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Schwimmbäder Freikarte als Dankeschön für aktive Kameraden

Der Finanzausschuss befasste sich mit der neuen Gardeleger Bäderordnung und sah noch viel Klärungsbedarf.

Von Cornelia Ahlfeld 26.02.2017, 02:00

Gardelegen l Aktive Feuerwehrleute sollen freien Eintritt in den städtischen Bädern haben. Aber ist das angemessen? Kommen nicht auch viele Mitglieder ins Bad, die gar nichts geleistet haben? Grundsätzlich sei der Passus in der neuen Bäderordnung zu pauschal abgefasst, meinte Peter Kapahnke von der Gemischten Fraktion am Mittwochabend in der Sitzung des Finanzausschusses der Stadt Gardelegen.

Ein Thema im Ausschuss war die neue Bäderordnung und Entgelttarifordnung der Stadt für die Freibäder in Zienau, Potzehne und Zichtau, die alte Satzungen ablösen sollen. Bestandteil der neuen Tarifsatzung ist der Passus, dass Mitglieder von freiwilligen Feuerwehren freien Eintritt haben – unter Vorlage des Ausweises. Für Mitglieder von Kinder- und Jugendwehren gibt es diese Möglichkeit schon seit dem vorigen Jahr, um junge Leute zu motivieren, in einer Feuerwehr aktiv mitzuarbeiten. Dieses Angebot soll es nun auch für die Erwachsenen geben (wir berichteten).

Auch für Kapahnkes Fraktionskollegen Christian Glatz ist dieser Punkt zu allgemein gehalten. So könnten ja durchaus auch Feuerwehrmitglieder kostenlos schwimmen, die nicht an Einsätzen teilnehmen würden. „Da gibt es doch sicher mehrere hundert Karteileichen“, so Glatz. Er regte an, jede Feuerwehr solle eine bestimmte Anzahl an Freikarten erhalten und diese dann an ihre Aktiven verteilen.

Vehement trat Bürgermeisterin Mandy Zepig den Versuchen entgegen, den freien Eintritt für die Feuerwehrleute in irgend einer Weise zu kürzen. Nicht einmal der Kämmerer habe ein Problem mit den Kosten, betonte Zepig. Und ein kleines Dankeschön an die Menschen, die sich im Dienst am Nächsten engagieren, müsse schon sein. Auch für Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilungen sei der freie Eintritt durchaus gerechtfertigt. Immerhin hätten sie ja in ihrer aktiven Zeit viel für die Stadt getan.

Stadtrat Rüdiger Wolf (Freie Liste/Feuerwehr) wies darauf hin, dass in der Hansestadt nur wenige Wehren überhaupt im Besitz von Dienstausweisen seien. In den vergangenen drei bis vier Jahren habe man keinen großen Wert darauf gelegt. Ausstellen müsste solche Ausweise der Wehrleiter. Allerdings sei auf keinen Fall zu erwarten, dass nun gleich tausend Feuerwehrleute ins Bad kommen würden.

Sie unterschreibe und verlängere zwar ständig Dienstausweise, betonte Zepig. Einen Überblick, wer einen besitze, habe sie aber natürlich nicht. Eine Verteilung von Freikarten durch die Wehrleiter stelle sie sich indes schwierig vor. „Es gibt sicher bei jeder Regelung irgendeine Ungerechtigkeit.“

Unumstritten blieb allerdings der freie Eintritt für Kinder- und Jugendwehren. Norbert Bucklitsch, in der Stadverwaltung unter anderem für Bäder zuständig, konnte bestätigen, dass dieses Angebot gut genutzt wurde. So wurden im vorigen Jahr in allen drei Bädern 742 Karten für den Feuerwehrnachwuchs ausgegeben.

Einig waren sich die Ausschussmitglieder auch darin, in der Bädersatzung das Zutrittsverbot für Personen, die an „anstoßerregenden Krankheiten“ leiden, zu löschen.

Auch über die Frage „Was ist eigentlich eine Tageskarte?“ machte sich der Ausschuss Gedanken. Bislang war es so, dass die Tageskarte verfällt, sobald der Besitzer das Bad verlässt. „Das ist für mich keine Tageskarte“, sagte Ausschussvorsitzender Thomas Genz (CDU). Es müsse doch möglich sein, dass beispielsweise eine Familie, die morgens ins Bad kommt, zum Mittagessen nach Hause geht, dann nachmittags weiterschwimmen darf, sagte er.

Grundsätzlich sei das möglich, bestätigte Bucklitsch. Dazu wird die Verwaltung dem Hauptausschuss eine neue Formulierung vorlegen. Grundsätzlich stellte Rüdiger Wolf infrage, „ob wir eine solche Satzung in dieser Form überhaupt brauchen“. Es sei so viel Text, den sicher niemand lese. Stadtrat Jörg Marten sah das nicht so: „Sicher, kaum ein Gast liest das. In manchen Fällen brauche ich aber einfach eine Handhabe, um eingreifen zu können.“

Diskussionen gab es dazu auch im Sozialausschuss. Gestrichen wurde dort der Punkt, dass auch Vereinsgruppen ermäßigten Zutritt in die Bäder haben. Das soll nur Schulen und Kindereinrichtungen vorbehalten bleiben.