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Freiheitsstrafe Drogenverkauf an 14-Jährigen

Ein Gardeleger hatte mehrfach einem Jugendlichen Marihuana verkauft. Dafür wurde der 25-Jährige vom Schöffengericht verurteilt.

Von Ilka Marten 20.04.2017, 21:00

Gardelegen l Er hat keinen Schulabschluss, Schulden, noch nie richtig gearbeitet und lebt von Hartz IV. Und findet das alles nicht so schlimm. Ein 25-jähriger Gardeleger stand am Donnerstag vor dem Schöffengericht, weil er 2015 und 2016 einem damals 14-Jährigen Marihuana verkauft haben soll. Worte des Bedauerns kamen nicht über seine Lippen.

Insgesamt 20 Verkäufe von jeweils ein bis drei Gramm sowie einmal den Besitz von 0,3 Gramm Marihuana warf die Staatsanwaltschaft dem Mann vor. Ganz genau wisse er es nicht mehr, „aber zehn Mal hatten wir miteinander zu tun“, gab der Angeklagte zu. Kennengelernt hatten sich der Angeklagte und der Jugendliche in einer Gardeleger Kneipe. Der Käufer, inzwischen 16 Jahre alt, sei einmal zu ihm mit in die Wohnung gekommen, „ansonsten haben wir uns draußen an der Wallanlage getroffen“. Der Jugendliche habe ihn angerufen, wenn er wieder Marihuana kaufen wollte. Zehn Euro pro Gramm kassierte der Gardeleger, gekauft hatte er es für fünf Euro pro Gramm. Von wem er selbst die Drogen hatte, wollte der 25-Jährige nicht beantworten.

Dass ihn der Jugendliche, der selbst mit den Drogen ertappt worden war, bei der Polizei verpfiff, fand der Mann nicht gut. „Ich war aufgebracht und wütend“, so der Angeklagte. Er habe ihn dann mit der flachen Hand geschlagen. „Erst macht er einen auf Freund, dann scheißt er einem ins Genick.“

Auf die Frage des Richters, wieviel er denn selbst konsumiere, sagte der Angeklagte: „Ist schon dolle runtergefahren, nur übers Wochenende mal ein Tütchen.“

Sehr unterschiedlich waren die Aussagen des inzwischen 16-jährigen Zeugen, der 2016 gleich zweimal bei der Polizei ausgesagt hatte – und das auch sehr unterschiedlich. Während er beim ersten Mal davon sprach, dass er fünf Mal vom Angeklagten Drogen gekauft hätte, waren es bei der zweiten Vernehmung 20 Mal. Zumindest hatte er dieses Protokoll bei der Polizei unterschrieben. „Gelesen aber nicht?“, so der Richter fragend. Der Schüler nickte. Die fünf Käufe gab er auch vor dem Schöffengericht an. An Zeiträume oder Jahreszeiten konnte er sich aber nicht erinnern. Der 16-Jährige wirkte bei seiner Zeugenaussage sehr nervös, konnte auch einfache Fragen kaum beantworten. Der Richter: „Das wird im Leben nicht einfacher, wenn du dir jedes Mal die Birne zuknallst.“

Der Schüler gab allerdings an, dass sein Marihuana-Kauf von dem Angeklagten im November 2015 nicht das erste Mal gewesen sei. Aufgrund der unklaren Zahl reduzierte das Gericht den Tatvorwurf auf fünf Taten im Zeitraum von November 2015 bis Januar 2016. Dass sich der Mann geständig gezeigt und es sich aufgrund der geringen Grammzahlen um einen minderschweren Fall handelte, seien aber auch schon die einzigen positiven Aspekte, so der Richter. Der 25-Jährige war in den vergangenen fünf Jahren schon wegen Betrugs, Erschleichen von Leistungen und Diebstahls verurteilt worden.

Das Schöffengericht verurteilte den Gardeleger wegen des Drogenverkaufs an den Minderjährigen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung. „Ich finde das, was Sie gemacht haben, absolut verwerflich“, sagte Richter Axel Bormann.

Wenig optimistisch war der Richter, dass der 25-Jährige die Bewährung straffrei übersteht: „Ich nehme Wetten an, das schaffen Sie nicht. Entweder Sie ändern sich von heute auf morgen oder Sie können gleich ein Plätzchen buchen.“ Damit der junge Mann Struktur in seinen Tagesablauf bekommt, muss er 1000 Arbeitsstunden – jede Woche mindestens 15 – absolvieren. Der Richter: „Auch diese Hürde werden Sie nicht absolvieren.“