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Einigung Mahnmal: Streit jetzt beigelegt

Das Mahnmal in Genthin-Wald kann restauriert werden. Ein Rechtsstreit wurde mit einem Vergleich beigelegt.

Von Simone Pötschke 16.01.2017, 06:00

Genthin l Monatelang hielt sich Bürgermeister Thomas Barz bei Anfragen zum Fortgang der Rekonstruktion des Mahnmals in Genthin-Wald mit dem Hinweis auf ein laufendes Gerichtsverfahren mit Informationen zurück.

Jetzt steht fest: Die Stadt und die bauausführende Firma haben sich in dem Gerichtsverfahren beim Landgericht Stendal über einen Vergleich geeinigt. Er bringt wieder Bewegung in eine mittlerweile völlig festgefahrene Situation. Bevor die Stadt dem Vergleich zustimmte, wurde in einer nichtöffentlichen Beratung das Votum der Stadträte eingeholt.

Der Vergleich ist über die Kosten des Verfahrens zustande gekommen, er räumt zugleich der Gegenseite die Möglichkeit ein, das Mahnmal komplett zu erneuern. Genthins Bürgermeister Thomas Barz zeigte sich zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens: „Der Vergleichsvorschlag zeigt, dass unsere Bewertung der Qualität der Ausführung vollends richtig war. Der Wermutstropfen ist, dass die Kosten geteilt werden. Mit Blick auf die bisherige Dauer des Verfahrens, des Restrisikos zum Ausgang und gegebenenfalls weiterer Instanzen sind wir jedoch bestrebt, dass diese leidliche Angelegenheit ein zeitnahes Ende findet und das Mahnmal wieder in einen würdigen Zustand versetzt wird.“

Die Restaurierung des Mahnmals, die durch einen nächtlichen Diebstahl der auf dem Gelände befindlichen Frauenskulptur der Bildhauerin Ursula Schneider-Schulz im Frühjahr 2013 notwendig geworden war, wurde von Anfang an von Pleiten, Pech und Pannen begleitet. Nicht nur, dass es für den Stadtrat ein mühseliger Entscheidungsprozess war, die Betonwand, vor der die gestohlene Frauenfigur an das Leid der KZ-Häftlinge erinnerte, mit einer Schrift im Kratzputzverfahren, dem so genannten Sgraffito, zu gestalten.

 

Die Pannenstory nahm ihren Anfang, als die Stadt die erste Auftragsvergabe wiederholen musste, weil die Firma, die den Zuschlag erhalten hatten, den Leistungstermin nicht einhalten konnte. Eine erneute Ausschreibung erfolgte, aber die Arbeiten nahmen auch dann nicht den erwarteten Verlauf. Ursprünglich sollte die Gedenkstätte anlässlich des 70. Jahrestages der Befreiung vom Hitlerfaschismus am 8. Mai 2015 offiziell übergeben werden. Daraus wurde nichts. Denn die rekonstruierte Gedenkstätte wies sichtbare Mängel auf. Kleine Bruchstellen rund um die vertieft liegende Buchstaben und die teilweise etwas unebene und unsaubere Beschaffenheit der Betonstele waren schon durch Laien erkennbar.

Ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigte, dass die Arbeiten am Mahnmal in vielerlei Hinsicht nicht fachgerecht ausgeführt waren. Verhandlungen um eine gütliche Einigung zwischen der bauausführenden Firma und der Stadt scheiterten, so dass beide Parteien letztlich vor den Schranken des Gerichtes landeten.

Nachdem vor dem Gericht erfochtenen Vergleich plädiert Barz nun dafür, nicht in Hektik auszubrechen. Der Firma sollte Zeit gegeben werden, bis die Witterung die Restaurierung erlaube, sagte er gegenüber der Volksstimme.

Das Vorhaben ist nach wie vor mit 14 000 Euro in den Haushalt eingestellt.