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GerichtsprozessPrügelei auf Parkplatz an der B 71

600 Euro muss ein 31-Jähriger aus einem Ortsteil von Gardelegen bezahlen. Er hatte einen anderen Autofahrer geschlagen.

Von Petra Hartmann 20.01.2017, 21:50

Gardelegen l Mehrere Faustschläge ins Gesicht verpasste ein Mann (31) aus einem Ortsteil von Gardelegen einem Audifahrer (36) im Mai 2016. Die Prügelei auf einem Parkplatz an der B 71 zwischen Gardelegen und Letzlingen hatte nun ein Nachspiel vor dem Gardeleger Amtsgericht – auch, weil der Mann nicht einsehen wollte, dass er unrecht gehandelt hatte.

Der Angeklagte war noch vor Gericht sehr aufgebracht, obwohl sich die Schlägerei bereits vor acht Monaten zugetragen hatte. Vor allem war er wütend auf den Geschädigten, von dem er sich provoziert fühlte. Der Mann im Wagen vor ihm habe immer wieder ohne erkennbaren Grund auf der Bundesstraße abgebremst, dann wieder beschleunigt, sei dann wieder langsam geworden, habe ihn aber nicht vorbeifahren lassen, schilderte der Angeklagte. Besonders schlimm sei es an einer Steigung gewesen, die sein mit drei Personen besetzter Pkw gerade so heraufgekommen sei. Außer dem Letzlinger saßen noch seine Frau und sein Kind im Auto. Schließlich glückte das Überholmanöver doch noch.

Allerdings fuhr der 31-Jährige sofort danach auf den Parkplatz. Sein Kind habe geschrien, und er selbst hätte sich auch erstmal beruhigen müssen. Der überholte Audifahrer fuhr ebenfalls auf den Parkplatz. Daraufhin stieg der 31-Jährige aus seinem Auto, beschimpfte den Audifahrer und schlug ihn mehrfach mit der Faust ins Gesicht. Dabei ging die Sonnenbrille des Opfers zu Bruch, und die Splitter verursachten einen Schnitt in die Nasenwurzel. Der 36-jährige Audifahrer erinnerte sich noch sehr gut an seinen Verfolger auf der Bundesstraße. „Er ist sehr dicht aufgefahren und hat den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht beachtet.“

Dann habe ihn der Pkw überholt – obwohl es an dieser Stelle durch eine durchgezogene Linie verboten war. „Ich wollte ihn zur Rede stellen“, sagte der Audifahrer. Daher sei er auf den Parkplatz gefahren. Allerdings sei der Angeklagte dann sofort an seinem Fahrzeug gewesen, während er durch seinen Haltegurt behindert wurde und so nicht mehr ausweichen konnte.

Die Polizei traf am Tatort nur noch das Opfer an. Der Mann, der geschlagen hatte, war weitergefahren, er habe einen Termin gehabt, sagte er. Anhand von Zeugenaussagen und durch seine Uhr, die noch im Audi lag, konnte er jedoch identifiziert werden und erhielt wenig später zu Hause Besuch von der Polizei. Er stritt die Tat zunächst ab und behauptete, die Auseinandersetzung sei „bloß verbal“ gewesen. Als die Beamten ihm jedoch seine am Tatort gefundene Uhr zeigten, räumte er die Tat ein.

Gegen den 31-Jährigen war ein Strafbefehl ergangen, der Mann hatte jedoch rechtzeitig Einspruch gegen die Höhe der Strafe – 30 Tagessätze à 20 Euro – erhoben. Er fühlte sich am Verhandlungstag noch immer zu Unrecht verfolgt. Außerdem warf er der Polizei vor, sie hätte die Dashcam seines Wagens nicht sichergestellt, die Kamera hätte belegen können, dass ihn der Geschädigte mehrfach ausgebremst habe. Nun muss der Mann die 600 Euro vom Strafbefehl zahlen.