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Satzung Abkehr vom Bauchgefühl

Einheitliche Nutzungsentgelte für Dorfgemeinschaftshäuser in der Stadt Genthin werden in Paplitz diskutiert.

Von Simone Pötschke 31.03.2017, 07:00

Paplitz l In Paplitz bieten sie schon lange Gesprächsstoff, die unterschiedlichen Nutzungsentgelte der Dorfgemeinschaftshäuser im Bereich der Einheitsgemeinde Genthin. Daran lässt Ortsvorsteher Franz Schuster keinen Zweifel. Nicht von ungefähr kam deshalb sein Hinweis auf einer der vorangegangenen Stadtratssitzung, hier Abhilfe zu schaffen.

Die Paplitzer zahlen für die Nutzung ihres Dorfgemeinschaftshauses im Falle einer größeren Feier 80 Euro, für eine kleinere Festivität 40 Euro. Wer im Tucheimer Jugendklub feiert, muss 100 Euro auf den Tisch legen, eine Nutzung des Schopsdorfer Dorfgemeinschaftshauses ist mit 30 Euro deutlich preiswerter. Einen 50-Euro-Schein muss ein Mützeler für die Inanspruchnahme des Preußenhauses hinlegen.

Die Paplitzer und ihr Ortsvorsteher fordern nun, einen einheitlichen Maßstab bei der Berechnung der Nutzungsentgelte. Raumgröße und Ausstattung sollten in die Berechnung einfließen.

Dabei räumt Franz Schuster ein, dass die Gestaltung der Entgelte, die noch während der politischen Selbstständigkeit der Gemeinde erfolgte, eigentlich „aus dem Bauch heraus“ vollzogen wurde. Seinerzeit habe man keinen Vergleich zu anderen Gemeinden gehabt, sagt Franz Schuster. Scherzhaft räumt er deshalb ein, dass die gegenwärtigen „Mondscheinpreise“ für die Zukunft keinen Bestand haben können.

Inzwischen gibt es für die Paplitzer berechtigte Hoffnung, dass die Nutzungsentgelte für die Dorfgemeinschaftshäuser vereinheitlicht werden. Ein deutliches Signal kam inzwischen aus dem Rathaus.

Auf Anfrage teilte Genthins Bürgermeister Thomas Barz mit, dass die Verwaltung damit befasst sei, eine Gebührenordnung auf den Weg zu bekommen.

Wie er einräumte, gebe es in der gesamten Einheitsgemeinde sehr unterschiedliche Regelungen, wie Liegenschaften bzw. Gebäude der Stadt, sprich nicht nur Dorfgemeinschaftshäuser, genutzt würden und welche Kosten für die Nutzer anfallen.

Insoweit habe die Verwaltung das letzte Jahr genutzt, alle Fallgestaltungen zu bewerten. Für eine Sitzung des Stadtrats werde eine Satzung für alle Immobilien vorschlagen, die gleiche Regeln der Nutzung vorsieht, aber natürlich lokale Besonderheiten bzw. Standard und Ausstattung bei der anfallenden Gebühr/Nutzungsentgelt berücksichtige.

Die Gestaltung der Gebührensatzung verleiht dem dörflichen Leben in Paplitz ein nicht unwesentliches Gewicht, versucht Franz Schuster zu erklären. Immerhin flossen im vergangenen Jahr 1000 Euro aus Entgelten für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses in die städtische Kasse.

Übrigens gibt es unter allen Dorfgemeinschaftshäusern der Einheitsgemeinde nur eine einzige Ausnahme, in der das öffentliche Licht ausgeknipst werden musste. Sie betrifft das Dorfgemeinschaftshaus in Fienerode. Aufwändig über die Dorferneuerung saniert, zeichnete sich über längere Zeit bei den Einwohnern kein Bedarf ab. Deshalb entschied sich die Stadt Genthin, das Objekt zu verkaufen. „Es gab Interessenten, aber bisher keine Verbindlichkeit“, gab der Bürgermeister zur Auskunft.