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Gerichtsurteil Unter Alkohol und Drogen auf dem Motorrad

Er wollte zu seiner Freundin zur Aussprache. Doch der Miester fuhr alkoholisiert ein unversichertes Motorrad und hatte Drogen konsumiert.

Von Ilka Marten 26.10.2016, 21:00

Gardelegen l „Na, mal wieder hier?“, begrüßte Richter Axel Bormann gestern Vormittag einen 33-jährigen Miester, der wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz angeklagt war. Der Mann war erst im August zu 700 Euro Geldstrafe verurteilt worden: wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Damals hatte er im Gericht allerdings schon erzählt, dass noch etwas komme.

Es ging um eine Fahrt am 15. Juni morgens um 7.20 Uhr in Gardelegen. Da war der Mann mit einem nicht versicherten Crossmotorrad in Gardelegen erwischt worden. Er hatte 1,25 Promille Alkohol intus und dazu noch Amphetamine und Marihuana konsumiert. „Schuldig im Sinne der Anklage“, sagte der Miester zu den Vorwürfen. Und fügte hinzu: „Was macht man nicht alles im Sinne der Liebe?“ Er wollte an diesem Junimorgen zu seiner damaligen Freundin, „um klarzustellen, was ist“. Denn im Dorf hätten sie erzählt, dass sie einen Neuen hätte. „Hatte sie dann auch“, so der 33-Jährige.

„Sie wissen, wo man mit so einem Mischkonsum landet?“, fragte der Richter. Lachend antwortete der Angeklagte: „In der Klapse.“ Jetzt konsumiere er nur noch, wenn er Party mache. Bereits dreimal war der Mann seit 2014 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu Geldstrafen verurteilt worden. „Vielleicht war es bisher nicht teuer genug“, mutmaßte die Staatsanwältin. Der Angeklagte habe sich sehr uneinsichtig gezeigt. Auch in seinem letzten Wort blieb er flapsig: „Ja, schön teuer alles. Man lernt daraus. Was man nicht so alles macht, wenn man einen Autoschlüssel in die Hand bekommt.“ Der Richter verurteilte ihn unter Einbeziehung der Strafe vom August zu 120 Tagessätzen à 10 Euro. Außerdem darf er eineinhalb Jahre lang keine Fahrerlaubnis beantragen.

„Das ist alles ziemlich gefährlich. Alkohol, Marihuana und Amphetamin“, sagte der Richter. Er solle seinem Kind ein Vorbild sein. Bormann weiter: „Was Sie dem Kind vorleben, ist das, was ein Kind verinnerlicht. Das prägt.“ Wenn der Drogenkonsum des Miesters weiterhin so sei, „sehe ich irgendwann das Kind mal hier und muss mich nicht wundern“.