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Vogelgrippe Alle Ausstellungen abgesagt

Die Vogelgrippe sorgt jetzt auch im Harz für Konsequenzen: Ab sofort sind alle Geflügelschauen und -märkte verboten.

Von Dennis Lotzmann 22.11.2016, 11:00

Halberstadt l Der Halberstädter Amtstierarzt Dr. Rainer Miethig hat am Montag wie erwartet ein generelles Verbot für Geflügelausstellungen erlassen. Ergänzt wird seine behördliche Anweisung mit einem ebenfalls generellen Verbot für Märkte oder andere Veranstaltungen mit Geflügel. Damit soll die weitere Ausbreitung des gefährlichen Geflügelpest-Erregers (im Volksmund: Vogelgrippe), der bereits in zahlreichen Bundesländern nachgewiesen worden ist, verhindert werden.

Mit seinem Ausstellungsverbot setzt Miethig einen bereits am Wochenende angekündigten Schritt nun praktisch um. Nachdem am Rande mehrerer Geflügelschauen bereits Gerüchte über ein unmittelbar bevorstehendes Verbot kursierten, bestätigte Miethig am Sonnabend auf Anfrage, dass er zum Wochenbeginn mit einem Verbot auf Bundes- oder Länderebene rechne oder ein solches selbst erlassen werde. Womit Miethig richtig lag: Nachdem seine Mitteilung verbreitet worden war, folgte ein grundsätzliches Verbot auf Landesebene.

Konsequenz beider Entscheidungen: Jegliche Geflügelausstellungen oder beispielsweise Märkte wie in Harsleben dürfen bis auf weiteres nicht mehr stattfinden. „Wir wollten eigentlich am 10. und 11. Dezember wieder nach Harsleben einladen – das muss nun leider ausfallen“, so Klaus Voigt vom Rassegeflügelzuchtverein Halberstadt. Er hoffe aber, dass sich das Problem Vogelgrippe bis zum Start der nächsten Marktsaison im März des kommenden Jahres wieder beruhigt habe.

Bei der Geflügelpest – umgangssprachlich Vogelgrippe – handele es sich um eine unter Geflügel grassierende hochinfektiöse Erkrankung, so der Harzer Amtstierarzt Miethig. Eine Übertragungsmöglichkeit auf den Menschen sei bislang nicht bekannt, so der promovierte Veterinär. Die Erkrankung trete immer wieder auf und werde in erster Linie von Zugvögeln übertragen.

Wenngleich in Sachsen-Anhalt bislang noch kein positiver Fall aktenkundig ist, sei in den nächsten Tagen mit weiteren Einschränkungen und Auflagen zu rechnen, so Miethig: „Der Bund plant in dieser Woche eine generelle Stallpflicht für Geflügel anzuordnen“, so der Harzer Amtschef.

Ein Schritt, den er ungeachtet der Entwicklung auf Bundesebene bereits jetzt allen Geflügelhaltern im Harz empfiehlt. „Es ist ratsam, schon jetzt entsprechend den Bestimmungen der Geflügelpest-Verordnung im Freiland beziehungsweise in Ausläufen gehaltenes Geflügel aufzustallen“, so der Behördenchef.

Diese sogenannte Aufstallung (Stallpflicht) des Geflügels könne laut Verordnung in geschlossenen Ställen erfolgen. Alternativ sei auch die Aufstallung im Freigelände möglich, wenn jeglicher Kontakt zu Wildvögeln ausgeschlossen ist. Das ist möglich, wenn Volieren gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert sind und nach oben mit einer gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung versehen sind.

„Grundsätzlich dürfen Zuchttiere niemals an Gegenstände gelangen, mit denen Wildvögel Kontakt haben können“, so Miethig. Das gelte für Wasser ebenso wie für Futter, Einstreu oder andere Gegenstände.

Parallel zum erlassenen Ausstellungsverbot gelten seit Montag auch weitergehende Bestimmungen für Züchter mit maximal 1000 Tieren. Halter müssen ein tagaktuelles Bestandsregister führen und Ställe gegen unbefugtes Betreten und Befahren sichern. Zudem dürfen betriebsfremde Personen die Ställe nur mit Schutz- oder Einwegkleidung betreten.

Rainer Miethig sieht – ungeachtet der aktuell grassierenden Vogelgrippe – ein generelles Problem: „Ich vermute, dass mindestens ein Drittel der Geflügelzüchter im Landkreis ihre Bestände nicht ordnungsgemäß bei uns angemeldet haben und folglich nicht in die Tierseuchenkasse einzahlen.“

Neben 29,50 Euro pauschale Anmeldegebühr werden je nach Tierart und gehaltener Zahl noch jährliche Sätze fällig. Für Geflügel liege der Mindestbetrag für 1000 Tiere bei 3,80 Euro. Im Gegenzug zahlte die Seuchenkasse einen Wertausgleich, wenn Tiere an einer Seuche zugrunde gehen oder getötet werden müssen.

Offiziell registriert sind nach Miethigs Worten im Harzkreis gegenwärtig 3504 Geflügelhalter.