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Jagdrecht Große Belastung für Jäger

Wälder und Äcker rücken immer enger zusammen: eine Einladung fürs Wild. Was den Tieren schmeckt, schmeckt den Jägern allerdings nicht mehr.

Von Gesine Biermann 13.10.2016, 03:00

Gardelegen l Weggeknabberter Mais, zerwühlte Rübenäcker – was Wildtiere jährlich auf Äckern an Schaden anrichten, ist erheblich. Gerade in der waldreichen Altmark ist das Problem akut. Und wird es immer mehr. Denn Äcker werden zunehmend effizienter genutzt. Oft trennen Wald und Feld nur wenige Meter. Kurze Wege also für Wildschwein oder Reh.

Was sie anrichten, muss laut Bundesjagdgesetz derjenige bezahlen, der den Wald bejagt. Schließlich, so sieht es der Gesetzgeber, habe der Jäger mit der Waffe ein probates Mittel in der Hand, die Tiere davon abzuhalten. Das allerdings ist schlechtweg unmöglich. „Wir Jäger haben höchstens acht Tage im Monat ausreichendes Mondlicht“, erinnerte der Jävenitzer Jäger Horst Bünsche bereits im April auf einer Versammlung der Kreisjäger in Zichtau. „Nachtsichtgeräte oder Leuchthilfen sind verboten, führende Stücke dürfen ohnehin nicht erlegt werden.“ Es sei schier unmöglich das Wild fernzuhalten.

Doch genau das verlangt das Bundesjagdgesetz von den Jägern. Und zwar seit Jahrzehnten, obwohl sich in der Landwirtschaft seither vieles gravierend geändert hat, und das, was so auf so manchem Acker wächst längst nicht mehr als Lebensmittel oder Futter endet, sondern in einer Biogasanlage.

Deshalb müsse es Unterschiede geben, fordern viele Jäger mittlerweile. Industriell genutzter Mais zum Beispiel, werde viel niedriger besteuert. Dennoch forderten einige Landwirte Unsummen, wenn sie Schaden geltend machen, beklagen die Jagdpächter. „Es muss etwas passieren“, bestätigt deshalb auch Hans-Heinrich Jordan, Präsident des Jagdverbandes Sachsen-Anhalt. „Die Belastung für die Jäger ist einfach zu groß!“ Kurzfristig sieht er indes keine Chance einen Konsens zu finden und das Gesetz zu ändern. Auch die Landwirte hätten bundesweit eine starke Lobby, betont Jordan. Er appelliert deshalb an Landwirte und Jäger, sich zu verständigen, Kompromisse zu finden und fair zu bleiben, insbesondere in Jahren wie diesem, in denen eine gute Ernte eingefahren wurde.

Können Landwirt und Jagdpächter keine Einigung erzielen, bleibt am Ende nur der Klageweg. Und der kann richtig teuer werden. Zwar gibt es amtlich bestellte Schätzer, allein ihre Kosten treiben eine Forderung aber zuweilen noch weiter in die Höhe. Am Ende können für einen Schadensfall mehrere Tausend Euro zusammenkommen.

Ein Urteil, das die Jäger stärke, gebe es aber bereits, erinnert Jordan. Das Amtsgericht Plettenberg wies vor zwei Jahren die Klage eines Bauern ab. Ein Jagdpächter musste den Schaden durch Schwarzwild nicht ersetzen, weil der Mais in einer Biogasanlage verwertet wurde.