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Trunkenheit Gardeleger und Klötzer vor Gericht

Sieben Anklagen verlas der Staatsanwalt für einen 23- und einen 28-Jährigen. Nahezu jede Straftat begingen sie betrunken.

17.03.2016, 17:57

Klötze l Da staunten die Schüler der achten und neunten Klasse der Karl-Marx-Sekundarschule in den Zuschauerreihen nicht schlecht, als der Staatsanwalt die Anklagen vorlas. Gleich wegen sieben Anklagen standen ein 23-jähriger Gardeleger und ein 28-jähriger Klötzer vor dem Gardeleger Amtsgericht. Es handelte es sich um mehrere Fälle schweren Diebstahls, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Betruges und Trunkenheit im Verkehr.

Auch wenn sich die beiden Angeklagten ob ihres betrunkenen Zustandes während der Taten nicht mehr an alles erinnern konnten, waren sie vom Beginn der Verhandlung an geständig. Nahezu jedes Geständnis begann mit dem Satz: „Wir hatten vorher ‘n paar Klar‘n mit Cola jesoffen.“ Einseitiger Alkoholgenuss war für die beiden jedoch ein Fremdwort, kamen doch zu dem Mischgetränk auch häufig noch Bier und Schnapssorten in sämtlichen Farben hinzu. Auch vor der Verhandlung habe der 28-Jährige „ein Bierchen, wie jeden Morgen“ getrunken. Eine Tat begingen die Zwei gemeinsam. In der Nacht vom 28. Juli 2015 waren sie zu Fuß in Klötze unterwegs. Zuvor hatten sie das eine oder andere Gläschen „Klar‘n mit Cola“ genossen. Obwohl keiner der beiden im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, entschieden sie sich, ein Auto zu stehlen.

„Wir waren erst bei einem Kumpel im Garten feiern. Auf dem Heimweg hatten wir dann Lust, Auto zu fahren. Also haben wir uns wahllos eins ausgesucht, haben es aufgebrochen und wollten es kurzschließen. Nebenbei haben wir mit unserem Kumpel telefoniert, der uns Tipps gab. Aber geklappt hat es leider nicht“, erinnert sich der Klötzer.

„Wahllos? Wie ich hier lese, war es das Auto Ihrer Schwester. Und zuvor haben Sie Ihrem Neffen eine SMS geschrieben, dass er den Schlüssel rauslegen soll. Aber der scheint ein guter Junge zu sein. Er hat es nämlich nicht gemacht und es seiner Mutter erzählt“, trug Richter Axel Bormann vor. Warum die Angeklagten das Auto der Schwester stehlen wollten, blieb jedoch ungeklärt. Doch es war bei weitem nicht das schlimmste Vergehen, das in der Verhandlung thematisiert wurde. Der 28-jährige Tischler stahl am 14. August das Auto seiner Eltern, um einen Kumpel zu besuchen. Dafür besorgte er sich den versteckten Zweitschlüssel des Wagens. Auf der Rückfahrt bemerkte er einen leeren Tank und hielt an einer Tankstelle. Dort tankte er für 65 Euro und fuhr – ohne zu bezahlen – zurück zum Haus seiner Eltern.

Außerdem brach er in das Haus seines damaligen Betreuers ein, riss einen Tresor aus der Verankerung im Schrank und floh mit der Beute von 200 Euro. "Auch dabei waren Sie wieder betrunken. In diesem Zustand sind Sie über ein hohes Tor geklettert und haben einen verdammt schweren Tresor geklaut, ohne dabei auch nur zu wanken. Bei einem Blutalkoholwert von über 1,0 Promille. Das sind alles Anzeichen eines Alkoholikers“, mahnte Bormann.

Diesen Wert konnte der 28-Jährige jedoch noch deutlich übertreffen. Mit sage und schreibe 2,04 Promille war er in der Nacht vom 22. September in Klötze unterwegs, als er einen Kleintransporter stahl, bei dem sogar noch der Schlüssel steckte. Bei dieser Alkoholfahrt gefährdete er beim Überholen einen Fahrradfahrer, rammte einen parkenden Pkw und setzte den Wagen dann in einen Maschendrahtzaun. „Und bei der Vernehmung konnte man Ihnen erneut äußerlich keine Trunkenheit anmerken“, ergänzte der Amtsrichter.

Auch der 23-jährige Gardeleger versuchte sich mehrfach beim Autodiebstahl. Am 19. Oktober brach er in einen blauen VW Golf ein. Als dieser jedoch nicht ansprang, rauchte er zuerst eine Zigarette im Auto. „Aber ich bin ja Kumpel wie Sau, also habe ich das Fenster runtergekurbelt. Dann habe ich aus Gnatz ein Etui mit 42 CD‘s mitgenommen. Dachte, da wäre geile Mucke drauf, aber war nur Schlager-Scheiß“, erinnert sich der 23-jährige Epileptiker. Des Weiteren habe er mit Hilfe eines VW-Allzweckschlüssels versucht, den Golf seines besten Freundes zu stehlen. Doch auch dieser sprang nicht an. Zusätzlich war er angeklagt, weil er nach einer „Klarer-Cola-Party“ bei einer Freundin übernachtete und dieser einen Laptop, Speichersticks, eine Festplatte und Tabak gestohlen hatte.

Das Schöffengericht und Axel Bormann entschieden auf 1200 Euro Strafe und ein Jahr Fahrsperre für den Gardeleger. Der Klötzer, der wegen diverser Vorstrafen und einer bereits absolvierten Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten kein unbeschriebenes Blatt mehr ist, wurde er zu einem Jahr und sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.