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Hundekot Häufchen-Sünder trotz Tüten-Pflicht

Hundehaufen sorgen in Halberstadt immer wieder für Ärger. Schuld sind Halter, die die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner liegen lassen.

Von Sandra Reulecke 28.02.2017, 05:00

Halberstadt l Eine übelriechende Überraschung am Morgen für Marlene Wölk: Vor der Haustür im Halberstädter Schwalbenweg findet sie Hundekot. „Mir fehlt das Verständnis für so ein rücksichtsloses Verhalten der Besitzer, die die Haufen nicht wegräumen“, beschwert sich die Halberstädterin. Sie habe schon häufiger beobachtet, wie Halter die Hinterlassenschaften ihrer Hunde achtlos liegenlassen. „Für die Entsorgung müssen dann die Hausbesitzer aufkommen. Das macht mich wütend.“ Mehrfach haben sie und ihre Nachbarn sich bereits an das Ordnungsamt gewandt.

Die Mitarbeiter dort können Anwohnern wie Marlene Wölk allerdings nur bedingt helfen. Wie Ute Huch, Sprecherin der Stadt, mitteilt, muss eine solche Tat nachgewiesen werden können. „Wird ein solcher Vorgang von Zeugen beobachtet, können diese eine Anzeige in der Ordnungsabteilung der Stadt Halberstadt stellen“, erläutert Ute Huch. „Wenn die Identität des Hundeführers ausfindig gemacht werden kann oder diese bekannt ist, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.“ Zudem können dem Halter Reinigungskosten für die Entfernung auferlegt werden.

Laut Stadt-Sprecherin geben Bürger „immer wieder mal Hinweise auf Hundekot“. Die Tendenz der Beschwerden sei gleichbleibend. Im Jahr 2016 wurden in der Ordnungsabteilung der Stadt 87 Vorgänge mit Hunden bearbeitet. Dabei handelte es sich jedoch nicht nur um die Häufchen-Problematik, sondern auch um Verstöße gegen das Anleingebot und Beschwerden über Bellen.

Halter, die Hundehaufen nicht wegräumen, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgeldspanne liegt zwischen 20 und 100 Euro. „Bei Wiederholungstätern kann die Geldbuße höher ausfallen“, informiert Ute Huch. Mitarbeiter der Ordnungsabteilung der Stadt kontrollieren bei fast täglichen Streifen, die zum Teil von Polizeibeamten unterstützt werden, ob Hundehalter die Hinterlassenschaften ihrer Haustiere entsorgen.

Dass das ihre Pflicht ist, geht aus der Gefahrenabwehrverordnung – Stadtordnung genannt – der Stadt Halberstadt hervor. Im Paragrafen 8 Absatz 2 wird festgelegt, dass Tierhalter und Gassigänger verpflichtet sind, „den von ihren Hunden abgesetzten Kot unverzüglich zu entfernen“. „Dazu haben sie geeignete Utensilien mitzuführen“, betont Ute Huch. Gemeint sind damit Tüten und Co.

Sogenannten Hundetoiletten und Tütenspender, wie es sie in anderen Städten gibt, sind in Halberstadt nicht aufgestellt.