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Rathaus-Streit Disziplinarverfahren beschlossen

Der Haldensleber Stadtrat hat beschlossen, ein Disziplinarverfahren gegen Bürgermeisterin Regina Blenkle einzuleiten.

Von André Ziegenmeyer 28.11.2015, 00:01

Haldensleben l Unter anderem geht es um die Kündigung beziehungsweise Freistellung des Dezernenten und stellvertretenden Bürgermeisters Henning Konrad Otto durch Regina Blenkle. Dabei geht es nach wie vor um den Vorwurf der Unterschlagung (Volksstimme berichtete). Aber das ist nicht alles. Wie Recherchen ergaben, wird der Bürgermeisterin unter anderem zur Last gelegt, sie sei ihrer Informationspflicht gegenüber dem Stadtrat wiederholt nicht nachgekommen oder habe diese vorsätzlich nicht erfüllt.

Darüber hinaus geht es um verschiedene Personalien. Im Juni hatte der Hauptausschuss beschlossen, eine neue Sachgebietsleiterin einzustellen. Diese Entscheidung sei einvernehmlich mit der Bürgermeisterin getroffen worden. Doch Regina Blenkle habe den Beschluss nicht umgesetzt. Stattdessen habe sie eigenmächtig einen anderen Bewerber auf die betreffende Stelle gesetzt. Anfragen der Stadträte dazu seien nicht oder nicht nachvollziehbar beantwortet worden.

Weiterhin sei die Bürgermeisterin einer nicht genehmigten Nebentätigkeit nachgegangen oder übe sie sogar weiterhin aus – ohne dies mitgeteilt zu haben. Mit diesem Thema hat sich der Stadtrat bereits beschäftigt. Im Oktober hatte er Regina Blenkle per Beschluss aufgefordert, diese Tätigkeit zu beenden. Die Bürgermeisterin legte Widerspruch ein. Die Begründung scheint in den Augen zahlreicher Stadträte aber nicht stichhaltig zu sein. Deshalb hat der Stadtrat den genannten Beschluss bei der jüngsten Sitzung am Donnerstag erneuert.

Den Antrag zur Einleitung des Disziplinarverfahrens haben die Fraktionen von CDU, Linke und SPD gestellt. Stadtratsvorsitzender Guido Henke (Linke) wollte sich auf Nachfrage zu den einzelnen Vorwürfen nicht äußern. Aus gutem Grund seien diese im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung behandelt worden.

„Insgesamt sind diese Vorwürfe jedoch so schwerwiegend, dass der Stadtrat als Dienstherr verpflichtet ist, diese Sachverhalte auch im Interesse der Bürgermeisterin zu klären“, betonte Henke. Für das Verfahren wolle der Stadtrat den Landkreis Börde um Hilfe bitten. „Auf diese Weise wollen wir eine objektive Entscheidungsfindung sicherstellen. Schließlich sind die Stadtratsmitglieder bei diesem Thema selbst involviert“, so Guido Henke.

Laut Uwe Baumgart, dem Pressesprecher des Landkreises, ist es sogar möglich, ein solches Verfahren komplett auf den Kreis zu übertragen – wenn dafür entsprechende Gründe vorliegen. „Als Dienstherr der Bürgermeisterin ist der Stadtrat allerdings originär selbst dafür zuständig, ein Disziplinarverfahren zu führen“, erläutert Baumgart. Der Ablauf eines solchen Verfahrens sei durch das Disziplinargesetz Sachsen-Anhalt geregelt. Wie Baumgart weiter ausführt, muss zunächst ein Vorermittlungsführer benannt werden. „Dieser hat beide Seiten anzuhören und dann einen Vorbericht zu erstellen“, erläutert der Pressesprecher. Auf dieser Grundlage müsse der Stadtrat über das weitere Vorgehen beraten. Die Folgen, die ein Disziplinarverfahren haben kann, sind unterschiedlich. Laut Gesetz sind beispielsweise ein Verweis oder eine Geldbuße möglich. Im Extremfall kann es aber auch zu einer „Entfernung aus dem Beamtenverhältnis“ kommen. Im Falle einer Bürgermeisterin kommt dies einer Amtsenthebung gleich. Denn wie Baumgart erklärt, handelt es sich bei einer Bürgermeisterin um eine kommunale Wahlbeamtin. „Wenn ein kommunaler Wahlbeamter seinen Beamtenstatus verliert, kann er das Amt, in das er gewählt wurde, nicht mehr ausüben“, so der Pressesprecher. Gleichzeitig macht er aber deutlich, dass es sich dabei um ein extremes Mittel handele, für das es bisher nur wenige Beispiele gebe.

Regina Blenkle kündigte an, Widerspruch gegen den Beschluss des Stadtrates einzulegen. Dies muss laut Guido Henke binnen 14 Tagen in schriftlicher Form erfolgen. Besteht der Stadtrat anschließend auf das Verfahren, muss er seinen Beschluss erneut fassen – und so den Einspruch zurückweisen. Auch bei der Bürgermeisterin selbst hat die Volksstimme um eine Einschätzung der Geschehnisse gebeten. Regina Blenkle antwortete folgendermaßen: „Bei den aktuell vorgebrachten Vorwürfen ist es bedauerlich, dass trotz entsprechender Hinweise der Kommunalaufsicht an den Stadtratsvorsitzenden, das ein Disziplinarverfahren nicht umsetzbar ist, dieser die Beschlussfassung eines Disziplinarverfahrens gegen meine Person vornimmt. Bei den antragstellenden Stadtratsmitgliedern herrscht große Unklarheit zur Gesetzeslage bei den derzeit erhobenen Vorwürfen. Denn diese Vorwürfe entsprechen weder tatsächlich noch rechtlich der Wahrheit.“

Dieser Umstand sei unbefriedigend und nehme der Verwaltung die Zeit für die Bewältigung notwendiger Aufgaben. Die Weiterentwicklung der Stadt scheine nicht mehr Hauptziel einiger Stadträte zu sein. „Trotz mehrfacher Sachverhaltsklarstellungen bleibt der Stadtrat bei seiner Ansicht. Als Bürgermeisterin bin ich gesetzlich verpflichtet gegen Beschlüsse, welche rechtswidrig sind, Widerspruch zu erheben. Dieser Pflicht werde ich vollumfänglich bereits aus Rechtsgründen, wie auch zum Schutze unserer Stadt nachkommen“, so Regina Blenkle weiter. Im direkten Gegensatz zu den Ausführungen der Bürgermeisterin erklärt Guido Henke, dass der Stadtrat durch die Kommunalaufsicht zur Einleitung des Disziplinarverfahrens aufgefordert worden sei, er sei als Dienstvorgesetzter dazu rechtlich verpflichtet. Welche der beiden Darstellungen zutrifft, konnte bis Redaktionsschluss nicht geklärt werden.