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Abriss Bagger rückt Fabrikruine zu Leibe

Dem maroden ehemaligen Fabrikgebäude am Lindenplatz in Althaldensleben geht es an den Kragen. Der Landkreis Börde lässt es abreißen.

Von Jens Kusian 21.02.2018, 00:01

Althaldensleben l Seit Jahren schon ist die Ruine direkt am Lindenplatz nicht nur den Althaldenslebern ein Dorn im Auge. Auch Stadträte haben diesen Schandfleck bei ihren Stadtteilspaziergängen zur Kenntnis genommen. Mit der Neugestaltung des Platzes im vergangenen Jahr ist der verfallene Zustand des ehemaligen Fabrikgebäudes noch deutlicher geworden.

Doch weil sich das Objekt in Privatbesitz befindet, sind der Stadtverwaltung die Hände gebunden gewesen. Allerdings hat das Stadt-Bauamt das Bauordnungsamt des Landkreises auf das Problem aufmerksam gemacht. Und das hat nun gehandelt und ist im Rahmen einer sogenannten Ersatzvornahme tätig geworden.

„2016 hatte die Stadt Haldensleben die Bauaufsichtsbehörde, also den Fachdienst Bauordnung des Landkreises Börde, auf den schlechten Zustand der Dächer des Objekts im Bereich Lindenplatz hingewiesen“, blickt Kreispressesprecher Uwe Baumgart zurück. Der Besitzer des Grundstücks sei daraufhin vom Landkreis auf die Situation vor Ort hingewiesen worden. Allerdings erfolglos.

„Da der Eigentümer auf vom Landkreis Börde festgesetzte Anhörungen und Termine hinsichtlich einer Besichtigung der Gebäude mehrfach nicht reagierte, wurden im vergangenen Jahr die Gebäudeteile eigenständig besichtigt. Dabei wurde eine massive Schädigung der Bausubstanz festgestellt. Die dauerhafte Standsicherheit einiger Gebäudeteile war nicht mehr gegeben“, berichtet Baumgart weiter.

Die daraufhin erlassene bauordnungsrechtliche Verfügung mit Androhung der Ersatzvornahme sei vom Eigentümer allerdings auch nicht befolgt worden, so Baumgart. Nachdem diese Verfügung bestandskräftig geworden war, wurde im Dezember 2017 die Ersatzvornahme festgesetzt und im Januar dann mit den Sicherungsmaßnahmen begonnen.

„Die Gebäudeteile werden bis zu einer eigenstandsicheren Höhe zurückgebaut“, erklärt der Pressesprecher. „Ob der verbleibende Gebäudebestand abgetragen werden muss, kann erst im Rahmen der Ausführung beurteilt werden.“

Die laufende Maßnahme wird voraussichtlich bis Anfang März dauern. Die Kosten für die Ersatzvornahme werden zunächst vom Landkreis Börde verauslagt und dem Eigentümer des Objekts nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung gestellt.