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Urteil Seit acht Jahren ohne Fahrerlaubnis

Bisher war er völlig unbelehrbar, nun muss ein Gardeleger 2700 Euro zahlen, weil er wieder einmal ohne Fahrerlaubnis unterwegs war.

Von Ilka Marten 14.06.2017, 21:00

Gardelegen l Zwei Geldstrafen hatte er schon 2015 und 2016 kassiert, durch die erste medizinisch-psychologische Untersuchung vor eineinhalb Jahren war er durchgefallen – und im Besitz einer Fahrerlaubnis ist er schon seit insgesamt acht Jahren nicht mehr. Ein 39-jähriger Gardeleger musste sich vor kurzem erneut vor dem Amtsgericht verantworten. Sein Verhandlungstermin im Februar war aufgehoben worden, weil eine weitere Fahrt ohne Führerschein dazu kam.

Nun ging es also nicht nur um die Fahrt im Mai 2016 auf einer Kreisstraße in Niedersachsen, sondern auch um die Fahrt am 30. Januar 2017 in Gardelegen – ganz in der Nähe des Amtsgerichtes. Beim ersten Prozesstermin im Februar wusste noch nicht einmal der Anwalt des Angeklagten von der neuerlichen Anzeige im Januar. Das kam erst im Laufe der Sitzung heraus. Ganz in der Nähe des Amtsgerichtes hatte der Gardeleger am Steuer eines Wagens gesessen und war dabei von Zeugen beobachtet worden. „Er hat nur umgeparkt, aber es gibt nichts zu beschönigen, denn er hat ja schon einiges auf dem Kerbholz“, schilderte der Anwalt.

Die erste Gerichtsverhandlung im Februar habe seinen Mandanten beeindruckt, so der Anwalt. Und weiter: „In der Familie ging es rund.“ Der 39-Jährige habe sich das alles selbst zuzuschreiben, „das ist Teil der Strafe“. Der Angeklagte äußerte sich zunächst nicht selbst zu den Vorwürfen. Der Verteidiger: „Er hat ein Problem, was zu sagen, außer, dass er ein Idiot ist, um es umgangssprachlich zu sagen.“ Dann sagte der Gardeleger doch noch etwas: „Ich weiß, dass ich Wiederholungstäter bin. Ich habe meine Familie mit reingerissen, das wollte ich nicht.“

Wegen seiner Fahrten ohne Führerschein hatte er im Januar 2015 eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro (40 Tagessätze à 15 Euro) und im September 2016 eine in Höhe von 2470 Euro (65 Tagessätze à 38 Euro) erhalten. Das sei schon eine bemerkenswerte Rückfallgeschwindigkeit, merkte die Staatsanwältin mit Blick darauf an, dass der Mann nur fünf Monate später im Januar wieder angezeigt worden war.

Seinen Führerschein hat der Gardeleger laut eigener Aussage seit 2009 nicht mehr, er wurde entzogen „weil ich 18 Punkte voll hatte“. Der Richter blätterte daraufhin leicht irritiert in seinen Akten, denn noch 2012 war der Mann mit 24 km/h zu viel geblitzt worden, ganz offensichtlich ohne Führerschein – aber auch ohne gerichtliche Folgen.

Die Staatsanwältin beantragte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Euro. „Ich habe einige Fälle von Leuten in meiner Karriere, die sonst unbescholtene Bürger sind, aber eine Freiheitsstrafe wegen so etwas bekommen“, ergänzte sie. Und: „Das nächste Mal gibt es eine Freiheitsstrafe, mit oder ohne Bewährung.“

Er sehe seine Fehler sein, sagte der Gardeleger in seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung: „Noch mal eine Wiederholung wird es von meiner Seite nicht geben.“

Der Richter verurteilte den Mann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu 90 Tagessätzen à 30 Euro, insgesamt 2700 Euro. Die kann er in 150-Euro-Raten abstottern. „So ein Unsinn direkt vor dem Amtsgericht“, sagte der Richter. Es sei reiner Zufall gewesen, „die Zeugen kannten Sie, und so kommt es raus“. Und das alles, weil er den Führerschein wegen Raserei losgeworden sei.

Mit Blick auf die nun dritte Geldstrafe fügte er hinzu: „Wenn man das so macht, schnuppert man schon am Abgrund.“ Der 39-Jährige darf sechs Monate keinen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen, außerdem steht für ihn noch die zweite MPU an.