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GerichtsprozessFrauenstreit beim Osterfeuer

Wegen gefährlicher Körperverletzung stand eine 25-Jährige vor Gericht. Sie soll im März zwei Frauen verletzt haben.

Von Ilka Marten 23.10.2016, 03:00

Gardelegen (iwi) l Unschön endete vor sieben Monaten ein privates Osterfeuer in einem Ortsteil im Raum Mieste. Vor dem Gardeleger Amtsgericht musste sich nun eine Frau aus einem Klötzer Ortsteil wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Es ging um eine Schubserei, Likör in den Haaren, einen fliegenden Campingstuhl und die Kollision mit einer Autotür – all das soll sich am Ostersonnabend zwischen drei Frauen ereignet haben. Am Ende wurde das Verfahren gegen die Angeklagte gegen die Zahlung von 200 Euro vorläufig eingestellt.

Aus Sicht der Angeklagten (25) war die Sache klar: Sie war zu dem privaten Osterfeuer gefahren, zu dem sie nicht eingeladen war, um sich dort noch 20 Euro abzuholen, die ihr jemand schuldete. Doch das Geld erhielt sie an diesem Abend nicht. Stattdessen wurde sie irgendwann gegen 23 Uhr von der Gastgeberin (60) am Kragen gepackt, die ihr dabei den Becher mit Likör in die Haare gekippt habe: „Ich soll mich verpissen, hat sie zu mir gesagt.“ Sie habe die Frau daraufhin weggeschubst und diese sei dabei hingefallen, schilderte die 25-Jährige. Dann sei sie zu ihrem Auto gegangen, weil „es mir zu bunt wurde“. Als sie dann im Pkw gesessen habe, kam die zweite Gastgeberin, eine 21-Jährige, zu ihrem Pkw: „Sie wollte mich aus meinem Auto rausziehen.“

Doch dazu kam es nicht, denn die Angeklagte gab Gas – obwohl die junge Frau zwischen Autotür und Pkw stand. „Jetzt geht entweder die Frau kaputt oder Ihre Tür?“, merkte der Richter fragend an. Nein, die 21-Jährige sei dann zur Seite gegangen. Sie könne aber nicht ausschließen, dass die Fahrzeugtür die Frau noch berührt habe, räumte die Angeklagte eine fahrlässige Körperverletzung ein.

Dass sie einen klappbaren Campingstuhl in Richtung der 60-Jährigen geschleudert habe, stritt die Angeklagte während der gesamten Verhandlung ab.

Dass sie den jedoch geworfen hatte, da waren sich die zwei Zeuginnen einig. Erst hätte sie die 60-Jährige geschubst, dass diese fast ins Osterfeuer gefallen wäre, wenn sie nicht noch jemand aufgefangen hätte und danach „hat sie sich den Stuhl geschnappt und sie damit an der Hand getroffen,“ schilderte die 21-jährige Zeugin ihre Erinnerung. Die Hand der 60-Jährigen sei danach geschwollen gewesen.

Dass sie selbst an das Auto der Angeklagten getreten sei, als diese wegfahren wollte, erklärte die Zeugin so: „Sie war gar nicht mehr fahrtauglich. Ich habe versucht, an den Schlüssel zu kommen.“ Und als sie sich ins Auto beugte, hätte sie die Autotür an den Kopf bekommen.

Nach dem Rückwärtsfahren hätte die Angeklagte den Vorwärtsgang eingelegt und „ fuhr mit durchdrehenden Reifen auf uns“, schilderte die 21-Jährige. Sie selbst habe nach dem Vorfall zunächst unter Schock gestanden. Sie habe durch den Stoß der Autotür eine Kieferprellung, die zu Schmerzen beim Kauen führte, sowie ein faustgroßes Hämatom am Unterschenkel erlitten, berichtete die Zeugin. Dass sie erst drei Tage später zum Arzt gegangen war, begründete die junge Frau mit den Osterfeiertagen und damit, dass sie ihre Beschwerden beim Kauen zunächst nicht mit dem Vorfall am Osterfeuer in Verbindung gebracht hatte. Dem Richter erschloss sich nicht, warum die Frau nicht sofort oder am Tag nach dem Vorfall zum Arzt gefahren war.

Und diese Frage richtete er auch an die zweite Zeugin, die den Stuhl an der Hand abbekommen haben soll. Richter Axel Bormann lag ein Bericht vom Arzt vor: „Da ist nichts, was er bescheinigt“, fasste er zusammen.

Die 60-Jährige räumte ein, dass sie die Angeklagte am Osterfeuer am Pullover gefasst habe und sie des Geländes verwiesen habe. Der Richter darauf: „Warum haben Sie sie angefasst? Sie haben sie zwei Stunden beim Osterfeuer geduldet?“ Als sich die Zeugin verteidigte, dass sie von der Angeklagten zurückgestoßen worden sei, sagte der Richter: „Sie haben sie angefasst! Wir sind nicht im Rahmen von Selbstjustiz. Warum rufen Sie nicht die Polizei?“ Die 60-Jährige verwies jedoch darauf, dass sie als Gastgeberin das Hausrecht habe. Mit der Angeklagten hatte sie Monate vor dem Osterfeuer schon einmal eine verbale Auseinandersetzung.

Der Richter sagte zu dem Geschehen am Osterfeuer: „Ich glaube schon, dass da was war. Aber ich habe das komische Gefühl, dass ziemlich übertrieben wird.“ Schließlich stellte er das Verfahren gegen die 25-Jährige gegen Zahlung von 200 Euro an den Tierschutzverein Gardelegen/Kalbe ein.

Die Alternative wäre eine Fortsetzung des Prozesses gewesen – mit zahlreichen weiteren Osterfeuergästen als Zeugen und wahrscheinlich noch mehr Versionen des Geschehens.