1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Haldensleben
  6. >
  7. Otto erringt Teilerfolg vor Gericht

Rathaus-Streit Otto erringt Teilerfolg vor Gericht

Haldenslebens ehemaliger Dezernent Henning Konrad Otto hatte vor Gericht Erfolg. Die Stadt soll ihm 30.000 Euro Entschädigung zahlen.

Von André Ziegenmeyer 01.12.2016, 00:01

Magdeburg/Haldensleben l „Das Urteil ist am 1. November gesprochen worden“, bestätigt Reinhard Engshuber. Er ist der stellvertretende Pressesprecher des Landesarbeitsgerichts in Halle und damit auch für das Arbeitsgericht Magdeburg zuständig. Letzteres habe die Stadt Haldensleben dazu verurteilt, eine Entschädigung von 30.000 Euro an Henning Konrad Otto zu zahlen. Das Urteil sei den beteiligten Parteien zugestellt worden. Eine Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Halle sei möglich. Die Frist dafür ende am 21. Dezember um Mitternacht. Weitere Informationen konnte Reinhard Engshuber der Volksstimme bis Redaktionsschluss gestern nicht geben.

Bereits 2015 hatte es eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Henning Konrad Otto und der Stadt Haldensleben gegeben. Dabei war es vorrangig um die Frage gegangen, ob die Bürgermeisterin Henning Konrad Otto von der Arbeit freigestellt oder gekündigt habe. Das entsprechende Schreiben hatte zunächst Interpretationsspielraum gelassen, wurde vom Gericht jedoch als Freistellung gewertet. Über den von Regina Blenkle darüber hinaus erhobenen Vorwurf der Unterschlagung wurde dabei nicht geurteilt.

Dies war nach Informationen der Volksstimme beim jüngsten Termin anders. Die Bürgermeisterin habe durch den Vorwurf der Unterschlagung Henning Konrad Ottos Persönlichkeitsrecht verletzt.

Für das Urteil des Arbeitsgerichtes hat nach Informationen dieser Zeitung eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft Magdeburg eine Rolle gespielt. Diese hatte nach einer Anzeige der Stadt Haldensleben Ermittlungen gegen Henning Konrad Otto aufgenommen. Diese wurden mittlerweile aber wieder eingestellt - und zwar „mangels hinreichenden Tatverdachts“, wie Pressesprecher Frank Baumgarten auf Nachfrage erklärt.

Ohnehin sei es dabei nicht um Unterschlagung, sondern um mögliche Untreue gegangen. Denn Geld könne per Definition nicht unterschlagen, sondern nur veruntreut werden. Grundsätzlich handele es sich dabei jedoch um einen „sehr schweren Tatbestand“.

Hintergrund: Für seine Arbeit im Aufsichtsrat der Haldensleber Wohnungsbaugesellschaft (Wobau) hatte Henning Konrad Otto Sitzungsgelder erhalten. Diese hätte er nach Ansicht von Bürgermeisterin Regina Blenkle in den städtischen Haushalt abführen müssen.

Wie Frank Baumgarten weiter ausführt, seien für die Entscheidung der Staatsanwaltschaft drei Punkte von maßgeblicher Bedeutung gewesen. Zum einen habe Henning Konrad Otto gegenüber der Stadt keine besondere Vermögensbetreuungspflicht gehabt. Diese beziehungsweise eine Verletzung derselben wäre ein möglicher Anhaltspunkt für den Tatbestand der Untreue gewesen. Darüber hinaus sei der Stadt jedoch auch kein Schaden entstanden. „Im Kern wurde festgestellt, dass seine Tätigkeit im Aufsichtsrat der Wobau nicht zusätzlich vergütet wurde“, so Frank Baumgarten. Darauf hätte Henning Konrad Otto als Tarifbeschäftigter jedoch einen Anspruch gehabt, den er nicht geltend machte. Schließlich fanden die Sitzungen außerhalb seiner Kernarbeitszeiten statt.

„Das hat im Gesamtergebnis zu einer Kompensation geführt. Deshalb ist der Stadt kein Schaden entstanden“, führt Frank Baumgarten aus. Nicht zuletzt sei für Untreue auch vorsätzliches Handeln nötig. Dieses konnte die Staatsanwaltschaft ebenfalls nicht erkennen. „Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war sich Herr Otto nicht der Pflicht bewusst, die Sitzungsgelder in den städtischen Haushalt abzuführen. Aus den Umständen, die ihm bekannt waren, durfte er davon ausgehen, dass die Sitzungsgelder nicht anzuführen seien“, informiert Baumgarten.

Gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Magdeburg ist bereits ein Widerspruch eingegangen. Wer diesen eingelegt hat, konnte Frank Baumgarten gestern nicht sagen. Denn die betreffenden Akten sind bereits auf dem Weg zur Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg. Diese wird laut Baumgarten prüfen, ob die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Magdeburg Bestand haben kann. Im Zweifel könne sie diese veranlassen, die Ermittlungen wieder aufzunehmen. „Nach dem Ermittlungsabschluss müssten wir dann das neue Beweisergebnis prüfen und erneut entscheiden“, so Baumgarten.

Die Volksstimme fragte bei der Bürgermeisterin wegen einer Stellungnahme an. Sie verwies darauf, dass es sich um ein laufendes Verfahren handele, dessen Ausgang von offen sein. Das schriftliche Urteil sei in der vergangenen Woche zugestellt worden und werde nun geprüft.