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Urteil Stadt muss Brücke nicht bezahlen

Im Streit zwischen Stadt und Bund um die Kosten für die Hagenbrücke Genthin hat das Magdeburger Verwaltungsgericht ein Urteil gefällt.

Von Kristin Schulze 23.01.2017, 00:01

Genthin l Das Urteil des Magdeburger Verwaltungsgerichts sorgt für Erleichterung in der Genthiner Stadtverwaltung: Etwa 30 000 Euro muss die Stadt Genthin für den Ersatzbau der Hagenbrücke zahlen. Deutlich weniger als erwartet. Verklagt wurde die Stadt bereits im Dezember 2013 von der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Genaraldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt. Der Bund wollte rund eine Million Euro für den Bau der Brücke plus Verwaltungskosten von der Stadt.

Bürgermeister Thomas Barz zeigte sich erfreut über das Urteil: „Es gab schon schlechtere Wochen für Genthin.“ Die in der Luft schwebende Forderung von 1,1 Millionen Euro belastete als Rückstellung die Bilanz der Stadt.

Rückblick: Die Hagenbrücke wird 2009 erneuert. Schon damals sind sich Bund und Stadt nicht einig, wer die Brücke bezahlen soll - die Stadt Genthin oder das Wasserstraßenneubauamt.

Thomas Barz, der dieses Erbe von seinem Amtsvorgänger Wolfgang Bernicke übernommen hat, bekommt Ende 2013 die Klage vom Bund auf den Tisch. Damals verwies er auf die Tragweite dieser Klage und sagte, dass ein negatives Urteil für Genthin den Haushalt sehr belasten würde. Er bedauerte, „dass man sich nicht zwischen den Behörden verständigen konnte und sehenden Auges einen Rechtsstreit in Kauf nimmt, der auch mit erheblichen Kosten verbunden ist.“

Barz sagt auch: „Der Ausgang des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht war vollends offen und in den Detailfragen juristisch äußerst anspruchsvoll. Es hat in den letzten Jahren erheblich Arbeitskraft in der Verwaltung gebunden.“

Das Urteil lässt nun aufatmen. Statt 1,1 Millionen soll die Stadt nur rund 30 000 Euro zahlen. Ein Haken hinter das Thema Hagenbrücke kann allerdings noch immer nicht gemacht werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beide Parteien haben die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen.

Barz legt sich zu dieser Frage bereits fest: „Wir sind mit dem Urteil zufrieden und werden nicht in Berufung gehen.“ Im Wasserstraßenneubauamt, wo das Urteil für weniger Begeisterung sorgen dürfte, prüft man diese Möglichkeit noch. Die Rückstellung von 1,1 Millionen Euro bleibt also vorläufig Teil der Genthiner Bilanz. „Wir planen lieber konservativ“, sagt Barz. So sei man auf der sicheren Seite, falls das Urteil doch noch gekippt würde.

Ausschlaggebend für eine Entscheidung im Wasserstraßenneubauamt wird die Urteilsbegründung sein, die beiden Parteien noch nicht vorliegt. „Üblich ist, dass diese Begründung innerhalb von zwei Wochen zugestellt wird“, erklärt Barz. „Abschließend bewerten können wir den Fall erst, wenn wir diese haben.“