park seit 1999 als Ort mit besonderem Wert, weil er „wunderbar Gartenhistorie nachvollziehbar“ mache und „exemplarische Beispiele mit Seltenheitswert dokumentiert“, betont Heike Tenzer.

Für die Eigentümer solcher Denkmale sieht der Gesetzgeber umfangreiche Pflichten vor, so unter anderem, „Baudenkmale im Rahmen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit nach denkmalpflegerischen Grundsätzen zu erhalten, zu pflegen, instand zu setzen, vor Gefahren zu schützen und, soweit möglich und zumutbar, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen“, heißt es dazu im Paragraph 9 des Denkmalschutzgesetzes unter anderem.

„Wir wollen natürlich keinem eine böse Absicht unterstellen“, macht die Mitarbeiterin des Landesamtes klar. Zumal es seitens des Denkmalschutzes eine lange und gute Zusammenarbeit mit Gutsbesitzer Hasso von Blücher gebe. Dennoch: Die Veränderungen fielen eindeutig in die Zuständigkeit der kreislichen Behörde, „und ich hoffe, dass dafür ein gewisses Einsehen da ist.“ Ein Eingriff in einem solchen Ausmaß, wie er in Zichtau erfolgt sei, sei „vergleichbar mit einem Schwarzbau“, sagt Heike Tenzer. Deshalb werde die vorgenommene Veränderung derzeit auch geprüft. Ansprechpartner sei Hasso von Blücher. Er werde demnächst Post von der Unteren Denkmalschutzbehörde erhalten.

Prüfungsbedarf sieht in diesem Fall allerdings auch Hasso von Blücher selbst – und zwar zu der Aussage, dass sein Gutspark ein Denkmal ist. „Nach unserer Ansicht steht das ganze Gut seit dem Jahr 2000 gar nicht mehr unter Denkmalschutz“, sagt der Eigentümer im Gespräch mit der Volksstimme. Damals sei seines Wissens nach im Rahmen der Anträge auf Abriss des maroden Gutshauses der Denkmalschutz für das gesamte Emsemble, also für Gut und Park, aufgehoben worden. „Das muss ich jetzt erst einmal in Erfahrung bringen.“ In den nächsten Tagen wolle er sich deshalb bei Gartenakademie-Projektleiterin Christa Ringkamp über die doch sehr „verworrene Situation“ informieren und versuchen, die Sache aufzuklären.

Aus dem Landesamt für Denkmalpflege gibt‘s zum Denkmalstatus allerdings eine klare Antwort auf die Volksstimme-Nachfrage: „Seit dem 15. Juni 1999 ist der Gutspark Zichtau in der Datenbank des Landesamtes als Gartendenkmal geführt“, versichert Julia Kruse, Mitarbeiterin der Pressestelle.

Von der ganz praktischen Sicht aus sieht Philip Rusche, seit einigen Wochen als persönlicher Referent Hasso von Blüchers im Gut tätig, in der Verlegung der beiden Gärten übrigens nur Vorteile. Zum einen sei der Platz, auf dem sich der Rosengarten bisher befand, „kein geeignetes Terrain dafür“, macht er klar. Das sei nicht erst beim Umsetzen der Pflanzen aufgefallen. Rosen seien Pfahlwurzler, und solche seien beim Herausnehmen der Pflanzen nicht erkennbar gewesen. Rusche: „Ein sicheres Zeichen dafür, dass der Boden für Rosen nicht geeignet war.“

Zudem seien die Pflanzen, sowohl Rosen, als auch Hortensien, nun an ihrem neuen Ort für die Besucher deutlich besser zu sehen. „Wir haben die Blumen quasi von der Peripherie in unser Wohnzimmer geholt“, so Rusche. Von nun an könnten auch ältere Gäste deutlich einfacher dorthin gelangen, wo die Pflanzen stehen. Der Rundweg entlang der Wiesenfläche hinter dem jetzigen Küchengarten sei für ältere Parkbesucher leichter zu begehen. „Das trägt auch zur Attraktivität des Parkes bei.“

Besuchern war indes auch noch aufgefallen, dass der Schulgarten ebenfalls nicht mehr als solcher fungiert. Das sei aber sei nicht so, betont Rusche. Allerdings habe es für das Jahr 2017 keine Anmeldungen von Schulen für die Nutzung des Schulgartens gegeben. „Deshalb begärtnern wir ihn in diesem Jahr.“

Für das nächste und für das übernächste Jahr lägen aber wieder Anmeldungen vor. Dann werde der Schulgarten auch wieder als solcher genutzt.