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Elternbriefe Uneinigkeit über Schulort der Kinder

Sollen die Kinder aus Parleib und Potzehne in die Grundschule Mieste oder Letzlingen? Dazu gibt es unterschiedliche Auffassungen.

Von Ilka Marten 26.03.2017, 21:00

Gardelegen l Sollen Kinder aus Parleib und Potzehne in Letzlingen zu Grundschule gehen – oder weiter wie bisher zur Miester Grundschule? Damit wird sich am Dienstagabend als erstes Gremium der Sozialausschuss beschäftigen. Und dazu liegen allen Stadträten nun zwei Briefe vor: Einer aus Letzlingen und einer aus Parleib und Potzehne – mit konträren Positionen.

Die Gemischte Fraktion hatte unter Federführung von Peter Kapahnke initiiert, dass der Beschluss von Oktober 2013, der besagt, dass die Kinder aus Parleib und Potzehne ab Sommer 2017 in der Letzlinger Grundschule beschult werden, aufgehoben wird. Dieser fraktionsübergreifende Antrag ist von 14 Stadtratsmitgliedern nach der vergangenen Stadtratssitzung unterzeichnet worden.

Das besorgt nun die Letzlinger, die um den langfristigen Bestand ihrer Grundschule fürchten. „Die Begründung im Antrag, Letzlingen wäre auch ohne die Schüler aus Potzehne und Parleib sicher, ist sogar kurzfristig betrachtet, nicht zutreffend“, schreiben Nicole Olms, Vorsitzende des Schul-elternrates und Jan Dittrich, Vorsitzender des Fördervereins der Letzlinger Kita und Schule (FöKSLe).

Denn wenn laut Olms und Dittrich die Schulanfänger 2018/19 aus Parleib und Potzehne abgezogen werden, „würde es nur zwölf Schulanfänger geben“. Damit sei bereits die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zur Bildung einer Anfangsklasse notwendig. 2017 gibt es keine Erstklässler aus Parleib und Potzehne.

Zum Schuljahr 2018/19 seien konkret vier Kinder aus Potzehne und Parleib an der Letzlinger Grundschule angemeldet. „Mindestens zwei Elternhäuser befürworten dies ausdrücklich, nachdem sie sich einen umfassenden Eindruck verschafft haben“, so Olms und Dittrich in ihrem Schreiben an die Stadträte.

Sie sehen den Bestand der Schule gefährdet, weil „zu erwarten ist, dass die Landesregierung die gegenwärtige Schülerzahluntergrenze von 52 im ländlichen Raum langfristig nicht halten kann“. Weiterer Punkt: Jedes Jahr gebe zwei bis vier Abgänge zu privaten Grundschulen, aktuell seien es zehn Kinder aus dem Letzlinger Einzugsbereich.

Die Forderung von Olms und Dittrich: „Wer den Schulstandort Letzlingen sichern möchte, muss gegen den vorliegenden Antrag stimmen.“

Anders sehen das sieben Familien aus Parleib und Potzehne, die möchten, dass ihre Kinder in Mieste die Grundschule besuchen. Sie argumentieren mit dem Punkt „Sicherheit unserer Kinder“ und beziehen das auf die Busfahrt zur Schule, denn „es gibt keine direkte Busverbindung nach Letzlingen und es gibt auch keine Planung über die Zukunft“. Nach Aussage der PVGS gebe es eventuell die Möglichkeit der Beförderung über einen freigestellten Schülerverkehr, schreiben die Eltern.

Aber auch da gebe es Bedenken bezüglich der Buswendesituation in Potzehne, schreiben die Eltern in ihrem Brief an die Stadträte. „Für die Eltern und Kinder bedeutet das im Klartext, dass im schlimmsten Fall die Erstklässler über Gardelegen nach Letzlingen fahren müssten“, heißt es weiter. Selbst Eltern, die eine Einschulung in Letzlingen befürworten würden, hätten sich aufgrund der Busfahrsituation dagegen ausgesprochen.

Allerdings: Bürgermeisterin Mandy Zepig hatte bei der Stadtratssitzung am 4. April 2016 nach einem Gespräch mit der PVGS mitgeteilt, „dass wir uns einig waren, dass der Weg direkt nach Letzlingen führt“. Die PVGS könne das einrichten. Die Bürgermeisterin hatte damals betont: „Niemand muss sich Sorgen machen, dass die Kinder über Gardelegen nach Letzlingen fahren.“

Die Eltern führen in ihrem Schreiben außerdem den Hort an, wo es keine Planungen gebe: „Für berufstätige Eltern nicht tragbar.“ Der Beschluss, Parleiber und Potzehner nach Letzlingen zu schicken, „wurde vor fast vier Jahren gefasst und da bisher keine adäquate Lösung gefunden wurde, besteht die Befürchtung, dass auch in Zukunft keine Lösungsfindung vorangetrieben wird“.

In dem Schreiben heißt es, dass ein Festhalten an der Beschulung der Kinder in Letzlingen „grob fahrlässig gegenüber dem Wohl der betroffenen Kinder ist“.