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BrennordnungLandkreis Börde verbietet Gartenfeuer

Der Landkreis Börde verbietet ab dem 1. Mai das Verbrennen von Gartenabfällen. Vom 15. bis 31. März darf letztmalig gezündelt werden.

Von Thomas Junk 25.02.2017, 00:01

Haldensleben l Für viele Kleingärtner und Hausbesitzer heißt es jetzt langsam Abschied nehmen von einer jahrelangen und von vielen liebgewonnen Tradition im Landkreis Börde: Die Gartenabfälle auf dem heimischen Grundstück in einem lodernden Feuer vernichten. Vom 15. bis zum 31. März darf noch einmal gezündelt werden, dann ist endgültig Schluss. Das hat Landrat Hans Walker (CDU) jetzt entschieden.

Eine Entscheidung, die gerade in der ländlich geprägten Börde nicht unumstritten sein wird. Dessen ist sich auch Walker bewusst. Die Entscheidung habe er sich wahrlich nicht leicht gemacht. Das betonte er im Kreistag. „Wir wissen, dass diese Diskussion seit Jahren sehr ambivalent geführt wird“, sagte Walker. Je enger die Besiedlung sei, desto größer wäre seit jeher die Kritik an den oft qualmenden und stinkenden Feuern. In ländlichen Regionen jedoch wären die Befürworter der Gartenfeuer deutlich in der Überzahl. Walker sagte, er wisse, dass sich gerade viele Bürgermeister kleinerer Orte für die Aufrechterhaltung der Brennordnung stark gemacht hätten. Das war auch im Kreistag zu spüren. Dennoch sei in seinen Augen jetzt die Zeit gekommen, die Brennordnung außer Kraft zu setzen. Er bedauere allerdings, dass eine solche Regelung kreisweit einheitlich sein müsse.

Im Vorfeld des Verbotes habe der Landkreis gerade mit Kleingärtnern zahlreiche Gespräche geführt, um auf alternative Entsorgungsmöglichkeiten hinzuweisen. „Wir werden da, wo es möglich ist Sammelstellen einrichten“, erklärte der Landrat.

1993 hatte eine Landesverordnung den Landkreisen freigestellt, Gartenfeuer zu erlauben oder auch nicht. Diese Verordnung war auf der Grundlage erlassen worden, dass damals keine ausreichenden Entsorgungsmöglichkeiten für pflanzliche Abfälle vorhanden waren. Diese Situation habe sich heute grundlegend geändert, erklärt Kreissprecher Uwe Baumgart. „Für die offene Verbrennung von Gartenabfällen besteht demzufolge keine Notwendigkeit mehr, da im Landkreis Börde ausreichende Verwertungsalternativen für pflanzliche Abfälle vorhanden sind“, so Baumgart.

Die Alternativen zum Verbrennen seien vielfältig, erklärt Uwe Baumgart. Zunächst gebe es die fünf Kleinannahmestellen in Wolmirstedt/Elbeu, Haldensleben, Wanzleben, Oschersleben und Oebisfelde, wo Grünschnitt kostenfrei entsorgt werden könne. Dazu kommen die im Zwei-Wochen-Rhythmus geleerte Biotonne sowie die Grünschnittsammlungen, die zweimal im Jahr an festgesetzten Terminen stattfinden würden. Dieter Torka, Fachdienstleiter Natur und Umwelt, bevorzugt die Eigenkompostierung. Dies sei eine wichtige und sinnvolle Alternative für die Umwelt.

Kleingartenvereine werden künftig die Möglichkeit haben, individuelle Grünabfall- entsorgungen mit der Abfall- entsorgung des Landkreises zu vereinbaren. Grundsätzlich zulässig bleibt das Verbrennen von erkrankten und von mit Schädlingen befallenen Pflanzen. Allerdings nur, wenn dies vom Pflanzenschutzdienst des Landes gefordert oder empfohlen wird. Nicht betroffen von dem Verbot sind auch Regelungen, die in den gemeindlichen Gefahrenabwehrsatzungen über Brauchtumsfeuer, Lagerfeuer oder Ähnliches verankert sind. Für besondere Fälle gibt es zudem die Möglichkeit, bei der unteren Abfallbehörde Ausnahmegenehmigungen zu beantragen.

In den übrigen Landkreisen in Sachsen-Anhalt wird das Verbrennen von Gartenabfällen sehr unterschiedlich gehandhabt. Die liberalste Brennordnung hat zum Beispiel der Altmarkkreis Salzwedel. Dort dürfen Gartenabfälle sogar ein halbes Jahr lang, von Oktober bis März verbrannt werden. Im Gegensatz dazu sind Gartenfeuer im Jerichower Land, im Salzlandkreis und in Magdeburg generell ganzjährig verboten.

Die Aufhebungsverordnung wird der Landkreis Börde am 8. März im Amtsblatt veröffentlichen. Damit tritt das Verbot zum 1. Mai offiziell inkraft.