Rauchmelder Pieptöne mit Folgen

Der Stadtrat Halberstadt hat einer neuen Gebührensatzung zugestimmt. Erstmals werden Fehlalarme durch Rauchmelder kostenpflichtig.

Von Sabine Scholz 17.03.2017, 00:01

Halberstadt l Rückt die Feuerwehr an, fragt sich normalerweise niemand, was das kostet. Denn wenn es brennt, muss gelöscht werden, wenn ein Unfall passiert ist, befreien die Kameraden eingeklemmte Fahrzeuginsassen. Auch wenn keine Rechnung geschrieben wird, so ein Einsatz verursacht immer Kosten. „Aber es bleibt dabei, die Leistungen der Feuerwehr in ihren Grundaufgaben sind unentgeltlich“, sagt Jörg Kelle, Abteilungsleiter Feuerwehr bei der Stadtverwaltung. Warum aber braucht man dann eine Feuerwehr-gebührensatzung? „Weil eben nicht alles, was wir tun, für Firmen oder Bürger unentgeltlich ist“, sagt der oberste Feuerwehrmann der Stadt.

Als Beispiele nennt Kelle die Brandsicherheitswachen bei großen Veranstaltungen, das Einfangen oder Sicherstellen von Tieren und Sachen, die Überlassung oder brandschutztechnische Abnahmen. „Und grundsätzlich zu zahlen haben jene, die einen Alarm böswillig auslösen“, sagt Kelle, „da gibt es dann auch noch einen Aufschlag.“

Gebührensatzungen sind in der Regel alle zwei bis drei Jahre neu zu kalkulieren. Da die alte Satzung aus dem Jahr 2014 stammt, war es also Zeit für eine Neukalkulation. Zumal die alten Gebühren und Entgelte die tatsächlichen Kosten nicht mehr abdeckten, weil zum Beispiel neuere Technik angeschafft wurde.

Dazu kommt, dass sich einige rechtliche Rahmenbedingungen geändert haben und zum Beispiel Fehlalarme durch Rauchmelder nicht in der alten Satzung als gebührenpflichtig auftauchten. „Damals bestand die gesetzliche Pflicht noch nicht, dass in allen Wohnungen Rauchwarnmelder zu installieren sind. Und da die nunmal etwas anderes sind als Brandmeldeanlagen, blieben wir regelmäßig auf den Ausrückekosten sitzen, wenn es mal wieder einen Fehlalarm gab.“ Wichtig ist Jörg Kelle in diesem Zusammenhang, dass die Gebühren damit nicht der zahlt, der die Feuerwehr alarmiert. „Im Gegenteil: Es ist richtig, die Feuerwehr zu rufen, wenn in einer Wohnung der Rauchmelder auslöst“, betont Kelle.

„Allerdings haben manche Vermieter Wartungskosten sparen wollen. Und wenn technische Ursachen für einen Falschalarm vorliegen, können wir nun den Gebäude- oder Wohnungseigentümer zur Kasse bitten.“ Schließlich rückt die Wehr bei der Information Wohnungsbrand stets mit einem Löschzug aus. Die freiwilligen Kameraden aus Halberstadt und Langenstein werden alarmiert. „Da sind dann schnell 25 Leute im Einsatz. Und deren Arbeitsausfall müssen wir dem Arbeitgeber erstatten, die Fahrtkosten und anderes mehr ebenso“, erläutert Kelle.

Doch die Pflicht, Rauchmelder einbauen zu müssen, ist keine „Geldbeschaffung“ für Feuerwehren. „Die Dinger haben hier in Halberstadt tatsächlich schon Leben gerettet“, sagt Jörg Kelle. So war erst im Februar eine Frau mit brennender Zigarette in ihrem Bett eingeschlafen, die Wohnung fing Feuer. „Wir sind wirklich gerade noch rechtzeitig gekommen. Die Frau wäre sonst mit Sicherheit erstickt.“

Auch am Silvestertag war es ein Rauchmelder, dessen Signal größeren Schaden verhindert hat. Eine Familie hatte die Wohnung verlassen und vergessen, die Kerzen auf dem Adventskranz zu löschen. Nachbarn hörten den Signalton der Rauchmelder und riefen die Feuerwehr. Die war so schnell da, dass noch keine Flammen aus den Fenstern schlugen. Wie dramatisch das aussieht und wie groß der Schaden dann ruck-zuck ist, zeigte der aktuellste Fall eines Wohnungsbrandes in der Röderhofer Straße.