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Kinderschänder Täter muss ins Gefängnis

Ein Mann aus Bayern, der sich an einem Kind aus Quedlinburg vergangen hat, soll für drei Jahre und drei Monate in Haft.

Von Dennis Lotzmann 11.11.2016, 07:00

Quedlinburg/Wernigerode l Als der Fall von schweren Kindesmissbrauchs-Vorwürfen Anfang 2015 publik wurde, sorgte er nicht nur im Harz für blankes Entsetzen. Die Vorwürfe waren so unglaublich, dass selbst Beobachter und Journalisten besser zweimal nachfragten: Eine damals 35 Jahre alte Frau aus Quedlinburg sollte ihre zehn Jahre alte Tochter für sexuelle Dienste und pornografische Aufnahmen bundesweit an Männer verkauft haben. Aus dem relativierenden „sollte“ ist zwischenzeitlich ein absolutes „hat“ geworden: Die Frau wurde vom Landgericht Magdeburg im Frühjahr 2015 rechtskräftig zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Schon im damaligen Verfahren wurde deutlich, dass die Frau mit ihrer eigenen Tochter sowie ihrer jüngeren Schwester einen bundesweit agierenden Kinderporno-Ring versorgt hatte. Zwei maßgebliche Drahtzieher – 68 und 38 Jahre alt – wurden ebenfalls im Frühjahr 2015 zu sechs und fünf Jahren Haft, teilweise mit anschließender Sicherungsverwahrung, verurteilt. Die Verfahren gegen sie sind noch nicht endgültig abgeschlossen, weil sich im Zuge der umfangreichen Ermittlungen weitere Vorwürfe ergeben haben.

Parallel zu den Verfahren gegen die Haupttäter hat die Justiz mittlerweile die mutmaßlichen Kunden des Harzer Kinderporno-Rings in den Fokus gerückt. Ein 49 Jahre alter Mann aus Bayern musste sich jetzt vor dem Amtsgericht Wernigerode verantworten. Auch er wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit ­Kinderpornografie angeklagt und nun in erster Instanz verurteilt.

Dabei konnte sich Stefan R. in der Verhandlung am Mittwoch zumindest einen Aspekt zugute halten: Aufgrund seines umfassenden Geständnisses ersparte er dem missbrauchten Kind eine Aussage vor Gericht . Zudem wurden weitere Zeugen entbehrlich und das Verfahren insgesamt abgekürzt.

Stefan R. räumte die zweifachen Missbrauchsvorwürfe ebenso ein wie die ebenfalls angeklagte Kinderpornografie. Das Mädchen wurde seinerzeit fotografiert und gefilmt, um die Aufnahmen in einschlägigen Kreisen zu veräußern.

Die beiden Missbrauchstaten fanden in einer Wohnung in Wernigerode statt. Der 49 Jahre alte Mann reiste im Jahr 2013 sowie Anfang 2014 aus Bayern an und vergnügte sich dort mit der Tochter der Quedlinburgerin. Die Frau kassierte dafür wohl mehrere hundert Euro.

Den bundesweit agierenden Harzer Pornoring hoben die Ermittler seinerzeit aus, nachdem andere Behörden auf die beiden 68 und 38 Jahre alten Männer aufmerksam geworden waren. „Im Zuge dieser Ermittlungen kam auch das Treiben mit den Mädchen ans Licht“, so Hauke Roggenbuck, Chef der Staatsanwaltschaft in Halberstadt, Anfang 2015 zur Volksstimme. Beim Auswerten von Datentechnik und Speichermedien, rückte unter anderem Stefan R. ins Visier.

Seine Hoffnung, mit einem Geständnis vor dem Amtsgericht Wernigerode einer Haftstrafe zu entgehen, ging jedoch nicht auf. Die Strafkammer verurteilte den 49-jährigen Mann aus Bayern zu drei Jahren und drei Monaten Haft und folgte dabei dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger, der für eine Bewährungsstrafe plädiert hatte, drang mit seinem Antrag nicht durch.

Aufgrund der Verurteilung zu einer Haftstrafe wird in Justizkreisen mit Rechtsmitteln seitens der Verteidigung gerechnet. Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Roggenbuck sind sowohl Revision als auch Berufung möglich. In der Verhandlung haben der Verurteilte sowie sein Verteidiger noch nicht erkennen lassen, ob sie den Richterspruch akzeptieren wollen.

Für die Staatsanwaltschaft ist die Sache derweil klar: „Unsererseits gibt es keinen Grund für Rechtsmittel, da das Gericht unserem Strafantrag in vollem Umfang gefolgt ist“, so Roggenbuck auf Anfrage. Beim Strafantrag sei berücksichtigt worden, dass der Angeklagte nicht vorbestraft sei und obendrein alle Anklagepunkte eingeräumt habe.