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Kreisverwaltung Sensibler Umgang mit persönlichen Daten

Am Tag des europäischen Datenschutzes informiert Holger Marter, Datenschutzbeauftragter des Bördekreises, über seine Aufgaben.

Von Andreas Satzke 28.01.2016, 00:01

Haldensleben l Der 28. Januar ist der europäische Datenschutztag und wurde geschaffen, um auf einen verantwortungsvollen Umgang mit persönlichen Informationen hinzuweisen. Datenschutzrechtliche Normen sind nicht nur im privaten Bereich relevant, sie gelten auch für Behörden im öffentlichen Recht.

Für den Datenschutz im Landkreis Börde ist seit 2004 Holger Marter zuständig und ist in dieser Position direkt dem Landrat unterstellt. An diesen sendet Marter einmal jährlich einen Bericht, der über seine Arbeit im Datenschutz informiert.

Marter bewarb sich im Januar 2004 auf die Stelle als Datenschutzbeauftragter. Der 53-jährige Samsweger war der erste, der im Landkreis Börde in diesem Bereich eine Vollzeitstelle antrat. Ebenfalls 2004 absolvierte er die Verwaltungsausbildung. Die Anstellung eines Datenschutzbeauftragten ist laut Landesdatenschutzgesetz für jede Kreisverwaltung vorgeschrieben.

Zum Datenschutz zählen alle Daten über eine Person. Dazu gehören schon der Name, die Adresse, Bilder, Familienverhältnis usw. Ebenso die Kontodaten und die Daten auf Ausweisen.

Grundlage für die Arbeit im Datenschutz ist das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Dies leitet sich aus den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes ab. Daraus folgt, dass es in der Aufgabe von Holger Marter steht, dafür zu sorgen, dass die Daten der Bürger geschützt werden.

Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben werden, wenn dies rechtlich vorgegeben ist oder die betroffene Person ausdrücklich zugestimmt hat. Dies dient zum Schutz des Persönlichkeitsrechts. Rechtsgrundlagen sind dafür das Europarecht, die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalts sowie das Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalts.

Hat der Bürger einmal seine Daten angegeben, werden diese nur für einen bestimmten Zweck erfasst, gespeichert und weiterverarbeitet. „Wir verstehen uns in diesem Bereich als Dienstleister für die Bürger, damit mit den personenbezogenen Daten von Antragsstellern im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben umgegangen wird“, sagt Marter. Die Behörde sei in erster Linie eine Art Exekutive von rechtlichen Normen.

Für alle Daten gebe es zudem eine Löschungsfrist. Zudem gebe es die Pflicht, dass falsche Daten korrigiert oder sofort gelöscht werden, informiert Marter.

Da Marter nicht jeden einzelnen Datensatz kontrollieren kann, wird bereits vieles durch die vorhandene Technik abgefangen, wie er informiert. Durch spezielle Zugriffsrechte soll gewährleistet werden, dass nur der Mitarbeiter auf die angegebenen Daten zugreifen kann, der sie explizit für die Bearbeitung des Antrags braucht.

„In sozialen Netzwerken sollte man immer vorsichtig sein.“

Holger Marter ist zudem dafür zuständig, den Landrat, den Personalrat und die Mitarbeiter in datenschutzrechtlichen Fragen zu beraten und zu infomieren. Der Personalrat als Teil der Behörde steht außerdem mit dem Landrat in Kontakt bezüglich datenschutzrechtlich relevanter Themen. Für die Umsetzung ist dann Holger Marter zuständig.

Um ständig auf dem neuesten Stand zu bleiben, findet einmal jährlich ein Erfahrungsaustausch mit den Datenschutzbeauftragen der Landkreise und kreisfreien Städte statt. Zu diesem lädt der Landesdatenschutzbeauftragte ein. „Dabei geht es darum Probleme und Neuerungen im Datenschutz zu diskutieren“, sagt Marter. Mit Kollegen tausche er sich auch zwischen diesen Treffen regelmäßig aus.

Das Landesdatenschutzgesetz gibt jedem Bürger das Recht zu erfahren, welche personenbezogenen Daten über ihn gespeichert sind. Der Antrag, diese einzusehen, ist kostenfrei. Einen Rat an die Bürger hat Holger Marter ebenfalls: „Vor allem in sozialen Netzwerken sollte man vorsichtig sein, welche Daten man angibt.“ Da die Server der Anbieter nicht immer in Deutschland ständen, könne man nicht mit Gewissheit sagen, wie dort mit dem Datenschutz verfahren werde. Zudem gebe es immer wieder die öffentliche Diskussion, dass Daten zweckentfremdet werden könnten.

Wer Fragen zum Datenschutz hat, kann sich an den Landesbeauftragten für Datenschutz wenden. Dieser ist unter der kostenfreien Nummer 0800/915 31 90, unter der Telefonnummer 0391/81 80 30 oder per E-Mail unter poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de zu erreichen.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz gibt es auf der Internetseite des Bundesbeauftragten für Datenschutz: www.bfdi.bund.de