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Hauptsatzung Bürgermeisterin klagt gegen Landkreis

Haldenslebens Bürgermeisterin Regina Blenkle hat Klage gegen den Landkreis Börde eingereicht. Grund ist die städtische Hauptsatzung.

Von André Ziegenmeyer 28.01.2017, 00:01

Haldensleben l Auslöser der aktuellen Situation ist der seit Monaten schwelende Streit um die städtische Hauptsatzung. Im April 2016 hatte der Stadtrat eine Veränderung beschlossen. Ziel ist es, die Befugnisse der Bürgermeisterin einzuschränken.

Das gilt sowohl für Personalentscheidungen, als auch für die Frage, über welche Rechtsgeschäfte sie selbst entscheiden kann. In diesem Zusammenhang hatte die Stadtverwaltung den Juristen und Ex-Innenstaatssekretär Ulf Gundlach mit einem Gutachten beauftragt.

Zum Hintergrund äußert sich Stadtratsvorsitzender Guido Henke (Linke) so: „Die Bürgermeisterin versucht mit allen Mitteln, das Inkrafttreten der geänderten Hauptsatzung zu verhindern. Denn danach hätte der Hauptausschuss ein sehr viel größeres Mitspracherecht.“

Damit die geänderte Satzung gültig wird, muss sie zunächst veröffentlicht werden. Das ist nicht geschehen. Stattdessen legte die Bürgermeisterin zweimal Widerspruch gegen die Entscheidung des Stadtrates ein. Außerdem reichte sie vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg Klage gegen den Rat ein.

Laut Henke hat sich auch das Oberverwaltungsgericht zwischenzeitlich mit dem Thema befasst, den Ball dann aber wieder an das Landesverwaltungsgericht zurückgegeben. Eine Entscheidung gebe es bislang nicht.

Von anderer Seite wurde die Entscheidung des Haldensleber Rates allerdings zweimal bestätigt – nämlich von der Kommunalaufsicht des Landkreises Börde und dem Landesverwaltungsamt als oberer Kommunalaufsicht.

Der Landkreis hat die Stadtverwaltung nach Informationen der Volksstimme sogar mehrfach darauf hingewiesen, dass die geänderte Hauptsatzung zu veröffentlichen sei. Dem ist die Bürgermeisterin nicht nachgekommen.

Wie am Freitag bekannt wurde, hat sie stattdessen im November ein zweites Mal vor dem Landesverwaltungsgericht Klage eingereicht – und zwar gegen die Genehmigungsverfügung des Landkreises. Eine entsprechende Klage bestätigte gestern Christoph Zieger, Pressesprecher der Verwaltungsgerichts, gegenüber der Volksstimme. Einen Verhandlungstermin gebe es noch nicht.

Nach Informationen dieser Zeitung hat das Gericht die Bürgermeisterin aufgefordert, einen entsprechenden Beschluss des Stadtrates vorzulegen. Durch ihn solle belegt werden, dass die Klage wirklich im Namen der Stadt erhoben wurde. Schließlich handele es sich vermutlich um einen „Rechtsstreit von erheblicher Bedeutung“. Einen solchen Beschluss gibt es aber nicht.

Regina Blenkle hat den Stadtrat laut Guido Henke gar nicht eingebunden. Die Mitglieder seien über die zweite Klage überhaupt nicht informiert worden. Damit nicht genug: Die Kommunalaufsicht des Landkreises habe den Stadtratsvorsitzenden aufgefordert, entsprechende Informationen allen Stadträten mitzuteilen. Dazu habe er E-Mails über das Büro des Stadtrates weiterleiten lassen wollen. Das habe die Bürgermeisterin unterbunden.

Eine Stellungnahme der Stadtverwaltung zu diesen Vorwürfen war gestern nicht mehr zu bekommen.