1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Genthin
  6. >
  7. Zwei Schlichter für Genthin

Justiz Zwei Schlichter für Genthin

Hohe Prozesskosten und langwierige Verfahren lassen sich oft vermeiden. Zum Beispiel durch einen Besuch bei der Schiedsstelle.

Von Kristin Schulze 12.07.2017, 10:00

Genthin l Gestritten wird überall: Im Garten, am Zaun, auf der Straße. Unstimmigkeiten machen nicht einmal vor der Schiedsstelle selbst Halt. Hier dürfte es sogar ordentlich geknallt haben, denn von den drei vom Stadtrat gewählten Schiedspersonen sind nur noch zwei übrig. Vier Bewerbungen hatte es Ende 2014 gegeben, der Stadtrat entschied sich für Hans-Werner Simon, Jennifer Kleinhans und Verena-Ramona Volk. Letztere hat bereits 2015 beim Amtsgericht eine Entbindung von ihrer Aufgabe beantragt - ein Novum in der Geschichte der Genthiner Schiedsstelle. Zu den Gründen hüllen sich die verbliebenen Schlichter in höfliches Schweigen. Laut Volksstimme-Informationen gab es interne Streitigkeiten über die Kompetenzen einer Schiedsperson.

Die Schiedsstelle arbeitet nun bis zur Neuwahl 2020 mit zwei Leuten weiter. Wer sich in Genthin streitet, ist also bei Hans-Werner Simon und Jennifer Kleinhans richtig. Im Auftrag vom Burger Amtsgericht führen sie Schlichtungsverhandlungen durch. „In einer Gemeinde mit rund 15 000 Einwohnern lässt sich das gut zu zweit machen“, sagt Hans-Werner Simon. Er muss es wissen, er arbeitet bereits seit 15 Jahren ehrenamtlich als Schiedsperson. „Einmal angefangen, bin ich nicht mehr davon weggekommen“, sagt der Parchener.

Jennifer Kleinhans ist seit Januar 2015 dabei. „Weil ich es spannend finde, weswegen die Leute sich streiten“, sagt die Genthinerin. „Es ist ein schönes Gefühl, wenn man erfolgreich zwischen zwei Parteien vermittelt hat.“ Ihre ruhige, ausgeglichene Art kommt ihr dabei zugute. Auch Hans-Werner Simon merkt man an, dass ihn so schnell nichts erschüttert.

In der Schiedsstelle - zu finden ist sie im Rathaus, Eingang Standesamt - geht es hauptsächlich um Streitigkeiten unter Nachbarn. Kleinhans zählt die zu hohe Hecke, aber auch Beleidigungen und Sachbeschädigungen auf. „Körperverletzungen sind zum Glück selten“, ergänzt Simon. Und: „Im Herbst geht es oft um Grünschnitt.“

Die Arbeit der Schiedspersonen beginnt mit einem Vorgespräch. „Oftmals lässt sich das Problem bereits hier lösen“, sagt Simon. Falls nicht, werden beide Parteien zur Verhandlung eingeladen. Dann kommen beide Schiedspersonen zum Einsatz, einer schlichtet, der andere schreibt Protokoll.

Im günstigsten Fall endet die Verhandlung mit einem Vergleich. Wenn beide Seiten die Einigung anerkennen, kann sie auch rechtlich durchgesetzt werden. Wichtig ist ein lückenloses Protokoll. Im Falle der zu hohen Hecke, müsste also nicht nur rein, dass sie gekürzt wird, sondern auch wann und um wie viele Zentimeter. Wird man sich nicht einig, gibt es eine Erfolglosigkeitsbescheinigung, die häufig nötig ist, um beim Amtsgericht überhaupt einen Termin zu bekommen.