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Hundesteuer Ermäßigung gefordert

Der Ortsrat Bösdorf fordert eine Steuerermäßigung für Jagdhunde.

Von Anett Roisch 04.09.2015, 01:01

Bösdorf l Seit 1. Januar 2015 gilt in der Einheitsgemeinde die neue Hundesteuersatzung. Danach zahlen die Besitzer für einen Vierbeiner 50 Euro im Jahr. Die Satzung soll nun geändert werden. Aufgrund des Gerichtsurteils vom Bundesverwaltungsgericht erhalten die Diensthunde für Polizeibeamte eine Befreiung der Hundesteuer, da die Haltung keinen persönlichen Zweck erfüllt. Demnach gibt es die Steuerbefreiungen für Besitzer von Hunden, die die für Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde vorgeschriebene Prüfung vor Leistungsprüfern der zuständigen Fachorganisation mit Erfolg abgelegt haben und für den Zivilschutz- und Katastrophenschutz oder Rettungsdienst zur Verfügung stehen. Die Ablegung der Prüfung ist durch ein Prüfungszeugnis nachzuweisen und die Verwendung des Hundes in geeigneter Weise glaubhaft zu machen, heißt es im neuen Textentwurf, mit dem sich auch die Mitglieder des Ortschaftsrates in Bösdorf beschäftigten.

„Die Änderung der Satzung ist nötig, weil die Stadt auch von den Haltern der Diensthunde Geld verlangt hat. Das kann nicht sein, dass die Polizisten für die Hunde bezahlen, die eigentlich dem Land gehören. Aber auch in der Satzungsänderung steht kein Wort von Jagdhunde drin“, kritisierte Holger Trüe, stellvertretender Ortsbürgermeister von Bösdorf.

Als Leiter des Hegeringes Rätzlingen und als Jäger habe Trüe schon vor längerer Zeit ein Schreiben verfasst und bei der Stadt abgegeben. In diesem Brief habe er mit Paragrafen erläutert, warum Jäger einen Hund halten. „Wir müssen nach Landesjagdgesetz Hunde vorhalten. Sonst würde man uns eine Strafe von 5000 Euro aufbrummen. Ohne Hund könnten wir die Jagd nicht ausüben“, betonte Trüe.

Die Jagd sei nicht nur ein Hobby, betonte er. „Wir Jäger übernehmen große Verantwortung, wenn nach Verkehrsunfällen das Wild nachgesucht wird. Das kann der Mensch nicht machen, sondern nur die Hundenase. Wir leisten einen Beitrag für die Gesellschaft und müssen auch noch die Hundesteuer bezahlen“, beklagte sich der Jäger. „Wir brauchen die Hunde, um die Jagd akkurat durchzuführen“, hob er hervor. Seine Bitte ist es, als Anerkennung für die geleistete Arbeit, den Jägern - wenn auch keine Steuerbefreiung - aber wenigstens eine Steuerermäßigung zuzugestehen.

„In der Satzungsänderung steht nichts von Jagdhunden. Aber bei der Steuerbefreiung sind nun zum Beispiel auch Schutzhunde aufgelistet. Schutzhunde sind private Hunde. Ich bilde selbst auch Schutzhunde aus, die werden niemals bei der Polizei eingesetzt. Anders ist das natürlich bei den Suchhunden des DRK, die bei Einsätzen herangezogen werden. Da ist die Steuerbefreiung berechtigt“, sagte der Leiter des Hegeringes. „Wir sollten also als Ortschaftsrat darauf bestehen, dass die geprüften Jagdhunde im Zuge der Satzungsänderung bei den Steuern ermäßigt werden“, fasste Ortschaftsrat Erhard Heinze zusammen. Einig waren sich die Bösdorfer Räte, dass sie die Änderung so - wie sie jetzt ist - ablehnen. Die Steuerermäßigung für Jagdhunde soll mit aufgenommen werden.