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KommunalpolitikBlenkle: Akten sind "gesichert"

Haldenslebens vorläufig suspendierte Bürgermeisterin Regina Blenkle hat eingeräumt, für das Verschwinden von Akten verantwortlich zu sein.

Von André Ziegenmeyer 29.04.2017, 01:01

Haldensleben l Dieser Umstand geht aus einem Schreiben von Blenkles Rechtsanwalt hervor. Der Brief ist an das Verwaltungsgericht Magdeburg gerichtet und auf den 28. März datiert. Mittlerweile liegt er der Volksstimme vor. Darin schreibt Regina Blenkles Anwalt, dass sich die Bürgermeisterin dazu verpflichtet gesehen habe, die Akten „sichern“ zu lassen.

Wörtlich heißt es: „Die Entfernung von bestimmten Personalunterlagen aus dem Büro der stellvertretenden Bürgermeisterin war aus dienstlichen Gründen notwendig geworden.“

Zur Begründung gibt der Rechtsanwalt an: „Bei einem Verbleib bestand die Gefahr, dass die stellvertretende Bürgermeisterin die Akten manipuliert, um daraus Vorteile für ein zu diesem Zeitpunkt absehbares arbeitsrechtliches Gerichtsverfahren gegen die Stadt Haldensleben zu erlangen.“

Im Weiteren wird angeführt, dass Sabine Wendler zwei Abmahnungen erhalten habe. Die Akten sollten laut Blenkles Anwalt durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung gesichert werden, weil sonst eine „Gefahr der weiteren Veränderung“ bestanden habe.

Bei der Frage, welchen Umfang die entfernten Unterlagen hatten, macht der Anwalt zwei Angaben: einmal schreibt er von „einem Fach“ eines Aktenschranks. Wenig später ist von drei Umzugskartons die Rede.

Darüber hinaus liegt der Volksstimme ein Schreiben des Rechtsanwalts des Stadtrates vom 12. April vor. Darin nimmt er zu den oben genannten Punkten Stellung. Festzuhalten bleibe jedenfalls, so der Anwalt, dass Regina Blenkle „einräumt, für das Verschwinden der Akten verantwortlich zu sein. Der Versuch ihrer Rechtfertigung muss scheitern.“

Der Anwalt des Stadtrates bestreitet, dass lediglich „bestimmte Personalunterlagen“ aus dem Büro von Sabine Wendler entfernt worden seien. Um das zu untermauern, führt er an, zu welchen Themen darüber hinaus Akten fehlen.

Dazu gehören nach seiner Darstellung unter anderem Unterlagen zum Südhafen, zum Mehrgenerationenhaus EHFA sowie zu Schloss Hundisburg, der Haushaltsplan 2017 und ein Ordner zur Kommunalaufsicht. Sogar persönliche Gegenstände von Sabine Wendler seien verschwunden.

„In Bezug auf die Personalunterlagen ist klarzustellen, dass es sich nicht um Personalakten in Bezug auf Mitarbeiter der Stadtverwaltung handelt. Vielmehr handelt es sich um diverse Muster sowie Stellenbeschreibungen der Kämmerei“, fährt der Anwalt fort. Die Begründung, dass die Akten aus dienstlichen Gründen hätten entfernt werden müssen, sei „haltlos“.

Vor allem habe Regina Blenkle nicht bekannt gegeben, wo sich die Unterlagen befinden – und das obwohl ihr die intensive, sich über zahlreiche Wochen erstreckende Suche nach diesen nicht entgangen sein könne. Unter anderem hatte es in diesem Zusammenhang im Rathaus einen Polizeieinsatz gegeben.

Wie der Stadtrat-Anwalt weiter mitteilt, bestehe gegen Regina Blenkle der Verdacht des „Verwahrungsbruches“. Mit einem Verweis auf das Strafgesetzbuch führt er aus: „Wer danach Schriftstücke, die sich in dienstlicher Verwahrung befinden, der dienstlichen Verfügung entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Dafür sei es ausreichend, wenn Regina Blenkle die Akten nicht persönlich entfernt habe, sondern dies durch einen Mitarbeiter habe erledigen lassen.

Es sei kein Grund ersichtlich, weshalb Regina Blenkle, „wenn sie meinte, die Akten ‚sichern‘ zu müssen, dies nicht tat, beispielsweise verschloss und unter Begründung ihrer Motivation hierüber ihren Dienstvorgesetzten sowie die Stadtverwaltung informierte.“

Unter Angabe des Aktenzeichens teilt der Anwalt mit, dass die Staatsanwaltschaft Magdeburg mittlerweile ein Strafverfahren gegen Regina Blenkle und einen Mitarbeiter der Verwaltung führe.

Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Frank Baumgarten, wollte dazu gestern keine Stellung nehmen. Er verwies in diesem Zusammenhang auf „ermittlungstaktische Gründe“. Auch Regina Blenkle und ihr Anwalt wollten sich zu den in den Briefen enthaltenen Informationen nicht weiter äußern.

Lutz Zimmermann als Pressesprecher der Stadt erklärte gegenüber der Volksstimme, dass es angesichts der offenen Verfahren und insbesondere zu den Personalangelegenheiten keine detaillierte Stellungnahme geben werde.

Er gab jedoch bekannt: „Den Vorwurf, dass sie ‚Akten eigenmächtig zusammengezogen‘ habe, weist Sabine Wendler als völlig haltlos und unbewiesen zurück. Frau Wendler hat weder Akten unbefugt zusammengetragen noch manipuliert. Unter den verschwundenen Ordnern waren auch keine Personalakten im Rechtssinne dabei. Diese lagern ausschließlich in der Personalabteilung.“

Weiter informiert Zimmermann: „Der Verbleib der Akten ist der Stadt Haldensleben bis zum heutigen Tage nicht bekannt.“