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Finanzen Steuer wird nicht erhöht

Die vorgeschlagene Erhöhung der Gewerbesteuer ist vom Tisch. Der Haldensleber Stadtrat hat die Zustimmung verweigert.

Von André Ziegenmeyer 14.12.2016, 00:01

Haldensleben l Wie Stadtrat Mario Schumacher (CDU) auf der jüngsten Sitzung erklärte, lasse sich das Haushaltsloch nicht einfach mit einer Erhebung der Gewerbesteuer stopfen. Davon würde eine falsche Signalwirkung ausgehen. Außerdem bedeute der geringe Hebesatz einen Standortvorteil für Haldensleben. „Den möchten wir auch behalten, um weiterhin eine starke Wirtschaft hier in unserer Stadt zu haben“, betonte Schumacher.

Mit dem Thema hatte sich in der Vergangenheit unter anderem der Wirtschafts- und Finanzausschuss beschäftigt. Auch dort stieß die Idee auf Ablehnung.

Der aktuelle Hebesatz liegt bei 360 von Hundert (v.H.). Er gilt seit 2004. In ihrer Beschlussvorlage hatte die Verwaltung vorgeschlagen, ihn auf 380 v.H. zu erhöhen. Und zwar zum 1. Januar - mit Ausnahme von Süplingen und Bodendorf. Dort würden weiter die Regelungen des Gebietsänderungsvertrages gelten. Demnach hätte es dort trotzdem noch einen Hebesatz von 360 v.H. gegeben.

Die Begründung der Vorlage: Mit seiner aktuellen Regelung liege Haldensleben deutlich unter dem Durchschnitt vergleichbarer Städte in Sachsen-Anhalt in Höhe von 384 v.H. Der durchschnittliche Hebesatz aller Gemeinden in Deutschland betrage 399 v.H. Allein im Jahr 2017 könne die vorgeschlagene Erhöhung zu Mehreinnahmen von über 500.000 Euro führen.

Einen weiteren Punkt bildet das neue Finanzausgleichsgesetz. Demnach solle künftig ein fester Hebesatz von 350 v.H. gelten. „Daraus ergibt sich, dass die Differenz des Hebesatzes der Gemeinde zum festen Hebesatz des Landes nicht mit in den Finanzausgleich einfließt“, heißt es in der Vorlage. Ergo könne die Stadt das Geld behalten.

Sabine Wendler, Haldenslebens stellvertretende Bürgermeisterin und Leiterin der Kämmerei, führte aus, dass der geplante neue Haushalt gerade zu Beginn der Beratungen einen erheblichen Fehlbetrag aufgewiesen habe. „Das hat uns bewogen, über eine Hebesatzerhöhung nachzudenken, zumal die letzte Hebesatzerhöhung zehn Jahre zurückliegt“, so die Kämmerin. Gleichzeitig gab sie jedoch bekannt, dass sich die Situation etwas entspannt habe: „Zwischenzeitlich liegen uns nähere Informationen zur Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes vor. Und das Ganze gestaltet sich nicht so schlimm, wie ursprünglich angenommen“, informierte Wendler. Dennoch seien die finanziellen Spielräume weiterhin sehr eng.

Doch auch Ralf W. Neuzerling (FDP/Die Fraktion) betrachtete den Vorschlag der Verwaltung kritisch: „Die Gewerbesteuererhöhung würde uns einen Nachteil bringen.“ Darüber hinaus sprach er sich dagegen aus, dass sich Haldensleben am Bundesdurchschnitt orientieren solle. Schließlich hätten Kommunen in der näheren Umgebung wie Barleben, Wolmirstedt oder die Verbandsgemeinde Flechtingen niedrigere Hebesätze für die Gewerbesteuer.

Michael Reiser (FUWG/Die Fraktion) machte auf einen anderen Punkt aufmerksam. In seinen Augen sei die Abwanderung von Fachkräften das eigentliche Problem. Man müsse zusehen, die Menschen in Haldensleben zu halten.

Bürgermeisterin Regina Blenkle (FUWG) hob hervor, dass es sich um eine Frage der Abwägung handele. Der Vorschlag, die Gewerbesteuer zu erhöhen, sei „in einer Phase erstellt worden, in der die Lücke bei der Haushaltserarbeitung enorm groß war. Das hat sich in den letzten 14 Tagen ein Stück weit relativiert. Nichtsdestotrotz: Die Stadt Haldensleben hat 3,8 Millionen Euro weniger zur Verfügung“, so die Bürgermeisterin

„Wir brauchen natürlich die Gewerbesteuereinnahmen, und wir brauchen aber auch die Fachkräfte und die Leute. Wie soll eine Kommune für die Bürgerinnen und Bürger etwas entwickeln, wenn uns dazu das Geld fehlt? Das ist der Dreh- und Angelpunkt“, erklärte Regina Blenkle weiter.

Mario Schumacher wies zum Ende der Diskussion darauf hin, dass bereits die Grundsteuer vor einigen Jahren angehoben worden sei. Nun solle der Stadtrat nicht das gleiche mit der Gewerbesteuer machen. Am Ende lehnte der Stadtrat die Beschlussvorlage der Verwaltung mit deutlicher Mehrheit ab.