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Baumfällung Mehr Freiheit für Eigentümer

Wer einen größeren Baum fällen will, braucht eine Genehmigung. In Halberstadt soll daher Baumschutzsatzung geändert werden.

Von Sabine Scholz 10.12.2019, 00:01

Halberstadt l Städtische Satzungen werden regelmäßig geändert – weil es neue Gesetze gibt oder die bisherigen Regelungen nicht mehr praktikabel sind. Letzteres sieht Dieter Kühn in Sachen Baumschutzsatzung als gegeben an. Der Halberstädter ist Mitglied der Partei Freie Wähler und Mitglied des Stadtrates in der Fraktion Buko/Freie Wähler/FDP. Er hat eine Änderung der Baumschutzsatzung angeregt, über die während der jüngsten Ratssitzung abgestimmt wurde. Die Mehrheit der Abgeordneten sah allerdings intensiveren Diskussionsbedarf, weshalb der Antrag Kühns mit 35 Stimmen in die Ausschüsse zurückverwiesen wurde.

Das heißt, bis zur nächsten Stadtratssitzung am 20. Februar, wird in den anderen Fraktionen und in den Ausschüssen des Rates über das Ansinnen Kühns diskutiert. „Wir wollen mit unserem Antrag Grundstücksbesitzer und Verwaltung gleichermaßen entlasten“, sagt Kühn, „und nicht den städtischen Baumbestand dezimieren.“

Kühn sieht die Satzung als einen Grund dafür, dass viele private Bauherren, aber auch Wohnungs-unternehmen und andere Firmen auf ihren Flächen keine Bäume mehr pflanzen. „Die wird man später ja nicht mehr los“ sagt Kühn.

Man könne zwar einen Rodungsantrag bei der Stadt stellen, aber das sei doch ein ganz schöner Aufwand, den viele Privatleute scheuen, ebenso wie die damit verbundene Verpflichtung, für die gerodete Hecke oder den gefällten großen Baum Ersatzpflanzungen vorzunehmen.

„Wir wollen mit unserem Antrag erreichen, dass die Baumschutzsatzung derart geändert wird, dass Gartenfreunde sowie Eigentümer von Privatgrundstücken ohne Antragstellung und Prüfung auf ihren Grundstücken Bäume fällen dürfen“, sagt Kühn. „Denn manchmal trifft man ja doch eine falsche Entscheidung, wenn man sein Grundstück begrünt und später erschrocken feststellt, wie groß der Setzling geworden ist.“ Wobei das gesetzlich geregelte Fällverbot von März bis Oktober zu beachten bleibe, sagt Kühn.

Dass er entgegen der bisherigen Regelung ausdrücklich auch die Kleingärten von den Schutzregelungen der Satzung ausnehmen will, begründet Kühn damit, dass bei Aufgabe oder Verkauf von Kleingärten potenzielle neue Eigentümer wegen der Auflagen dann doch von einer Übernahme absehen. „Eine Neuverpachtung ist deshalb oft sehr schwierig.“ Außerdem sollten auch Obstbäume in Privatgärten nicht mehr per Satzung geschützt werden, ebenso wie Koniferen, Birken, Nadelgehölze und Pappeln bis auf Schwarz- und Zitterpappeln.

Die Grundstücksbesitzer, so Kühn, wären verantwortungsbewusst, sodass man ihnen freie Hand lassen sollte.