1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Gardelegen
  6. >
  7. Illegale Motorrad-Piste im Naturschutzgebiet

MotocrossIllegale Motorrad-Piste im Naturschutzgebiet

Mitten im Naturschutzgebiet am Fliegerhorst haben sich private Motorsportfans eine Crossstrecke angelegt.

Von Gesine Biermann 07.04.2017, 03:00

Gardelegen l Kilometerlange Spuren im Heidesand, ein Lagerfeuerplatz mittendrin. Wer sich hier umsieht, muss kein Fachmann sein: Am Gardeleger Fliegerhorst hat sich die unberührte weite Heidelandschaft in eine Motocrossstrecke verwandelt. Am Mittwochnachmittag herrscht dort zwar himmlische Ruhe. Freitagabends und an den Wochenenden sei aber – zumindest bei schönem Wetter – komplett das Gegenteil der Fall, sagt Polizeihauptmeister Lutz Richter, Regionalbereichsbeamter der Polizei in Gardelegen. Dann nämlich knattert und röhrt es unüberhörbar in der Heide. Nicht weit entfernt von der Gedenkstätte Isenschnibbe haben sich Biker und Quadfahrer nämlich eine richtige Rennstrecke angelegt. Und die kommen mittlerweile nicht nur aus der Nachbarschaft, sondern auch aus weiter entfernten Regionen, sagt Richter. Und dann wird es laut im Naherholungsgebiet.

Als solches gilt das Areal nämlich, erinnert Detlev Riesner, Revierförster der Bundesforst. Eigentümerin der Fläche ist die Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Und die hat das Befahren des Gebietes ganzjährig verboten. Natürlich nicht für Radler. Die sind willkommen, ebenso wie Spaziergänger. „Die Bürger wollen hier ja auch den sanften Tourismus“, sagt Riesner. Sie wollten spazieren gehen, die Natur genießen. Und Motorlärm gehöre auf jeden Fall nicht dazu.

Riesner spricht aber auch als Naturschützer. „Gerade jetzt brüten hier viele Vögel“, betont er. Darunter so seltene wie der Wiedehopf, der Ziegenmelker oder die Heidelerche. „Diese Bodenbrüter werden extrem durch den Lärm gestört.“ Und übrigens auch durch freilaufende Hunde, die in jüngster Zeit ebenfalls zunehmend auf dem Areal beobachtet wurden. Grundsätzlich ist zwar erlaubt, Hunde dort, wo es nicht ausdrücklich verboten ist, ohne Leine laufen zu lassen. Solange sie sich in Rufweite des Halters befinden. Derzeit ist aber auch das verboten: Vom 1. März bis zum 15. Juni müssten Hunde laut Landesjagdgesetz in Wald und Flur generell angeleint werden, erinnert Riesner. Leider hielten sich aber einige Hundebesitzer nicht daran.

Deshalb soll sowohl in Sachen Anleinpflicht, als auch in Sachen illegaler Nutzung der Heide am Fliegerhorst künftig deutlich häufiger kontrolliert werden, kündigt Florian Kauer, Fachdienstleiter im Gardeleger Ordnungsamt, an. Und dabei werde die Ordnungsbehörde auch eng mit den Mitarbeitern der Bundesforst und der Polizei zusammenarbeiten. „Wild und Natur sollen schließlich die Möglichkeit haben, sich in Ruhe zu entfalten.“

Dabei setzen sowohl Kauer, als auch Polizeihauptmeister Lutz Richter und Revierförster Detlev Riesner auf die Vernunft und Einsicht der Bürger.

Er wolle zumindest all jene, die er beim Befahren oder mit einem unangeleinten Hund erwische, zunächst ermahnen, versichert Riesner. „Wir haben da ja auch einen gewissen Ermessensspielraum“, so Riesner. Wer einsichtig sei, könne deshalb sogar ohne Geldbuße davonkommen. Allerdings nur ein Mal. Im Wiederholungsfall werde er dann Anzeige erstatten, versichert Riesner. Und wer bei einer solchen Ermahnung uneinsichtig oder unhöflich reagiere, muss ebenfalls damit rechnen. Crossen und freilaufende Hunde gelten als Ordnungswidrigkeiten, macht Florian Kauer von der Ordnungsbehörde klar. Und die könnten mit Geldstrafen bis zu 25.000 Euro belegt werden – abhängig vom Einzelfall.

„Wir werden uns hier auf jeden Fall in der nächsten Zeit öfter sehen lassen“, versichert auch Lutz Richter. Kürzlich musste schon ein Motocrosser die Bekanntschaft mit ihm machen. Der war mit Pkw und Crossmaschine auf dem Hänger angereist – und muss jetzt auch mit einem Bußgeld rechnen.