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Prozess Nächste Runde im Streit um die Hagenbrücke

Der Bund will die Kosten für die Hagenbrücke nicht tragen und geht gegen das Urteil vom Januar in Berufung.

Von Kristin Schulze 19.03.2017, 10:00

Genthin l Der Streit um die Genthiner Hagenbrücke geht in die nächste Runde. Wer soll den 2009 erneuerten Übergang bezahlen, die Stadt Genthin oder der Bund? Es geht um 1,1 Millionen Euro. Das Magdeburger Verwaltungsgericht hatte im Januar zu Gunsten Genthins entschieden, dass die Stadt 30 000 Euro zahlen müsse und den Rest der Bund trage.

Nun steht fest, die Gegenseite, die durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt vertreten wird, akzeptiert das Urteil nicht. Pressesprecherin Claudia Thoma bestätigte auf Volksstimme-Nachfrage: „Nach Auswertung der Urteilsgründe entschied die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, dass das am 19. Januar verkündete Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg nicht akzeptiert werden kann und beantragte die Zulassung der Berufung.“

Auch der Pressesprecher des Magdeburger Verwaltungsgerichts Christoph Zieger bestätigte, dass das Verfahren beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt anhängig ist.

Dieses hat seinen Sitz ebenfalls in Magdeburg. Es bleibt abzuwarten, ob es sich dem Urteil des Verwaltungsgerichts anschließen wird.

Rückblick: Die Hagenbrücke wurde 2009 erneuert. Schon damals waren sich Bund und Stadt nicht einig, wer die Brücke bezahlen soll. Thomas Barz, der dieses Erbe von seinem Amtsvorgänger Wolfgang Bernicke übernommen hat, bekam Ende 2013 die Klage vom Bund auf den Tisch. Rund 1,1 Millionen Euro wollte der für den Bau der Brücke plus Verwaltungskosten von der Stadt.

Die Forderung von 1,1 Millionen Euro belastete als Rückstellung die Bilanz der Stadt. Auch nach dem Urteil im Januar war sie Teil der Genthiner Bilanz geblieben. „Wie planen lieber konservativ“, sagte Thomas Barz damals. So sei man auf der sicheren Seite, falls das Urteil doch noch gekippt würde.

Ob es bei den 30 000 Euro für die Stadt bleibt oder ob doch noch die komplette Summe von 1,1 Millionen Euro fällig wird, entscheidet nun das Oberverwaltungsgericht.

Im Januar hatte Barz auf die Tragweite der Klage verwiesen und sagte, dass ein negatives Urteil für Genthin den Haushalt sehr belasten würde. Die Entscheidung des Bundes kommentierte er gestern so: „Ich hatte erwartet, dass der Bund in die nächste Instanz gehen wird. Es geht für den Bund um eine Grundsatzfrage.“