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Gericht Führerscheinentzug für Busfahrer

Alkoholkranker Familienvater wird künftig nicht mehr in seinem Beruf arbeiten dürfen.

01.08.2016, 19:00

Gardelegen l „Ja, ich bin Alkoholiker“, erklärte der 35-jährige Angeklagte auf Nachfrage von Richter Axel Bormann. Dieser reagierte etwas überrascht: „Ich habe ja häufig Leute mit Alkoholproblemen auf der Anklagebank, aber akzeptieren oder zugeben tun es die Wenigsten.“

Wegen zwei Alkoholfahrten war der Busfahrer angeklagt. Zum einen war er am 9. November 2015 mit seinem Pkw unterwegs gewesen. Bei Lindstedterhorst hielt er mit dem Auto an, um Kürbisse zu kaufen. „Ich war auf dem Heimweg von der Arbeit und hielt dort beim Bauern an. Dann habe ich mich festgefahren und bat den Bauern um Hilfe, aber der wollte mir nicht helfen. Deshalb hab ich den Wagen stehenlassen und bin zu Fuß nach Hause“, erklärt der Angeklagte.

„Zu Fuß von Lindstedterhorst nach Kalbe? Da waren sie ja eine Weile unterwegs. Und der Bauer wollte Ihnen sicher nicht helfen, weil sie schon einen im Tee hatten, nicht wahr? Der hat ja dann auch die Polizei alarmiert“, fragte Bormann nach. „Na, ich hatte vorher nur ein Bier mit einem Kumpel in Lindstedt getrunken. Richtig getrunken habe ich dann erst zu Hause“, erwiderte der Kalbenser.

Da die Polizei den Angeklagten jedoch erst einige Stunden später bei ihm zu Hause vernehmen konnte, konnte ihm trotz eines gemessenen Blutalkoholwertes von 2,37 Promille eine Alkoholfahrt nicht nachgewiesen werden. Daher wurde das Verfahren zur ersten Tat eingestellt.

Beim zweiten Fall war die Beweislage dann jedoch ganz eindeutig. Und das sah auch der Angeklagte ein und war von Beginn an geständig. Am 28. Februar diesen Jahres war er nämlich erneut mit seinem privaten Auto unterwegs. Dieses Mal hielt ihn jedoch die Polizei selbst an und konnte vor Ort feststellen, dass er erheblich getrunken hatte. Und das gegen Mittag. Etwas später wurde beweissicher durch eine Blutprobenentnahme ein Promillewert von 2,74 festgestellt. Zusätzlich lag für das Fahrzeug keine Haftpflichtversicherung vor.

„Einen Tag zuvor hatte ich eine Flasche Schnaps getrunken und morgens noch ein paar Bier mit dem Nachbarn“, erzählte der Vater einer Tochter. „Ja, zu dem Rest­alkohol dann noch ein paar Bier und schon hat man wieder sein Level erreicht. Alkoholiker brauchen da ja auch nicht mehr so viel“, warf der Amtsrichter ein. „Ich weiß selber, dass ich Hilfe brauche. Ich hatte im vergangenen Jahr bereits einen Entzug aber nach kurzer Zeit folgte direkt der Rückfall. Ich würde gerne einen weiteren Versuch starten“, erklärte der Kalbenser dem Gericht.

Die Einsicht sei dabei auf jeden Fall ein guter Anfang, bescheinigte der Richter dem Berufskraftfahrer in seiner Urteilsbegründung. Richter Axel Bormann Dass man ihm für die nachgewiesene Fahrt unter erheblichem Alkoholeinfluss die Fahrerlaubnis abnehmen müsse, stand für das Gericht außer Frage. „Außerdem dürfen Sie fortan auch nicht mehr als Busfahrer arbeiten“, machte Bormann ihm unmissverständlich klar. Zudem muss er eine Geldstrafe in Höhe von 875 Euro zahlen.