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Straßenausbau Wiederkehrende Beiträge möglich

Alle Orte, die Straßenausbaubeitragssatzungen mit wiederkehrenden Beiträgen hatten, sollen sie in Gardelegen wieder bekommen.

Von Cornelia Ahlfeld 16.11.2015, 17:19

Gardelegen l Wurden beispielsweise in Solpke Straßen oder Nebenanlagen ausgebaut, dann wurden alle Grundstückseigentümer im Ort in die Finanzierung der Bauprojekte mit einbezogen, ganz gleich ob Private, Gemeinde, Kirche oder andere Eigentümer. Alle erhielten Rechnungen. Das hatte den Vorteil, dass sich die finanziellen Belastungen in Grenzen hielt, denn in Solpke galt bis zur Eingemeindung eine Straßenausbaubeitragssatzung mit wiederkehrenden Beiträgen, vom Gemeinderat beschlossen am 2. September 1999. Solche Satzungen mit wiederkehrenden Beiträgen gab es in fast allen Gemeinden. Nur in Peckfitz und Sichau galten Satzungen mit einmaligen Beiträgen.

Dort hätten dann nur die Grundstückseigentümer zur Kasse gebeten werden können, die unmittelbar Anlieger von sanierten oder ausgebauten Straßen sind. Die finanzielle Belastung für die einzelnen Grundstückseigentümer wäre dann natürlich wesentlich größer gewesen, als bei wiederkehrenden Beiträgen.

Eine Satzung mit einmaligen Beiträgen gilt auch schon seit jeher in der Stadt Gardelegen. Einzige Ausnahme war das Wohngebiet Ost. Mit dem Beschluss, dort alle Straßen zu sanieren, wurde vor Jahren für dieses Gebiet eine Satzung mit wiederkehrenden Beiträgen beschlossen. Der Plan sah vor, jedes Jahr eine Straße zu sanieren und für die nächste Straße die Planungen zu erstellen. Das funktionierte auch für etliche Straßen – bis ein Grundstückseigentümer in diesem Gebiet erfolgreich gegen die Satzung geklagt hatte. Seitdem gilt auch für dieses Gebiet die Satzung mit einmaligen Beiträgen. Mit der Folge, dass für die Anwohner des Kastanienweges – der zuletzt dort ausgebauten Straße – nun doch die einmaligen Beiträge gelten sollen. Obgleich zum Zeitpunkt des Ausbaus ihrer Straße auch für sie noch die wesentlich kostengünstigeren wiederkehrenden Beiträge galten. Dagegen gab es von betroffenen Anliegern und von anderen Grundstückseigentümern in diesem Gebiet zahlreiche Proteste und Unterschriftenaktionen.

Aus dem Haushaltsplan der Stadt für 2015 wurde die Sanierung des Lindenweges gestrichen. Die Anwohner hatten sich aufgrund der nunmehr einmaligen Beiträge gegen eine Sanierung ihrer Straße ausgesprochen. Proteste gab es allerdings auch aus vielen Ortschaften mit bis dato wiederkehrenden Beitragssatzungen. Mit dem zweiten Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform hatten diese Satzungen nur bis zum 30. Juni 2014 Gültigkeit. Ab diesem Zeitpunkt galt für die Ortsteile die Satzung der Stadt mit einmaligen Beiträgen. Die Verwaltung war bisher davon ausgegangen, dass die in den Orten vorhandenen Abrechnungseinheiten in den meisten Fällen für wiederkehrende Beitragssatzungen nicht geeignet seien. Aufgrund der Diskussion hatte die Verwaltung unterdessen zugesichert, die Angelegenheit noch einmal zu prüfen. In deren Ergebnis ist der Stadtrat nun aufgerufen, einen Grundsatzbeschluss zu fassen, ob für 27 Ortsteile, die eine Satzung mit wiederkehrenden Beiträgen hatten, eine solche wieder eingeführt werden soll. Nach den Beratungen in den Fachausschüssen wird abschließend der Stadtrat am 7. Dezember entscheiden.