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Tierrettung Angelausflug endet im Gartenteich

Besonderer Einsatz für die Feuerwehr in Halberstadt. Ein Fuchs braucht Hilfe. Grundsätzlich ist die Wehr für solche Dinge nicht zuständig.

Von Sabine Scholz 07.06.2017, 01:01

Halberstadt l Ein bisschen verdutzt war das Ehepaar Rauer am Sonntagabend schon, als es den Fuchs im Garten entdeckte. „Der kleine Fuchs hatte wohl Hunger und wollte Fische fangen“, berichtet Karl-Heinz Rauer. Doch der Angelversuch endete mit einem Platsch – und der Fuchs landete im Teich. Darin hatte er ebensowenig zu suchen wie auf dem Grundstück in der Gartenstadt Halberstadts. Was also tun?

Die Polizei anrufen, dachten sich Rauers. Die Polizei verwies an die Rettungsleitstelle, die wiederum rief bei der Hauptberuflichen Wachbereitschaft der Feuerwehr an. „Da waren dann Profis am Werk“, berichtet Karl-Heinz Rauer, nachdem der Fuchs eingefangen und von den Wehrleuten wenig später in der Feldflur in die Freiheit entlassen worden war.

„Wir sind eben nett“, kommentierte am Montag Feuerwehrchef Jörg Kelle den abendlichen Einsatz. Denn eigentlich rücken die Kameraden bei Wildtieren auf Privatgrundstücken nicht aus. „Um das sogenannte Raubzeug muss sich der Grundstücksbesitzer selbst kümmern“, erklärte auch Thomas Dittmer vom Ordnungsamt der Stadt. Denn das ist eigentlich zuständig in Sachen Fundtiere, zu denen freilebende Katzen jedoch nicht gerechnet werden.

In erster Linie sind augenscheinlich herrenlose Hunde gemeint, von denen eine Gefahr für Passanten ausgehen könnte. „Das ist der Normalfall. Aber wie immer gibt es auch Ausnahmen, muss man von Fall zu Fall entscheiden. Wenn sich ein Wildtier in einem Zaun verheddert hat, zum Beispiel, dann bitten wir die Feuerwehr ebenfalls um Hilfe“, sagt Dittmer. Die ist als sogenannter Erfüllungsgehilfe für das Ordnungsamt tätig und stellt die Einsätze dem Amt in Rechnung. Wird bei einem streunenden oder ausgesetzten Hund der Besitzer ermittelt, erhält dieser die Rechnung.

Gesetzeslage hin oder her, Tiere in Notlagen befreit die Feuerwehr fast regelmäßig, ist von Jörg Kelle zu erfahren. Im vergangenen Jahr waren es 39 Einsätze unter dieser Rubrik. Dazu kamen 88 sogenannte Tierfundsachen.

Die Feuerwehr handelt im Auftrag des Ordnungsamtes, weil sie die technischen Voraussetzungen dafür hat, erklärt Dittmer. Die Wachbereitschaft ist mit entsprechendem Gerät ausgestattet, um die Tiere einfangen und transportieren zu können. Das müssen die Kameraden manchmal auch bei sogenannten Unterbringungstieren tun. Wenn also zum Beispiel ein alleinlebender Hundebesitzer akut erkrankt und ins Krankenhaus muss. Auch diese Leistung ist kostenpflichtig. „Seit Jahren haben wir immer so um die 100 Tiereinsätze“, sagt Dittmer, „die Zahl ist relativ konstant, aber auch vergleichsweise hoch.“

Was aber kann ein Grundstücksbesitzer tun, wenn er Fuchs, Marder oder Waschbär auf dem Grundstück hat? „Er muss sich selbst kümmern, denn Stadt oder Feuerwehr sind nicht zuständig“, sagt Dittmer. Man muss also eine Kastenfalle besorgen, diese aufstellen und hoffen, dass Marder oder Waschbären, für die nicht nur Komposthaufen, sondern auch die Mülltonnen eine wahres Paradies sind, in die Falle gehen. Und dann? Dann kann der Grundeigentümer einen Jäger beauftragen, das Tier zu töten, denn dies darf er nicht selbst – außer er ist Jäger.