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Urteil mit FolgenLadendieb wird sofort abgeschoben

Überraschung für einen Ladendieb aus Albanien: Nach seiner Verurteilung in Halberstadt ging es direkt zum Flieger Richtung Heimat.

Von Dennis Lotzmann 01.06.2017, 01:01

Halberstadt l Alkohol, Schuhe, diverse elektronische Gerätschaften und Zigaretten – die Liste der gestohlenen Artikel, die Oberstaatsanwalt Hauke Roggenbuck am Mittwochmorgen bei der Verhandlung im Strafkammersaal des Halberstädter Amtsgerichtes verlesen hat, machte das breite Spektrum deutlich, das ein notorischer Ladendieb im Blick hatte. Insgesamt neun Diebstähle in gut drei Monaten warf Roggenbuck dem Asylsuchenden aus Albanien vor. Hinzu kamen zwei Fälle von Hausfriedensbruch. Am Mittwoch kassierte der 34-Jährige dafür die Quittung: Zur Haftstrafe auf Bewährung gab es zusätzlich noch die sofortige Abschiebung ins Heimatland.

Welche Perspektive der Mann in Deutschland konkret angestrebt hat, blieb in der Verhandlung weitgehend unklar. Klar wurde hingegen, dass er ab 26. Oktober 2016 insgesamt neun Mal in Geschäften augenscheinlich ganz bewusst zugriff.

Mal waren es elektronische Lautsprecher in einem Fachmarkt in Halberstadt, mal Schuhe in Filialen einer bundesweit agierenden Kette, mal Alkohol und Zigaretten, mal Bekleidung, bei der er gezielt die Sicherungsmarken entfernte. Selbst die Tatsache, dass er immer wieder erwischt wurde, die Diebstähle damit polizeilich aktenkundig wurden und eine entsprechende Bestrafung so immer näher rückte, schreckte den Mann augenscheinlich nicht ab.

Selbst die beiden Hausverbote, die die Leitung der Halberstädter Rathauspassage deshalb gegenüber dem Ladendieb aussprach, hinderten ihn nicht daran, erneut das Haus zu betreten und so zwei weitere Straftaten – Hausfriedensbruch – zu begehen. Hausverbot, betont Passagenchef Enrico Burau, „wird nach dem Gleichheitsgrundsatz gegenüber allen Dieben ausgesprochen – ungeachtet von Alter, Geschlecht und Nationalität“.

Schließlich zog die Staatsanwaltschaft mit Blick auf den unbelehrbaren Dieb und dessen gehäufte Straftaten das Netz zu und beantragte einen Haftbefehl, den das Amtsgericht erließ. Am 27. Februar vollstreckten Polizeibeamte den Haftbefehl und nahmen den 34-Jährigen in Untersuchungshaft. Von dort wurde er am Mittwoch zur Verhandlung im Amtsgericht vorgeführt.

Nach drei Monaten hinter Gittern sichtlich reumütig, gestand er gegenüber Richter Holger Selig alle ihm vorgeworfenen Taten. Das änderte freilich nichts an der Tatsache, dass der Strafrichter ihn – wie von Oberstaatsanwalt Roggenbuck beantragt – zu einem Jahr Gesamtfreiheitsstrafe, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung, verurteilte.

Nachdem der Asylbewerber das Urteil akzeptiert hatte, die unangekündigte Überraschung: Gericht, Staatsanwaltschaft und Ausländerbehörde hatten parallel zur U-Haft die sofortige Abschiebung des Mannes vorbereitet. Drei Polizeibeamte übernahmen den verurteilten Täter noch im Gericht und brachten ihn zum Flieger nach Berlin. Zugleich darf er nun 30 Monate lang nicht wieder nach Deutschland einreisen. Eine illegale Einreise könnte den Widerruf der Bewährung nach sich ziehen.

Für Richter Selig ebenso wie für Oberstaatsanwalt Roggenbuck ein „Musterbeispiel, dass die Justiz funktioniert, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen und die Kommunikation funktioniert“, wie Selig am Rande der Verhandlung betonte. „Wir brauchen kein härteres Strafrecht, sondern nur die konsequente Umsetzung gegenüber allen Tätern – Deutschen wie Ausländern.“

Letztlich, so Selig, „ist es besonders traurig, wenn einige wenige ihr Gastrecht missbrauchen und uns Gastgeber, die wir ihnen Schutz gewähren und mit Vertrauensvorschuss entgegentreten, derart enttäuschen“.

Das habe er – ebenfalls am Mittwoch – mit einem Mann aus Nigeria erleben müssen. Nachdem er den 22-Jährigen vor einiger Zeit im beschleunigten Verfahren zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt hatte, sei der Asylsuchende kürzlich wegen Schwarzfahrens, Diebstahls und Hausfriedensbruchs vom Amtsgericht Bernburg zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Nun präsentierte ihm auch Selig die Quittung, indem er die damalige Bewährung widerrief, sodass der 22-Jährige nun eine fünfmonatige Haftstrafe antreten muss. „Wir sind hier einfach nur konsequent“, so der Richter.