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Steuern  Ortsteile wagen den Widerspruch

Paplitz, Schopsdorf, Gladau und Tucheim haben beim Landkreis einen Widerspruch gegen die Steuererhöhungen eingelegt.

Von Simone Pötschke 13.10.2016, 07:00

Genthin l Der Widerspruch gegen den Beschluss des Stadtrates, die Steuern in der Einheitsgemeinde 2017 zu erhöhen, liegt auf dem Tisch der Kommunalaufsicht. Das bestätigte Kreissprecherin Claudia Hopf-Koßmann. Das Recht bzw. die Pflicht, Widerspruch gegen Beschlüsse des Stadtrates einzulegen, stehe nach dem Kommunalverfassungsgesetz allerdings nur dem Hauptverwaltungsbeamten zu, schränkte sie ein. Der Stadtrat hatte eine Hebesatzsatzung beschlossen und die Hebesätze der Realsteuern angehoben. Diese Satzung werde vom Landkreis geprüft. Bestandteil dieser Prüfung werden auch die Bedenken der Ortsbürgermeister bezüglich der Einhaltung der Gebietsänderungsverträge sein, so Hopf-Koßmann.

Der Widerspruch kam allerdings nicht überraschend, nachdem die Stadträte Franz Schuster (Paplitz) und Klaus Voth (Gladau) gegen die Steuererhöhungen votiert hatten und sich auch die Ortsbürgermeister Karl-Heinz Steinel (Tucheim) sowie seine Amtskollegin Angela Schwarzlose aus Schopsdorf immer wieder dagegen zur Wehr gesetzt haben. Bürgermeister Thomas Barz bestätigte gestern die Existenz eines solchen Widerspruchs. Interessant: Gegenüber der Volksstimme wies er darauf hin, dass das Vorgehen der Ortsbürgermeister nicht durch entsprechende Beschlüsse der Ortschaftsräte legitimiert sei.

Der Bürgermeister merkte jedoch an, dass jeder Bürger das Recht habe, sich an die Kommunalaufsicht zu wenden. „Ich gehe davon aus, dass die Kommunalaufsicht uns zeitnah beteiligen wird und sehe aktuell keinen weiteren Handlungsbedarf“, sagte Barz. „Ich nehme jedoch zur Kenntnis, dass wir die Probleme nicht gemeinsam lösen.“ Es beginne eine schwierige Diskussion darüber, wie man in der Stadt künftig solidarisch miteinander umgehe. Dies werde die Diskussionen um Vorhaben und Maßnahmen in den nächsten Jahren stark prägen, fügte der Bürgermeister hinzu. Bereits während der Debatten im Vorfeld der Stadtratsentscheidung machten die Ortschaftsräte aus Tucheim, Gladau und Schopsdorf mehrheitlich aus ihrer Ablehnung keinen Hehl.

Vertreter dieser Ortschaften, einschließlich Paplitz, pochten darauf, dass die Steuern erst mit Auslaufen der Gebietsänderungsverträge angetastet werden dürfen. „Verträge sind dafür da, eingehalten und nicht gebrochen zu werden“, formulierte dies Ortsvorsteher Franz Schuster. „Vereinbarungen werden für den Fall abgeschlossen, dass man sich mal nicht einig ist, deshalb darf man nicht daran rütteln“, sagt Gladaus Ortsbürgermeister Klaus Voth. Gladau habe einst die Möglichkeit gehabt, sich der Gemeinde Fläming oder Parey anzuschließen, für Genthin habe seinerzeit der Inhalt der Vereinbarungen gesprochen, erinnerte Voth.

Auf die Gültigkeit des Gebietsänderungsvertrages bis zum 1. Januar 2018 verweist auch die Ortsbürgermeisterin Schopsdorfs, Angela Schwarzlose. „Gerade für unser Gewerbegebiet ist das wichtig“, sagt sie. „Die Rechtmäßigkeit des Vertrages sollte geprüft werden. Er sollte seine Gültigkeit in guten wie in schlechten Tagen behalten.“ Genthins Bürgermeister, der den Gebietsänderungsvertrag als Schopsdorfer Bürgermeister unterzeichnet hat, argumentiert, dass er damals nicht absehen konnte, dass sich die finanzielle Situation der Stadt einmal so schlecht darstellen würde. Wenn Mittel aus dem Ausgleichsstock fließen sollen, dann müssen die Steuersätze angehoben werden, sagte Barz bei der jüngsten Stadtratssitzung.

Dass es eng werden würde, war Barz schon vor einigen Wochen klar: „Ob es richtig ist, dass auch die Ortschaften mit einer gültigen Gebietsänderungsvereinbarung in diese Steuererhöhungen aufgenommen wurden, soll zur Not ein Gericht klären.“ Abgeschmettert wurde im Stadtrat der Vorschlag aus den Fienerdörfern, zeitlich versetzt die Steuererhöhungen - zunächst Genthin mit Mützel und Parchen und dann folgend die Ortsteile Paplitz, Tucheim, Gladau und Schopsdorf - einzuführen. Bürgermeister Barz sah darin eine Verletzung des Gleichheitsprinzips.