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Gardelegen Fußgängerzone für Radler frei

Demnächst darf in der Gardeleger wieder überall geradelt werden. Den Beschluss trafen die Gardeleger Stadträte.

30.08.2016, 19:00

Gardelegen (gb) l Das Radeln in der Fußgängerzone wird künftig erlaubt sein. Das entschied der Gardeleger Stadtrat am Montagabend mit deutlicher Mehrheit bei 18 Ja-Stimmen, acht Gegenstimmen und drei Enthaltungen.

Eindeutig gegen den Vorschlag, das Radfahren künftig zuzulassen, sprach sich Peter Wiechmann (SPD-Fraktion) aus: „Ich sehe überhaupt keine Notwendigkeit dafür“, so Wiechmann. „Kein Radfahrer kann mir erklären, warum er da unbedingt fahren muss.“ Auf dem Fahrrad könnten schließlich auch keine großen Waren transportiert werden. Wiechmann bat seine Amtskollegen deshalb dringend, gegen die Neuregelung zu stimmen.

Eher rechtliche Bedenken hatte hingegen Stadtrat Jens Bombach (fraktionslos). Er befürchtete, dass Fahrradfahrer, wenn sie offiziell in der Fußgängerzone fahren dürften, an der Kreuzung Thälmannstraße/Sandstraße nicht absteigen werden, sondern einfach auf die ampelgeregelte Kreuzung weiterfahren. Vor allem für Kinder sei das eine gefährliche Situation, so Bombach. Hier müsse auf die Gefahr hingewiesen werden. „Nicht dass wir als Stadt ein Problem bekommen, weil wir das nicht geregelt haben.“ Bürgermeisterin Mandy Zepig versprach daraufhin, den Aspekt zu prüfen.

Kein Gegenargument, sondern eine Bitte hatte letztlich Stadtrat Jörg Marten (SPD-Fraktion), bevor er für die Freigabe stimmte, nämlich: „Ich möchte das Bauamt nur bitten, günstigere Rohrrahmen zu bestellen.“ In der Beschlussvorlage waren die Kosten für drei Schilderrahmen mit stattlichen 1810 Euro pro Rahmen angegeben worden, weil sie in einer Sonderfarbe kalkuliert wurden. Sie habe schon nachgefragt, versicherte ihm Bürgermeisterin Mandy Zepig: „Es gibt da auch eine günstigere Variante.“

Auch wenn der Stadtrat das Fahrradfahren in der Thälmannstraße nun per Beschluss freigegeben hat, gilt derzeit immer noch die bestehende Regelung. Erst wenn die entsprechende Beschilderung montiert ist, darf unter der Voraussetzung, dass Fußgänger nicht behindert werden, offiziell geradelt werden.